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Mich hat es erwischt - wie retten, was noch zu retten ist?
#26
Habe sie schon anerkannt mit der gemeinsamen Sorge.
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#27
Und, wie ist der Stand der Dinge? Im Thread stand viel Hektik von dir, aber auch viele Fragen an dich, die du ignoriert hast:

Hast du dich nach einem guten Anwalt umgesehen?
Gibts es schon konkrete Betreuungsunterhaltsforderungen?
Wie man Betreuungsunterhalt ausrechnet, weisst du. Wie hoch wäre der, was würde dir bleiben?
Wie genau ist der Stand beim Umgang, was hast du beantragt, wie hat Ex und Gericht reagiert, was wurde beschlossen?
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#28
Habe mit drei Familien Anwälten gesprochen. Die erste war ne Anwältin. Ein Witz, Tipps hat Sie mir keine besonderen oder guten Tipps gegeben. Proaktiv sein, alles dokumtieren und Umgang erwirken. 
Sie wusste nicht mal das hier zitiere Urteile aus Google parat zu haben. Das musste sie erstmal suchen.Die wollte mich abzocken, auch von den Stundensätzen. Letztlich habe ich mich weiter umgesehen.
Dann habe ich lange recherchiert, bin auf das Doppelresidenzmodell, welches in vielen Ländern Europas Standard ist,gestoßen. Am Ende bin an einen Anwalt ca. 100km von hier gekommen. Ja, ein Mann. Leute, nehmt keine Frau. Ich könnte hierzu noch eine Story erzählen. 

Also, der Anwalt hst meinen eigenen Antrag beim Amtsgericht nach Vorlage von hier belächelt, den hatte ich gestellt als mir klar wurde dass die KM nicht mehrAzurück kommt. 

KM und ich haben noch eine Mediation bei ProFamila versucht. Die Tante dort hat alles verzögert. Ich meine, das ist Taktik oder ich war zu ungeduldig. Letztendlich ging dir Mediation los, als die Ladung zum Gericht kam. Der bei Gericht anberaumte Termin, wo ich ausdrücklich mitteilen wollte , dass ich mit der Verbringen vom kind nicht einverstanden war, wurde vier Tage vorher abgesagt. Seitdem hat die Mutter kein Vertrauen mehr. Die Mediation wurde abgebrochen. 

Aber mal ehrlich gesagt, harte Intervention muss sein! Die [Unterschreitung des Mindestniveaus] tanzen einem auf  Nase rum. 

Mein Anwalt meint, Angeblich hätte ich mit meinen Formulierungen der Mutter erlaubt, sich mit dem Kind zu entfernen. Einen neuen Antrag sollte ich besser nicht stellen, sondern nochmal mal mit der Mutter reden. Die hat Panik in den Augen gehabt wegen des Amtsgericht und eine Anwältin eingestellt, die nun meine Einkommensnachweise sehen möchte.

Wenn ich wüsste wie genau berechnet wird, wäre ich schlauer.

Es ist auf jeden Fall 3/7*Nettoeinkommensdiffererenz bei ehelichen Betreuungsunterhalt. Bei nicht ehelichen -  so habe ich es verstanden - wird die Hälfte der Nettoeinkommensdiffererenz zum Zeitpunkt der Geburt oder vor der Schwangerschaft abgestellt. Ja, dann stellt sie sich bei mir besser als wenn ich mit ihr verheiratet gewesen wäre. Das ist wiederum nicht zulässig, so dass mit 3/7 gerechnet wird. So meine ich, könnte es sein. Ich hoffe sehr, dass Ihr Einkommen vor der Geburt herangezogen wird. Das war deutlich höher als jetzt. 

Ich wurde am liebsten ein Doppelresidenzmodell etablieren. Endlich könnte ich unseren Sohn wieder zu 50% betreuen. Das wäre toll. Würden wir in Italien, Frankreich oder Spanien leben, Wären das kein Problem. Und wir wären raus aus dem Betreuungsunterhalt. Ich würde der Mutter sogar noch mehr überweisen als nur den Kindesunterhalt überweisen. Ob die das Check, weil sie nicht mit Geld umgehen kann, glaube ich nicht. Besuchsdaddy als kostenloser Baby sitter idt doch viel besser. Drr kommt auch 50km angefahren.

Ach ja, bei der Meldebehorde einen Willenserklärung abzugeben, hatte faktisch nichys genutzt. Die Ämter haben einfach umgemeldet ohne meinr Zustimmung. Vielleicht mach ich das
demnächst mal umgekehrt. Ich wette dann wollen Sie eine Vollmacht der Mutter sehen. Was lebe ich in einer Bananenrepublik.
Es dürfen gewisse Ausgaben abgezogen werden auf beiden Seiten, u. a. Versicherungen (Kranken-,
Beruf,Unfall usw),  Altersversorge.

Was ich nicht weiss, - wir sind unverheiratet - welches Netto bei der Ex herangezogen wird. Ist es das vor, nach oder im Monat der Geburt. Wenn es vor der Geburt wäre, ware die Differenz kleiner, ds sie da mehr verdient hat. Wenn es das aktuelle Eltrrngeld wäre sahe es übel aus. Erst recht, wenn Sie ab September kein Eltrrngeld mehr bezieht. Dann dürfte ich mich tot blechen. 3/7 sind ca. 43%.
Die Anwälte lassen natürlich nicht die Katze aus dem Sack. Ifh hab schon ein Papier ergooglelt von einem Gericht, das hatte meines Erachtens Fehler in den Berechnungen. Es gibt teilweise auch Tabellen auf die sich die Juristen zurück ziehen. Ich müsste mal in drr Buchhandlung odr Bibliothek einer juristischen Fakultät schauen.

Sie hatte hatte mal ihrem Arbeitgeber gegenüber signalisiert, im September wieder 50% arbeiten zu wollen, dann hätte sie ca €1200 netto. Arbeiten könne sie aber nicht mehr so die Ex.
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#29
Meine Exe wollte auch Unterhalt für sich abzweigen. Sie sagte mir, du musst Unterhalt bezahlen auch für mich bis das Kind 3 Jahre alt ist. Habe ihr Klipp und klar gesagt. Nein! Wir waren nicht verheiratet.

Es ist nie was bezüglich Unterhalt für Exe gekommen. Im I-net hat Sie sich an anwältin Gewandt. und diese Antwortete Ihr tatsächlich auch so.

lasst euch nicht belügen bei Exen Unterhalt.

@Paabel

"Ach ja, bei der Meldebehorde einen Willenserklärung abzugeben, hatte faktisch nichys genutzt. Die Ämter haben einfach umgemeldet ohne meinr Zustimmung. Vielleicht mach ich das
demnächst mal umgekehrt. Ich wette dann wollen Sie eine Vollmacht der Mutter sehen"

Fals das vorhast zu machen, gehst ganz einfach locker gelassen zum Meldeamt. Und meldest dein Kind einfach um. Nicht viel erzählen. Die Mutter nicht erwähnen. Fals danach gefragt wird, sagst einfach die ist zur Zeit Arbeiten. Das Kind ist dann umgemeldet.

Nicht viel Reden, sondern machen.
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#30
Wie lange warst du zusammen mit der? Hattet ihr ähnlich hohes Einkommen? 

[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]
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#31
Ich fasse es zusammen, um zu prüfen ob ich das richtig verstanden habe:

Du hast einen 100km entfernten Anwalt.
Du hast nicht Umgang, sondern den Aufenthalt des Kindes bei dir beantragt? Es fand kein Gerichtstermin statt, der wurde von wem auch immer agesagt.
Es gibt keine konkreten Betreuungsunterhaltsforderungen.
Es gib keinen laufenden Antrag auf gerichtliche Regelung des Umgangs, jedenfalls hast du nichts darüber geschrieben.

Wie man Betreuungsunterhalt ausrechnet steht in der faq. Betreuungsunterhalt ist eine vergoldete Lohnfortzahlung, das Einkommen vor der Geburt muss weitergezahlt werden. Meistens ist die Höhe so wie beim Kindesunterhalt der Durchschnitt der 12 Monate vorher. Begrenzt nach oben ist das durch die Regel für Ehegattenunterhalt, der bei maximal 3/7 deines Nettoeinkommens liegt.

Nach dem Wegzug, ohne Umgang, ein acht Monate altes Baby, du Vollzeitjob: Da ist sowohl der Aufenthalt des Kindes bei dir als auch das Wechselmodell im deutschen Familienrecht völlig utopisch. Verfolge dieses Ziel nur noch indirekt. Verfolge vielmehr das direkte Ziel, erst einmal den Kontakt zum Kind mit einer festen Umgangsregelung zu etablieren. Je besser der Kontakt, desto mehr Wege eröffnen sich später für dich.

Langfristig gibts andere Perspektiven, da hätte ich durchaus Ideen. Aber in deinem jetzigen sehr konfusen Zustand würde ich mich nur auf kurzfristige Ziele konzentrieren.
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#32
(24-05-2015, 00:20)Paabel schrieb: Wie lange warst du zusammen mit der? Hattet ihr ähnlich hohes Einkommen? 

[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Wir waren 6,5 Jahre zusammen. Und haben 6,5 jahre zusammen gewohnt.

Das Einkommen war 2200 Mann 1600-1800 Sie.

lass dich nicht beängstigen. Nicht verheiratet, fertig aus.

Befolge was p_  geschrieben habt. Regelmässigen Umgang ist bei dir sehr wichtig. Auch wenn es für paar Stunden am Tag ist. Nimm es wahr.

Bei mri war es so wo Mutti knapp 450 Km abgedüst ist, das Sie ihn 2 mal mitgebracht hat. Dabei hat Sie die Bude leer geräumt. Danach bin ich ins schwanken gekommen. Kind 14 Monate was machen? Also zu Ihr hingefahren. Im Tiefsten Winter durfte ich das Kind für 2 Std. bei McDoof sehen, in Ihre Begleitung. Im Auto geschlafen, um nächsten Tag mit dem Kind 2 Std. im Inddor Spielplatz zu sein. Danach wieder 450 Km zurück.

Kann noch mehr berichten. Tut jedoch nicht zur Sache.

Ganz gang wichtig noch mal. Umgang Wahrnehmen. Egal wie viel es ist. Drauf bestehen das Kind alle 14 Tage bei dir ist. Fr.- So.

Umgangsantrag kannst bei Gericht selbst beantragen. Kein Anwalt Nötig.
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#33
Hallo, Gemeinde,

450km scheiß. Mit welcher Begründung so weit entfernt und warum in Begleitung?

Es ist unglaublich, dass ein Elternteil das darf. Dss sollte verboten werden. Bei Trennung sofort staatlich verordnet gemeinsame Erziehungspflicht. Wer sich nicht daran hält, wird bestraft. Dss hindert erst mal weit weg zu ziehen. Dann kann man in Ruhe weiter sehen. So muss es sein. Kinds zentriert und nicht die persönliche
Vorliebe eines Elternteils.

Einen laufenden Antrag beim Amtsgericht habe ich derzeit nicht. Anwältin hst mir 1x Std pro Woche mit Jugendamt angeboten. Das dsrf nicht wahr sein. Ich kann das nicht glauben. 

Ich habe Ihr zurück geschrieben, 1x pro Tag 2 Std. am alten Wohnort und einmal 2 Std. Am Wohnort der Mutter für 2 Std täglich mindestens. An Wochenende mehr. Ich habe meinen Sohn in drn letzten 4 Monaten 6 Std gesehen. Vorher hatte ich 1600 Std Präsenzzeit fur unser Kind. 

Und immer will die Mutter so eine blöde Freundin dabei haben. Sind die [Unterschreitung des Mindestniveaus] eigentlich noch zu retten? Einmal habe ich das abgelehnt,um mich vor drn dummen Behauptungen selbst zu schützen, weil Behauptung, ich terrorisiere bzw. die Situation eskaliere, tue ich gar nicht. Ich halte, meine Klappe und dann motzt sie schon rum wegen Kleinigkeiten rum. Tja, das kommt, wenn man aus Verhältnissen kommt, die nicht besonders gut waren.

Und am Ende bin ich Schuld. Nein danke. Nach Stillen, wil ich Doppelresidenzmodell. Kind unter der Woche auch bei mir. Basta. Wie im Ausland.

Fr. - So.  Bin ich der kostenlose Babysitter. Nix. Mach ich wahrscheinlich nicht mit. ES sei, die alte geht dann arbeiten.

Mutti war zig mal in der gemeinsamen Wohnung, hätte mir mit unserem Kind auch mal wieder Kontakt vor Ort ermöglichen können. Ich überlege, ob ich Sie anzeige. 

Jugendamt habe ich denselben Wunsch mitgeteilt und gebeten, einen Termin mit der Mutter zu machen. Genauso wie in der Beratungsstelle wird stille Post gespielt. Unglaublich. Mutter möchte erst Ihre Sachen umziehen, dann um Termin kümmern. Ich habe geschrieben, dass das nicht warten kann und parallel laufen kann. Verzögerungstaktik. 

Ich hab theoretisch genug, um meine Stunden reduzieren zu können. 


Letzte Woche hatte ich mit einer Top Anwältin im Familienrecht gesprochen. Sie wurde unter die ersten 100  Anwälte gewählt von Ihren 12000 Kollegen. Wegen des Doppelresidenzmodell, hat sie mir wenig Hoffnung gemacht, ich habe Ihr gesagt, Sie könne ja einen Präzedenzfall schaffen. Sie arbeitet an einem Ort, wo ein sehr fortschrittlicher Richter bereits letztes Jahr ein wegweisendes Urteil gefällt hat. Wir haben uns kurz unterhalten, Sie meinte, sie vertrete mich nicht. Begründung : mir ginge es ums Recht. Falsch, ich wünsche mir fur das Kind trotz Trennung möglichst normale Verhältnisse, Vater und Mutter auf Augenhöhe und gleichberechtigt. Da konnte sie erstmal nichts sagen. Aber nein, sie vertritt mich nicht. 


Ich lasse das mal so unkommentiert stehen. 
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#34
Wenn nach Trennung beide ein bisschen ihre Stunden reduzieren, würde unter dem Strich mehr Geld für die fiktive Familie, rauskommen. Vor allem die Mutter baut sich weiter aus Ihrem Brutto eine Altersversorge auf, anstatt netto alimentiert zu werden. Ich verstehe den Staat nicht.

Die Tante beim Jugendamt hat wohl keinen Bock, das hat mir sogsr die Kindesmutter geschrieben. Soll ich beim Jugend nochmal richtig Druck machen, Bspw bei der Chefin, oder gleich einen Antrag bei Gericht stellen. Könnte ich Gefahr laufen, dass Sie mir bei Gericht das ABR Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen, weil der junge jetzt bei der Alten wohnt?
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#35
(25-05-2015, 21:28)Paabel schrieb: Einen laufenden Antrag beim Amtsgericht habe ich derzeit nicht. Anwältin hst mir 1x Std pro Woche mit Jugendamt angeboten.

Du laborierst immer noch zu viel an Dingen herum, die objektiv im Moment nicht zu ändern sind und bist bei den Dingen untätig, die Chancen haben, die Situation zu verbessern. In #32 hab ich dir schon skizziert, wieso du kein Wechselmodell erzwingen können wirst. Viele, ich auch haben das versucht. Nochmal: Behalte es als mittelfristiges Ziel im Auge, aber verpulvere nicht noch mehr Zeit und Geld in den sinnlosen Versuch, es jetzt über die Justiz zu erzwingen. Die Erstberatungsgebühr für die Anwältin jetzt war rausgeworfenes Geld. Sei bloss froh, dass sie dich nicht vertritt. Ich würde auch niemand vertreten wollen, der Unmögliches verlangt. Du hättest bloss noch mehr Geld rausgeworfen.

Was du ihr zum Ungang geschrieben hast, lässt du vom Anwalt in die bestmögliche Form bringen und gehst damit so bald wie möglich vor Gericht. Jugendamt, Mediation hattet ihr ja schon, mit einer erneuten Schleife brauchst du dich nicht mehr allzulange aufzuhalten.
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#36
Die Alte holt Ihr Zeug ab am Wochenende. Soll ich Ihr was zur Unterschrift auf den Tisch legen zum Thema Umgang? Die hst mal geschrieben, ich dürfe unseren Sohn so oft sehen, wie ich wollte, sobald die Alte ne Wohnung hat. Halte ich allerdings fur eine Hinhaltetaktik.

Ihr habt Recht, es ist zu viel Zeit ins Land gegangen. Zum Heulen.

Der Anwältin hab ich kein Geld bezahlt.

ABR ist ein wichtiges Revht, weil somit auch der Vater den Ort des Kindes bestimmen kann, bei gemeinsamer Sorge haben beide Elternteile dss ABR. Das hat die Kindesmutter bei mir aber mit drn Füßen getreten und dss interessiert niemanden beim zuständigen Bürgeramt (Meldebehörde, Jugendamt).
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#37
In deinem momentan sehr emotional bestimmten Zustand solltest du vorsichtig mit direkter Ansprache der Ex sein. Da sagt man sehr leicht Dinge, die man gar nicht sagen wollte und die einem zum Nachteil gereichen. Sie ist z.b. nicht "die Alte", sondern die Person, mit der du ein Kind gezeugt hast. Verwende neutrale Begriffe. Triff sie besser nicht allein, wenn sie z.B. ihre Sachen abholt. Mach keine dummen Spielchen, sei ehrlich und lieb an den Stellen, an denen es dich nichts kostet.

Wichtig ist, dass du ihr eine Umgangsregelung schriftlich vorlegst, die auch Grundlage einer richterlichen Entscheidung sein könnte. Darum bittest, dieser Regelung bis zum (+14 Tage) zuzustimmen.

Den Spruch, ich dürfe mein Kind so oft sehen wie ich will hat meine und unzählige andere Exen auch gebracht. Zwei Monate spoäter hat sie ohne spürbaren Anlass jeden Kontakt abgebrochen und alles blockiert. Das ist Schönwettergelaber, auf das man etwa so antwortet: "Vielen Dank, ich bin sehr froh dass du das sagst. Es freut mich, dass wir auf diese Weise weiter gemeinsam in der Verantwortung für unser Kind bleiben und ich dich entlasten kann". Immer schöne Dinge sagen. Immer nett, keine Fratze, keine Kraftausdrücke.

Dein Hauptziel jetzt sollte diese Umgangsregelung sein. Vorlegen, um Antwort bitten, sich nicht hinhalten lassen, Zustimmung erhalten oder vor Gericht gehen, dann konsequent durchsetzen.
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#38
Du hast Recht. 

Ihre Schwester und Mutter wird wohl mitkommen. 

Ich überlege, ob ich das Ganze aufzeichne. Dann hab ich wenigstens einen Beweis, wenn sie mal wieder laut wird. 

Kannst du bitte mal die Fullquotes weg lassen? Es muss nicht überall nochmal die Kopie von ner Kopie drin sein.
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#39
Solche "Beweise" kannst du in der Pfeife rauchen. Keiner will sie hören, vor allem kein Richter. Selbst wenn du per Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes aus der eigenen Wohnung befördert werden sollst, braucht du Glück, um an Polizisten zu geraten, die sich das überhaupt nur anhören wollen.

Wenn du später mit so einer Aufnahme kommst, wird dir das sogar negativ ausgelegt. Mitschnitt ohne Zustimmung, es ginge dir nur um Abwertung der Ex und nicht ums Kind. Du wirst dich noch wundern, mit welchen kranken Ausflüchten und welchem blanken Sexiusmus man besorgten Vätern begegnet.

Eröffne keine Nebenschauplätze. Der Nagel, den du einschlagen solltest damit was hält lautet "Umgangsregelung". Darauf arbeitest du zielgerichtet hin. Sonst bis du bei einem acht Monate alten Kind sofort ein Fremder und muss auch noch in die Demütigung des betreuten Umgangs. Sie hat die Entfernung geschaffen, verlange unbedingt Regelungen die ihr 50% des Weges auferlegen. Die Chancen stehen zwar nicht allzugut dass das ein Richter auch so beschliesst, aber probieren solltest du es unbedingt. Auch beim Unterhalt: Umgangskosten für die von ihr verursachte Entfernung immer einrechnen - egal obs später anerkannt wird oder nicht.
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#40
Ich habe damals das Geld bei einem Verwandten auf einem Konto untergebracht.
Das habe ich getan, obwohl ich einen Ehevertrag hatte, bei dem der Zugewinn im Scheidungsfall ausgeschlossen war.
Immer auf Nummer sicher gehen, wenn es um die Kohle geht, denn schnell kann es passieren, daß du ganz andere Wege gehen mußt und dann ist das deine letzte Lebensgrundlage.
Meine Exe hat trotz Ehevertrag bei der Scheidung versucht, an mein Geld zu kommen, hatte aber vor Gericht keine Chance.
Aber sicher ist sicher, grundsätzlich !
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#41
(23-05-2015, 23:39)JonDon schrieb: Meine Exe wollte auch Unterhalt für sich abzweigen. Sie sagte mir, du musst Unterhalt bezahlen auch für mich bis das Kind 3 Jahre alt ist. Habe ihr Klipp und klar gesagt. Nein! Wir waren nicht verheiratet.

Es ist nie was bezüglich Unterhalt für Exe gekommen. Im I-net hat Sie sich an anwältin Gewandt. und diese Antwortete Ihr tatsächlich auch so.

lasst euch nicht belügen bei Exen Unterhalt.

Meine Güte, versuch doch nicht immer, Dir Dein eigenes Recht zusammenzubasteln. Du lebst vollkommen neben der Realität.

Betreuungsunterhalt auch bei Ledigen kann mindestens für die ersten drei Jahre nach Geburt des Kindes verlangt werden: § 1615l (2) BGB.
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#42
"Solche "Beweise" kannst du in der Pfeife rauchen. Keiner will sie hören, vor allem kein Richter."

Das stimmt so nicht ganz, meiner Meinung nach. Also rein von den Gesetzen her schon, aber faktisch sieht es vielleicht in dem ein oder anderen Fall doch wieder anders aus. So eine Aufnahme hat folgende Vorteile:

Erstens zwingt sie zur Selbstdisziplin.

Zweitens kann man sie nachher als Datei an alle möglichen Leute schicken oder veröffentlichen, zum Beispiel im Netz oder einfach abspielen vom Pad.

Aller Wahrscheinlichkeit nach führen aber Punkt eins und die Schwierigkeiten von Punkt zwei zu einer nochmaligen Verschärfung der Selbstdisziplin ....

Gut wäre auch, einen Freund in der Nähe zu postieren, also wenn man sich in der Öffentlichkeit trifft. ....
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#43
Aufnehmen ist super, ist in meinem Fall das einzige was gegen boese Hexen hilft.... Nur so nimmt sie sich einigermassen zusammen und nur so kann manN die Luegen im Zweifellsfall nachweisen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#44
(26-05-2015, 11:19)Theo schrieb:
(23-05-2015, 23:39)JonDon schrieb: Meine Exe wollte auch Unterhalt für sich abzweigen. Sie sagte mir, du musst Unterhalt bezahlen auch für mich bis das Kind 3 Jahre alt ist. Habe ihr Klipp und klar gesagt. Nein! Wir waren nicht verheiratet.

Es ist nie was bezüglich Unterhalt für Exe gekommen. Im I-net hat Sie sich an anwältin Gewandt. und diese Antwortete Ihr tatsächlich auch so.

lasst euch nicht belügen bei Exen Unterhalt.

Meine Güte, versuch doch nicht immer, Dir Dein eigenes Recht zusammenzubasteln. Du lebst vollkommen neben der Realität.

Betreuungsunterhalt auch bei Ledigen kann mindestens für die ersten drei Jahre nach Geburt des Kindes verlangt werden: § 1615l (2) BGB.

Wer lesen kann, ist Klar im Vorteil.
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#45
(27-05-2015, 00:12)JonDon schrieb:
(26-05-2015, 11:19)Theo schrieb:
(23-05-2015, 23:39)JonDon schrieb: Meine Exe wollte auch Unterhalt für sich abzweigen. Sie sagte mir, du musst Unterhalt bezahlen auch für mich bis das Kind 3 Jahre alt ist. Habe ihr Klipp und klar gesagt. Nein! Wir waren nicht verheiratet.

Es ist nie was bezüglich Unterhalt für Exe gekommen. Im I-net hat Sie sich an anwältin Gewandt. und diese Antwortete Ihr tatsächlich auch so.

lasst euch nicht belügen bei Exen Unterhalt.

Meine Güte, versuch doch nicht immer, Dir Dein eigenes Recht zusammenzubasteln. Du lebst vollkommen neben der Realität.

Betreuungsunterhalt auch bei Ledigen kann mindestens für die ersten drei Jahre nach Geburt des Kindes verlangt werden: § 1615l (2) BGB.

Wer lesen kann, ist Klar im Vorteil.

... fur die Kindesmutter besteht keine Erwerbsobliegenheit in den ersten drei Jahren nach  Geburt. Allerdings hat Sie das zu begründen. 
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#46
Reicht "das Kind braucht die Mutter" als Begründung?
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#47
(26-05-2015, 21:25)kay schrieb: Aufnehmen ist super, ist in meinem Fall das einzige was gegen boese Hexen hilft.... Nur so nimmt sie sich einigermassen zusammen und nur so kann man die Luegen im Zweifellsfall nachweisen.

Aufnehmen kann man. Allerdings darf man die Aufnahme nicht als Beweis vor Gericht vorlegen. Es reicht aber manchmal daraus umfänglich zu zitieren.
https://t.me/GenderFukc
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#48
Naja, im englischen Recht darf man es wenn der Richter es zulaesst. Im Deutschen geht es soweit ich weiss eingeschraenkt auch, kommt auf die Umstaende drauf an. Ich mache das auch nicht heimlich sondern so dass sie es mitbekommt. Ich will ihr keine Falle stellen, ich will einfach nur dass sie sich benimmt und im zweifellsfall eben Nachweise fuer die Luegen und Beleidigungen haben. Spass machen tut es mir nicht aber in meinem Fall geht es einfach nicht anders.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#49
(27-05-2015, 09:59)Gualterius schrieb: Reicht "das Kind braucht die Mutter" als Begründung?

Ja
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#50
Liebe Gemeinde,

habe mit ex gemeinsames Kind (knapp 1 Jahr alt).

Jetzt muss ich der Alten Unterhaltung für Betreuung, ca.  2000 pro Monat,  zahlen. Wir sind nicht ehelich Eltern geworden, haben aber das gemeinsame sorgerecht.

Ich vermute, im schlimmsten Fall muss ich bis zum 14 LJ blechen. Ich habe mal alles zusammen gerechnet.

Schätzungsweise summiert sich alles auf 400000€ ohne Inflation (KU+BU+Mehrbedarf+Anwaltskosten...), da alte einfach und primitiv ist, und sich von ihrer Anwältin aufhetzen lässt. Das heißt, das ruhige Leben ist vorbei.

Das ist so viel Geld, das ich aktuell nicht habe. Ich habe €200000 auf der kante. Was soll ich tun, damit ich das für meine Altersversorgung sichern kann oder für schlechte Zeiten sichern kann?

Wie kann ich verhindern, dass die Eigentumswohnung, die  ich in vielleicht ein paar Jahren von meinen Eltern erbe, nicht noch als Einkünfte oder Wohnvorteil angerechnet wird, aber vielleicht doch bewohnen kann. Oder lieber
vorher verkaufen?

Ex ist 33, ich bin 45. Ich habe einen guten Job, aber was heißt das denn heutes schon.  Wenn ich noch 19 Jahre so gesund weiter arbeiten kann, verdiene ich bis dahin ca. 800k€ Netto. Wenn! Dann wäre das zu verkraften, aber ich könnte auch krank werden. Dann bin ich schneller blank als ich gucken kann.

Fatal ist dabei, dass ein Teil meines Lohns,
der in die betriebliche Altersversorgung fließt, mir fiktiv angerechnet wird. Geld das ich heute nicht ausgezahlt kriege, darf ich aufwenden, um die Ex zu alimentieren. Mir bleiben gerade mal €1700. Davon muss ich nochmal €500 in die private vorsorge stecken.

Gibt es irgendwelche konstruktive Möglichkeit, wenigstens vor der gierigen ex einen Teil der Vorsorge in Sicherheit zu bringen? Oder Zumindest bei meinen Eltern bevor sie es mir vererben?

Ex hat nie gespart. Ex hat kein Geschäftsverständnis (aber Unterhalt als Geschäftsmodell hat sie entdeckt). Schon eine mündliche Vereinbarung zu verschriftlichen, die Sie bejaht, ist für sie wie ein Erpressungsversuch. Völlig durchgeknallt. Win-win kapiert die nicht.

Sie würde nie Verständnis zeigen, wenn es bei mir wegen Krankheit oder Alter nicht mehr so gut läuft. Oder mir vertrauen, wenn ich sage, dass sich meine Altersversorgung für sie auch lohnen würde (halbwaisenrente bzw. Witwenrente).

Ich habe tierische sorgen. Zum Glück habe ich mir kein Eigentum erworben. würde ich gerne, aber unter diesen Umständen zerstört sie vieles, was ich mir mühsam aufgebaut habe.

Habt ihr Ideen? Wie mache ich mich Insolvenzfest? Wer kann mich beraten?
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