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Falschbeschuldigung Horst Arnold - vernichtet von Heidi Külzer
Da fehlt das Wichtigste. Ist Heidi Külzer jetzt im Knast?
Weil es nicht im Artikel steht, gehe ich davon aus, dass sie nur in den Knast muss, aber nicht im Knast ist.
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Heute kam es in vielen TV-Sendern und Zeitungen: Das Urteil (5,5 Jahre Haft) wurde vom BGH bestätigt und ist somit rechtskräftig.
Ich gehe davon aus, dass sie in 2-3 Wochen ins Gefängnis geht und bin gespannt nach wievielen Jahren sie (wohl vorzeitig) entlassen wird.
Interessant finde ich das Urteil: Anscheinend wollte man mit den 5,5 Jahren signalisieren, dass die Falschbeschuldigung schwerer wiegt als eine Vergewaltigung, die ja in diesem Fall mit Fünf Jahren sanktioniert wurde. Mit dem Unterschied, dass Arnold NICHT vorzeitig entlassen wurde.
Auf jeden Fall das richtige Signal an die Damenwelt!
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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(23-10-2014, 18:38)L3NNOX schrieb: Ich gehe davon aus, dass sie in 2-3 Wochen ins Gefängnis geht
Lass dich überraschen!
(23-10-2014, 18:38)L3NNOX schrieb: und bin gespannt nach wievielen Jahren sie (wohl vorzeitig) entlassen wird.
Ich glaube nicht, dass bei ihr die gleichen Kriterien angelegt werden wie bei Horst Arnold. Der wollte einfach nicht gestehen.
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Kann man nicht etwas legales machen das sie nie wieder herhauskommt.Big Grin
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(23-10-2014, 23:19)wunder schrieb: Kann man nicht etwas legales machen das sie nie wieder herhauskommt.Big Grin
Man könnte sie in einen Knast zu Leuten stecken, die total scharf darauf sind, Vergewaltiger vergewaltigen. Die würden sich, so denke ich, auch lieber an einer Frau austoben.
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Die wird jetzt einen auf psychisch krank und Opfer machen. Da sie ja eine Frau ist, wird wohl mal wieder Gnade vor Recht gehen. Wenn ueberhaupt, sitzt sie nicht lange.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Der BGH-Pressemeldung enthüllte noch ein Detail, das mir bisher nicht aufgefallen ist: Der BGH gehört selber zu den Tätern der Freiheitsberaubung. Arnold hatte damals Revision eingelegt: "Seine gegen das Urteil eingelegte Revision verwarf der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13. Dezember 2002"

Die nachweislich weit unterschrittenen Anforderungen an eine korrekte Beweisführung waren also kein Rechtsfehler, aha. Immer frisch gewaschen gewesen, die Roben. Egal wie turbulent, eine Profession schwimmt immer oben. Auf Kosten von Anderen, zu allen Zeiten, bei allen Gelegenheiten, auf allen Ebenen, auch dem BGH oder mal dem Volksgerichtshof.

Frau Külzer wird jetzt eine Ladung zum Haftantrifft erhalten. Über die Unterschiede zwischen Vollzugsanstalten für Frauen und Männer haben wir ja schon öfters etwas erfahren. Was Arnold erdulden musste, wird ihr nicht blühen.
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Und wir wissen auch, dass die Damenwelt nur auf die grossen Signale programmiert sind.

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Ich persönlich deute es auf jeden Fall als ein richtiges und gutes Signal!

(Nicht) Egal, welche Fehler zuvor gemacht wurden. Dem Mißbrauch mit dem Mißbrauch muss endlich mal ein Riegel vor gemacht werden.
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(25-10-2014, 00:23)blue schrieb: Dem Mißbrauch mit dem Mißbrauch muss endlich mal ein Riegel vor gemacht werden.

Dafür wäre das ein geeigneter Fall und ein geeignetes Urteil. Leider kann man davon ausgehen, dass die Medien diesem Fall nicht weiter die notwendige Aufmerksamkeit spenden. Andernfalls stünde jede Falschbeschuldigerin vor dem Risiko, mehrere Jahre ins Gefängnis zu wandern, wo sie dann auch hingehört.
https://t.me/GenderFukc
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Ich würde gerne die Zelle aufschliessen und nachher den Schlüssel weg werfen.
Ich habe vor Herrn Arnold einen sehr grossen Respeckt.
Wo ist eigentlich sein Grab um dort ihm meine Verehrung zu erteieln?
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Der Fall Horst Arnold wird vom NDR verfilmt: http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt...n-Hannover

Die Gelegenheit für ein Oberlandesgericht, etwas wieder gut zu machen beantwortet es so: "Ursprünglich wollten die Filmemacher die Gerichtsszenen im hannoverschen Landgericht drehen, doch dieses lehnte ab. „Wir stellen unsere Räume nur für Veranstaltungen zur Verfügung, die dem Ansehen der Justiz nicht abträglich sind“, begründet Pressedezernent Hans-Christian Rümke die Absage - also gab man sich zugeknöpft."

Demnach ist die Justiz für das Ansehen der Justiz abträglich.

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt...n-Hannover
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Solche Filme sind wichtig, damit die Allgemeinheit stärker auf solche Missstände aufmerksam gemacht werden (Stichwort Kachelmann). Das nenne ich einen sinnvollen Einsatz der Zwangsabgabe aka GEZ.

Und dass sich die Halbgötter in Schwarz nicht negativ darstellen lassen wollen ist verständlich. Man könnte ja sonst auf die Idee kommen, dass unsere Justiz voller Scharlatane ist, die wie die Made im Speck leben und das auf Kosten Unschuldiger. Nein, nein...
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OK. In dem Fall wurde die Dame nach mehreren Anzeigen Ihreseits, dann doch mal verurteilt. Was ich jedoch für echt übel finde ist folgede Aussage:

"2011 wurde A. vom Landgericht Kassel wegen erwiesener Unschuld freigesprochen, durfte aber nicht auf seinen Posten als Lehrer zurückkehren. Im Juni 2012 starb der 53-Jährige, verbittert und depressiv, an einem Herzinfarkt."

Aus der Sicht von der nun zu Recht veruteilten:
Ziel erreicht...!
1) Sie konnte Ihm schaden
2) Er wurde bestraft, weil Sie gelogen hat
3) Er konnte sich wehren (zu Recht) wie er wollte
4) Wieder im Leben, er hatte keines (durfte nicht wieder als Lehrer arbeiten)
5) 53 Jahre nur alt, verbittert und depressiv, verstorben
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