30-05-2015, 18:31
Wenn dich das Schreiben des OLGs erreicht, mit der klaren Bitte die Beschwerde wieder zurückzuziehen, da wenig Aussicht auf Erfolg, tu es lieber. Das ist erstens billiger und zweitens kannst du dich anschließend als großer "Gönner" und Bewahrer des Kindeswohls feiern lassen;-))