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L 7 AS 1587/13 B PKH 02.06.2015 voller Alleinerziehenden Mehrbedarf für Umgangsberech
#1
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esg...&sensitive

Das Kind lebt beim Vater, die Mutter bekommt das Kindergeld und beschwert sich das der Vater kein Kindesunterhalt bezahlt.
Sie beansprucht Leistungen nach SGBII und möchte den volllen Mehrbedarf haben für Alleinerziehende wie statt vorgesehen die Hälfte.

Der Hammer auch zum Schluss. Sprich: Umgang ist eventuell gar nicht nötig, bzw. die 12 - Stunden Regel, da die Mutter ja Sorgerecht hat. Das reicht auch um die vollen Bezüge zu bekommen.

"Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Klägerin zu 1 kein bloßes Umgangsrecht wahrnimmt, sondern ebenfalls sorgeberechtigt ist, so dass die Grundsätze, die das BSG zum Aufenthalt beim umgangsberechtigten Elternteil aufgestellt hat (zwölf Stunden am Tag), ggf. nicht oder nur entsprechend anzuwenden sein könnten. Fraglich ist ferner, ob die vom BSG aufgestellten Grundsätze zur hälftigen Betreuung im wöchentlichen Intervall auf den Fall einer hälftigen Betreuung pro Kalendertag – wie viel-leicht hier – übertragen werden könnten. Ob es darüber hinaus zutrifft, dass – wie der Pro-zessbevollmächtigte der Klägerinnen meint – die durch die Schulpflicht oder die Freizeit-aktivitäten der Klägerin zu 2 bedingten Abwesenheitszeiten von beiden Haushalten jeden-falls einem der elterlichen Haushalte zuzuordnen sind, ist ebenfalls offen. Damit ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens insoweit zumindest offen, sodass Prozesskostenhilfe zur Klärung zu gewähren ist. Zu alldem besteht weiterer Aufklärungsbedarf."
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