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Mich hat es erwischt - wie retten, was noch zu retten ist?
#1
Hallo, Gemeinde.

Bitte helft mir. Ich stecke tief in der Scheisse. Kein Anwalt klärt mich richtig aufu nd lässt die Katze aus dem Sack wie ich noch meine finanzielle Unabhängigkeit retten kann. Mein Kind ist schon bei drr Alten (8 Monate alt). Dummes Anwaltspakt. Ich bin getäuscht worden.

Ich erzähle euch gerne kurz den Hintergrund. Meine Freundin (jetzt Ex) hat anscheinend massiv psychische Probleme und urchgeknallt und mit unserem 8 Monate alten Sohn auf und davon. Die Eltern der Mutter sind Alkoholiker und pleite - davon wusste ich lange Zeit nichts.

Vorher war Sie das liebe und nette Mädel. Als Sie schwanger wurde, drehte sich leider alles. Es kam langsam aber stetig.
Charakterlich hat sie sich um 180 Grad gedreht. Ich wurde beschimpft, ware auf einmal ein Erpresser, Soziopath, und würde Sie terrorisieren. Es kam einmal sogar zu körperlicher Gealt gegen mich. Dummerweise bin ich idiot nicht ins Krankenhaus.

Ich habe im Leben bei null gestartet und 25 Jahre immer hart gearbeitet und inzwischen eine Menge an Geld angespart (Aktien, Lebensversicherung, Bargeld). Nach dem mir beim Lesen der FAQ mit Unterhaltsmaximierung bin ich fast ohnmächtig geworden. Zum Glück kein Wohneigentum - ware beinahe auch noch schief gegangen. Sie kann überhaupt nicht mit Geld umgehen. Sie hat Null Plan und lässt sich von vorne bis hinten bedienen.

Noch habe habe ich keine Aussage zu meinem Geldvermögen machen müssen. Ich will es vor Ihren gierigen Zugriffen schützen, denn ich weiss jetzt schon, dass der Betreuungsunterhalt nicht brim beim Sohn ankommt. Arbeiten will Sie auch nicht mehr. Natürlich ist sie gleich in die teuerste Wohngegend gezogen, die es gibt. Meinen Sohn habe ich 2 Monate nicht mehr sehen dürfen.

Der dicke Fragebogen vom Jugendamt, wo ich finanziell meine Hose runter lassen soll,kam schon zweimal. Habe ich mit einem bösen Brief an das Amt abgewehrt, weil kein Umgang mit dem Kind und dank der FAQ Antrag beim Amtsgericht. Aber leider abgelehnt. Das interessiert keinen beim Jugendamt, dass sie mit dem Kind mal eben rausspaziert. Daraufhin hat sich Madame eine Streitsuchtige Anwältin genommen und das Jugendamt war zum Glück raus. Aber die Anwältin will natürlich vielleicht auch wissen, was ich auf der hohen kante habe. Bisher interessiert sie sich nur fur dss Einkommen, aber ich habe die Befürchtungen, dass es dabei nicht bleibt. Denn mir reicht allein schon der Gedanke an das was noch alles kommt.

Wir sind nicht verheiratet, aber es wird so getan als ob.

Was tun? Alles abheben? Wohin mit der Kohle?

Idt es schon zu spät? Bisher zahle ich ihr nur den Kindesunterhalt. Das mache ich gerne,aber nur ihre Faulheit alimentieren, und das Kind nicht mehr selbst betreuen zu dürfen, ist eine Riesensauerei in dieser Republik.

Fur eure Hilfe bin ich Euch sehr dankbar.
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#2
Achtung: Kopf nicht verlieren!

Prioritäten setzen:
Kohle oder Umgang?

Vermögen spielt nur dann Rolle, wenn Du kein Einkommen (mehr) hast, um den Mindestunterhalt zu bezahlen, Vermögensmehrungen gehören zum Einkommen!

Für Dich relevant ist Betreuungsunterhalt bis Kind mindestens drei Jahre alt ist (kann auch länger gehen bei kindbetreuungsspezifischen Problemen) und Kindesunterhalt an sich.

Was hatte die KM gearbeitet bis Schwangerschaft ?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#3
Gut bezahlten Job oder H4?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#4
Mit welcher Begründung wurde denn der Umgangsantrag abgelehnt?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
Ganz ruhig bleiben und ja nicht den Kopf verlieren.

Fakt ist Kapitalvermögen wird bei der Berechnung, zu mindestens durch das JA definitiv, mit in Betracht gezogen.

Ansonsten bin ich allerdings nicht der Unterhaltsexperte. Da gibt's hier im Forum allerdings einige Experten, die dir sicherlich zeitnah weiterhelfen werden.

Problem ist, dass das Kind noch sehr jung ist. Dort das ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) zu bekommen ist nahezu unmöglich, als Vater.
Bei kleinen Kindern sagt man, dass relativ häufige Umgänge, allerdings zeitlich nicht so lang, fürs Kindeswohl am Besten seien.
Nur so als Richtwert. Meine Tochter hatte ich bereits mit 1.5 Jahren von Fr-So bei mir.
Bleib ruhig und mach keine Dummheiten. Vielleicht wäre es sinnvoll ein Tagebuch zu beginnen in dem du alles protokollierst.
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#6
Mutter ist Hebamme, angestellt in Klinik und nebenbei selbstständig.

Aus Klinik Hatte sie in Vollzeit vor Schwangerschaft ca. €2100 inklusive Zuschläge fur Nacht und Wochenende. Ca. €200 durch Nachsorgen als selbstständige. Alles netto.

Während der Schwangerschaft €1900 netto. Nach der Schwangerschaft bis jetzt Elterngeld in Höhe von €1300.

Ich habe gelesen, dass es bei Betreuungsunterhalt nur auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Geburt und davor ankommt - vorausgesetzt man ist nicht verheiratet,was derFall ist. Stimmt das?

Was wird da genau zu Grunde gelegt? Aber das ist noch nicht das Schlimmste :

Mir hat Sie "gedroht", nicht mehr arbeiten zu können ab September. Wenn ich es richtig verstehe, ist Sie nicht verpflichtet bis zum 3 Lebensjahr. Dann 25% von 3-8 und 50% von 8-14 Lebensjahr selbst wenn Vollzeit Kita da, wenn es hart kommt. Aber ich darf unseren Sohn nicht 50% betreuen. Hab ich keinen rechtlichen Anspruch drauf. Wenn Sie 50% arbeiten würde, hat sie netto nur €1300. Ich habe ca. €3200-3400 netto auf dem Konto, entspricht aber €4100 netto gesetzlich. Sie und der Kleine halbiert ca. mein Netto und hat mit allen Almosen netto mehr als ich ohne Arbeit. Meine Altersversorgung muss ich massiv zurück fahren. Wenn ich dann noch 10—49% betreuen will muss ich ich noch mehr Geld ausgeben ohne Entlastung.

Daher meine Strategie : 50% Betreuung durch mich (wurde würdgerne machen, aber kein rechtlicher Anspruch). Alternative Dann gar nicht betreuen. Natürlich wird Sie mir die Karotte Sohn vor die Nase halten und mich als Besuchsdaddy als kostenlosen Wochenende-Kinderbetreuung missbrauchen wollen. Darauf hat Sie wiederum rechtlichen Anspruch. Das ist so pervers.

Und es gibt keinen rechtlichen Anspruch zu 50% betreuen. Überall in Europa geht's, warum nicht in Deutschland..... Bananenrepublik ist das.

. Hat es nicht nötig mir Kontakt mit meinem Sohn zu ermöglichen. Mal will Sie eine Freundin dabei haben, dss wiederum sehe ich als Gefahr fur mich an und Sie schlagt 50km entfernt Orte vor. Aber an der alten Wohnung, nein, dss geht nicht. Aber andere Geschichte.

Jungs, muss ich der Anwältin meine Unterlagen aushändigen oder reicht es, wenn ich sage sie soll sie sich ansehen und ich hocke dabei bis Sie sich Notizen gemacht hat? Dann könnte ich natürlich nur noch Kontoauszüge, keine Lohnabrechnung mehr haben? Ist das eine gute Taktik?

Ausserdem hoffe ich, will Sie nicht viel Zeit verbraten. Vielleicht einfach mal hinfahren und schön Wetter machen, Kooperation zeigen, aber dann auf die Uhr drängen?

Wohin mit dem Gesparten? Gerne PN. Wenn hsrt auf hart kommt, will ich mich und meinen Sohn versorgen können ohne der einfältige Dame länger den BMW Cabrio zu finanzieren während Daddy mit Golf fährt. Bin Euch dankbar.

Jedenfalls werde ich mich wehren gegen die Ungerechtigkeit im System. Deutschland, das Land mit Babyklappe, aber rechtlosen Papas.
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#7
Wenn das so ist, wie @Paabel schreibt, ist seine wirtschaftliche Situation doch wenig spannend. Wenn er Einkommen hat, das ihm erhebliche Rücklagen ermöglicht hat, dürfte auch der Kindesunterhalt für 1 Kind für ihn kein Problem sein. Den bestreitet er doch locker aus seinem Einkommen -zu dem selbstverständlich auch Einkünfte aus Vermögen gehören, nicht das Vermögen selber. Das Vermögen würde dann eine Rolle spielen, wenn er den Mindestunterhalt für sein Kind nicht aus Einkommen decken könnte.

Beim Betreuungsunterhalt -der für Mutti bestimmt ist, nicht für das Kind- spielt das Vermögen gar keine Rolle. Der Betreuungsunterhalt ist auf jeden Fall die ersten 3 Lebensjahre des Kindes fällig, danach ggf. als zu begründende Ausnahme. Auf jeden Fall ist er in dieser Konstellation vorübergehender Natur. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen der Mutter vor dem Mutterschutz.

Versuchen kann @Paabel bei hohen -von der Mutter verursachten- Umgangskosten eine Absenkung des Betreuungsunterhaltes zu erreichen.

Möglicherweise wird @Paabel Teile seines Vermögens verbrauchen müssen, wenn er seinen Lebensstandard in der Zeit, wo er Betreuungsunterhalt zahlt, nicht an sein verbleibendes Einkommen angleichen kann. Aber dafür spart man ja in der Zeit, damit man in der Not hat. Wirtschaftlich gesehen doch eine völlig undramatische Situation

Zu (er-)klären wäre, weshalb ein Gericht den Umgangsantrag abgelehnt hat... da keine Ehe vorliegt, wäre auch interessant, ob ein gemeinsames Sorgerecht besteht - wenn das nicht der Fall ist, ist der Wegzug der Mutter mit dem Kind legal.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
Du wirkst auf vielen Ebenen sehr instabil. Um da besser durchzukommen, brauchst du aber kühle Planung. Grundlegend ändern kannst auch gar nicht mehr, die grossen, relevanten Dinge sind alle durch. Jetzt sind die Brötchen und Möglichkeiten kleiner.

Am Wichtigsten: Deine eigene Gesundheit und das Kind. Eine Klage auf Umgang läuft, gut! Was hast du beantragt, gibt es einen Termin vor Gericht? Besteht gemeinsames Sorgercht?

Betreuungsunterhalt für die Ex: Da bist du durcheinandergekommen. Das Jugendamt darf dazu überhaupt nichts fragen und verlangen, nur für Kindesunterhalt. Das muss die Ex mit ihrem Anwalt gegen dich durchsetzen. Liegen schon konkrete Forderungen vor?

Deine Ängste, dass dein Vermögen herangezogen wird: Solange du Kindesunterhalt zahlst, musst du darüber keine Auskunft geben und das nicht verbrauchen. Indirekt kommt es freilich trotzdem oft dazu, weil der Selbstbehalt gegenüber Betreuungsunterhalt zu wenig ist. Immerhin höher wie gegenüber Kindesunterhalt, aber kaum mehr wie es ein Leben als Aufstocker wäre (kommt aber nicht für dich in Frage).

Geld beiseite schaffen: Vergiss es. Du hast offenbar ohne Kenntnis der Familie der Ex ein Kind gezeugt, dann trotz Prügel alles brav mitgemacht, aber sie weiss ganz sicher recht gut über deine finanzielle Situation Bescheid. Wer nach dem schwanger werden plötzlich so reagiert, hat sich vermutlich sogar genau wegen dieser finanziellen Situation zu dir ins Bett gelegt. Du hast dir einiges aufgebaut, aber wie du siehst, sind Psyche und Rechtssituationskenntnis noch wichtigere Lebensfähigkeiten.

Dein Geld liegt irgendwo legal auf Konten und Depots. Die Aufzeichnungen werden zehn Jahre vorgehalten. Nach Hinweis der Ex könnte dir jeder keine Amtsgnom auf Knopfdruck deine finanzielle Historie vorlegen.
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#9
Seid ihr verheiratet?



Bzgl Unterhalt musst Du der Anwältin erstmal nur Auskunft über Dein Einkommen erteilen. Das würde ich aber nur dann machen, wenn absehbar ist, dass sie keine gerichtliche Auseinandersetzung anstrebt. Sonst musst Du dem Gericht ohnehin Dein Einkommen offenlegen. Geldvermögen sollte man in dies Zeit ohnehin abbauen. Besser sind Gold, Silber oder Bitcoin. Aber immer in kleinen Schritten. Ein großer Schritt lohnt sich nur dann, wenn man die Meute durch Auswandern bereits abgehängt hat, was in Deinem Fall keine Option ist.


Auf jeden Fall musst Du drauf achten, den Kontakt zu Deinem Kind aufrecht zu erhalten. Fang keinen unnötigen Streit mit der Ex oder ihrer Anwältin in Sachen Umgang an - den verlierst Du. Lieber frühzeitig zurückstecken und damit das Schlachtfeld verlassen, als eine teure aussichtslose Schlacht über viele Jahre hinweg zu führen.
https://t.me/GenderFukc
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#10
(22-05-2015, 02:24)Paabel schrieb: Hallo, Gemeinde.
[Keine Vollzitate]
Fur eure Hilfe bin ich Euch sehr dankbar.


Hallo Paabel,
meine Prognose ist (ohne Dich entmutigen zu wollen): Du wirts nicht viel Umagang mit dem Kind haben.
Ist es (bei Deiner finanziellen Unabhängigkeit) keine Option für Dich, das Land zu verlassen?
Gruß
c
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#11
@chuloralf
Das ist ja wohl ein bischen übertrieben. Es sieht in diesem Fall nicht danach aus, als ob Paabel ein wirklich schlimmes finanzielles Problem bekommen würde. Außerdem hat er nocht Kontakt zu seinem Kind.
https://t.me/GenderFukc
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#12
Keine hektischen Reaktionen jetzt. Es gibt keinen Grund für Panik. Was kaputtgehen kann, ist längst kaputt und eilige Schnell-Lösungen gibts nicht. Eilig ist jetzt nur, den Umgang in Gang zu bringen.
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#13
(22-05-2015, 10:11)Petrus schrieb: Es sieht in diesem Fall nicht danach aus, als ob Paabel ein wirklich schlimmes finanzielles Problem bekommen würde. Außerdem hat er nocht Kontakt zu seinem Kind.
Wieso? Er wird doch zusätzlich zum KU auf jeden Fall für BU herangezogen. Also, ich schätze mal, KU + BU mindestens 1.000 monatl.
Gruß
c
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#14
@chuluralph
Ja - aber dabei bleibt es dann auch. Ich verstehe ihn so, dass er 3100 bis 3400 netto verdient. Damit kann er den Unterhalt zahlen , baut keine Schulden auf und behält noch ausreichend übrig.
https://t.me/GenderFukc
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#15
(22-05-2015, 12:08)Petrus schrieb: .. er 3100 bis 3400 netto verdient. Damit kann er den Unterhalt zahlen ...

Er kann, will aber nicht.
Für das Kind OK, aber nicht für die Mutter.
So verstehe ich das.
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#16
(22-05-2015, 12:13)tumi schrieb: Er kann, will aber nicht.
...aber nicht für die Mutter.

Es spielt aber keine Rolle, ob er will oder nicht. Sondern das, was Gesetz ist. Das muß man(n) nicht gut finden, sollte aber nicht dazu führen, dass man(n) sich durch Dummheiten darüber hinaus schädigt. Existenziell bedroht ist er jedenfalls nicht.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#17
Angenommen, er verdient bereinigt 3300 EUR netto. Dann bleiben rund 3000, er wäre also mit rund 1300 EUR für Betreuungsunterhalt leistungsfähig (Drei siebtel ist die Obergrenze). Es bleiben ihm für die nächsten Jahre von seinen 3300 EUR noch 1700 EUR, vorausgesetzt es passiert ihm beruflich nichts, keine Krankheiten, keine Einkommenseinbussen.

Das ist hart, aber im Moment nicht unmittelbar existenzbedrohend. Das Vermögen muss er nicht angreifen.
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#18
(22-05-2015, 12:08)Petrus schrieb: @chuluralph
Ja - aber dabei bleibt es dann auch. Ich verstehe ihn so, dass er 3100 bis 3400 netto verdient. Damit kann er den Unterhalt zahlen , baut keine Schulden auf und behält noch ausreichend übrig.

Sehe ich auch so, bei einem derartigen Einkommen, vorausgesetzt es bleibt die nächsten 5-6 Jahre in der Höhe sehe ich keine Probleme, das es auf einen versuchten Zugriff des angesparten Vermögens kommt.

Es ist heute für eine Mutter nicht mehr so einfach sich ab einem gewissen Alter der Arbeit zu entziehen.

Wenn sie der beschriebene Typ ist, wird sie die 3 Jahre Elternzeit voll ausreizen, dann müsste sie eigentlich in Teilzeit wieder zurück als Hebamme in die Klinik.

Sie kann sich auch selbständig machen als Hebamme aber das muss man abwarten. Sollte sie warum auch immer von H4 leben oder bezuschusst werden hat auch sie, mit Einschränkungen eine gewisse "Erwerbsobliegenheit" zu erfüllen.

Für den TO stellt sich im Moment nur die Frage nach dem Umgang! Die Finanzen gilt es im Auge zu behalten und soweit möglich, Vorsorge zu treffen.

Persönlich tippe ich darauf das der "gewährte Umgang" davon abhängt wie sehr du dieses Weib zusätzlich butterst!

Ich würde alles an Geld sichern, jetzt in Ruhe, was geht und in einen sicheren Hafen bringen!
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#19
Eine Frage an dich: ist es ausgeschlossen, dass du nicht der Vater bist?
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#20
nur mal so, zu BU länger als drei Jahre:
https://www.google.de/search?q=betreuung...Lebensjahr
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#21
(22-05-2015, 09:26)wackelpudding schrieb: Der Betreuungsunterhalt ist auf jeden Fall die ersten 3 Lebensjahre des Kindes fällig, danach ggf. als zu begründende Ausnahme.

Da @Paabel für Unterhaltssachen ohnehin ´nen Anwalt braucht, wenn er zu Gericht will, kann man ihm nur raten, sich ´nen guten Familienrechtler zu suchen... Existenziell bedroht ist er deshalb immer noch nicht.

Ich finde die Umgangs- und Sorgerechtsfrage viel spannender...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#22
(22-05-2015, 13:22)wackelpudding schrieb: Da @Paabel für Unterhaltssachen ohnehin ´nen Anwalt braucht, wenn er zu Gericht will, kann man ihm nur raten, sich ´nen guten Familienrechtler zu suchen...

Vielleicht sollte er erstmal auf kooperativ schalten, der Anwältin sein Einkommen offenlegen und fragen, wieviel Unterhalt sie ohne Gerichtsverfahren veranschlagt.
https://t.me/GenderFukc
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#23
(22-05-2015, 13:13)chuloralf schrieb: nur mal so, zu BU länger als drei Jahre:
https://www.google.de/search?q=betreuung...Lebensjahr

Jau Ralf, wir alle wissen, dass im deutschen Familienunrecht so ziemlich alles möglich ist!

Nutzt dem TO aber nüscht, er braucht jetzt und in den kommenden Zeiten einen klaren, kühlen Kopf.

Emotionen, negative zudem, überlassen wir der Gegenseite.

Die Stärken von uns Männern sind, auch wenn im Dreck liegend, schnell aufzustehen und kühl und sachlich die Dinge zu regeln.
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#24
Vielen lieben Dank für eure zahlreichen Hinweise.

Ich bin der Vater.

Sorgeberechtigt, aber nicht mit der Frau verheiratet. Das fehlte mir noch.

Mehr später.
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#25
Die Vaterschaft anzweifeln/anfechten? Bringt das was? Was meinen die Experten?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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