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Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren?
#1
Die Weigerung eine Abänderungsklage herbeizuführen (vom Jobcenter gewollt) hat tatsächlich ein umdenken bei der Mutter bewirkt

Wegen gemeinsamer Sorge sind wir bereits in  der Beschwerde. Begründung steht noch aus. Seit 4 Monaten!

Sie befürchtet nach wie vor das ich "nur" die gemeinsame Sorge will um ein paritätisches Wechselmodell besser zu bekommen.
Eine aussergerichtliche Einigung ist aber möglich.

Wie machen wir das? Geht das ohne Anwälte? Können wir zu irgendeinem Jugendamt gehen und die gem. Sorge beurkunden lassen. So das dann alles vorbei ist?
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#2
(24-06-2015, 10:59)Absurdistan schrieb: Wie machen wir das? Geht das ohne Anwälte? Können wir zu irgendeinem Jugendamt gehen und die gem. Sorge beurkunden lassen. So das dann alles vorbei ist?

Meine eigene Erfahrung bei dem Thema ist, dass es sinnvoll ist, möglichst kein Eskalationspotential herbeizuführen ... die Anwesenheit von Anwälten führt zum mauern und Arglist auf der Gegenseite. Wenn ihr noch einigermaßen reden könnt, dann setzt Euch zusammen und listet Stichpunkte auf, die Beiden wichtig sind ... dann solltet Ihr Euch einigen wer das Ganze möglichst ausgewogen ausformuliert ... schreibt möglichst viel rein ... und dann solltet ihr das Ganze unterschreiben ... am Besten vor Zeugen (unabhängig) die nur bezeugen, dass Beide aus freien Stücken unterzeichnet haben ... wenn Ihr Euch einig werdet dann braucht ihr weder JA, Anwalt oder Gericht ... allerdings könnte ein Gericht dem Vergleich beitreten und dann ist es offiziell (haben wir aber auch nicht gemacht) ...

Also: möglichst nur Ihr Beide sollt verhandeln! und redet, redet, redet ... möglichst zielorientiert ... lasst Leichen im Keller ruhen ...

PS: gemeinsame Sorge kann nur übers Gericht gehen ... da hat das JA nur mit zu tun, sollte es um Kindeswohlgefährdung gehen ...
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#3
Wir sind schon beim Amtsgericht gewesen. Dort wurde die gemeinsame Sorge abgelehnt. Wir können doch nicht einfach ein Schreiben aufsetzen, 2 Zeugen unterschreiben lassen, und das wars. Soooo einfach?
Ungefähr so?

Die Eltern( Namen) von Kind sind sich darüber einig das sie Kind gemeinsam sorgeberechtigt getrennt erziehen.
Der Betreuungsschwerpunkt liegt weiterhin bis auf weitere Absprachen der Eltern bei der Mutter.
Beide Eltern verpflichten sich gegenseitig die enge Bindung des Kindes zum anderen Elternteil und anderen wichtigen Bezugspersonen (Geschwister/Großeltern) zu berücksichtigen und zu fördern. Beide achten bei der optimalen Umgangsplanung für das Kind auf eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Unterschreiben und ab ans Gericht?
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#4
Die außergerichtliche Sorgerechtserklärung kann jeder auf dem Jugendamt seiner Wahl abgeben. Termin beim Urkundsbeamten machen und fragen, welche Unterlagen benötigt werden.

Die Erklärung selber ist bedingungsfeindlich, d. h. außer der reinen Übertragung kannst Du da nichts regeln.

Dem Gericht könntest Du danach mitteilen, dass das Verfahren durch gemeinsame Sorgerechtserklärung in der Hauptsache erledigt ist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
Die Sorgerechtserklärung geht auch beim Notar. Hatte ich so gemacht, weil die Schreibgebühr niedriger war wie die Fahrtkosten in die nächste Stadt mit einem Jugendamt, das beurkundet. Das ist bei uns zentral, in den umliegenden Städten gibts nur Jugendamts-Sprechstunden, aber keine Beurkundung.
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#6
(24-06-2015, 10:59)Absurdistan schrieb: Wie machen wir das? Geht das ohne Anwälte? Können wir zu irgendeinem Jugendamt gehen und die gem. Sorge beurkunden lassen. So das dann alles vorbei ist?
Im Prinzip geht das genau so einfach - und auch mit getrennten Terminen.

Aaaaaber, bei dir nicht ganz, denn es gibt bereits eine gerichtliche Entscheidung. Wenn eine gerichtliche SR-Entscheidung vorliegt, dann geht das nur über Gericht (aber auch einfach OHNE Anwälte) das diese wieder ändern kann.

(24-06-2015, 11:54)Absurdistan schrieb: Ungefähr so?

Die Eltern( Namen) von Kind sind sich darüber einig das sie Kind gemeinsam sorgeberechtigt getrennt erziehen.
Der Betreuungsschwerpunkt liegt weiterhin bis auf weitere Absprachen der Eltern bei der Mutter.
Beide Eltern verpflichten sich gegenseitig die enge Bindung des Kindes zum anderen Elternteil und anderen wichtigen Bezugspersonen (Geschwister/Großeltern) zu berücksichtigen und zu fördern. Beide achten bei der optimalen Umgangsplanung für das Kind auf eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Unterschreiben und ab ans Gericht?

Jep. Der erste Satze reicht eigentlich. Wenn der 2. Satz die Mutter beruhigt, dann auch ok. Alles weitere ist nicht nötig. Ab ans Gericht mit der Bitte um "Billigung".
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#7
Ich darf mal nachfragen: Hindern nicht nur Entscheidungen nach 1671 und 1626a (2) die Abgabe der Sorgerechtserklärung (eine Übertragung, auf die 1626a (2) abhebt, hat ja gerade nicht stattgefunden)?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#8
Mir scheint das löst sich durch einen Blick ins Gesetz: §1626b

Zitat:http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626b.html
(3) Eine Sorgeerklärung ist unwirksam, soweit eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach den § 1626a Absatz 1 Nummer 3 oder § 1671 getroffen oder eine solche Entscheidung nach § 1696 Absatz 1 Satz 1 geändert wurde.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#9
(24-06-2015, 10:59)Absurdistan schrieb: Wegen gemeinsamer Sorge sind wir bereits in  der Beschwerde. Begründung steht noch aus. Seit 4 Monaten!

Dann braucht ihre Anwältin das doch nur dem OLG mitteilen das sie jetzt dem GSR Antrag zustimmt. Dann ist die Sache erledigt. Du bekommst dann die Möglichkeit Deine Beschwerde zurück zu ziehen.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#10
(24-06-2015, 22:38)sorglos schrieb: Mir scheint das löst sich durch einen Blick ins Gesetz: §1626b

Zitat:http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626b.html
(3) Eine Sorgeerklärung ist unwirksam, soweit eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach den § 1626a Absatz 1 Nummer 3 oder § 1671 getroffen oder eine solche Entscheidung nach § 1696 Absatz 1 Satz 1 geändert wurde.

Ich bin jetzt nicht wirklich schlauer, § 1626a Absatz 1 Nummer 3 lautet
"soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt". Genau diese Entscheidung ist aber nicht getroffen worden.
 Huh

(24-06-2015, 22:54)Zala schrieb: Dann ist die Sache erledigt.

Wie denn? Es gibt doch keinen Übertragungsbeschluß...
Huh
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#11
Er hat doch gegen den Beschluss des Amtsgerichts Beschwerde eingelegt. Wenn seine Ex jetzt doch sagt sie stimmt dem GSR zu kann sie es dem OLG mitteilen. Dann wird er es auch erhalten.
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#12
Müßte dann nicht seiner Beschwerde abgeholfen werden?

(Wobei ich jetzt nicht weiß, ob die Beschwerde überhaupt schon beim OLG ist, oder das FG noch prüft, ob es ihr abhilft.)
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#13
Ich gehe davon aus denn er schrieb ja Beschwerde. Sonst eben das Amtsgericht. Wenn sie schriftlich dem jetzigen Gericht dem GSR Antrag zustimmt, dann wird das Gericht ihm die weiteren schritte erklären, um es vom Tisch zu bekommen.

Das würde ich meiner Ex auch raten, wenn sie ihre ruhe haben will.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
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#14
Einer Beschwerde gegen einen Endbeschluss in einer Kindschaftssache kann das Amtsgericht nicht abhelfen sondern nur die Beschwerdeinstanz, wenn ich das gerade richtig im Kopf habe.

Wenn das Gericht die gemeinsame Sorge nicht überträgt, ist das auch eine Entscheidung @Wackelpudding.

Abgesehen davon kann ich mich des Endrucks nicht erwehren, dass es sich hier um einen feuchten Traum des TOs handelt.
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#15
Wenn in § 1626a Absatz 1 Nummer 3 "ob" statt "soweit" stünde, wäre das für mich klar; so bleiben bei mir halt Zweifel.
Auch frage ich mich, ob ein Beschluß, der aufgrund der Beschwerde ja wohl noch nicht rechtskräftig ist, eine Sorgerechtserklärung ausschließt.

Na, egal - der Rat, daß die KM dem Gericht mitteilen soll, dass sie der geS zustimmt, wäre da wohl der zweckmäßige. Das Gericht wird wissen, wie es "richtig" weitergeht.
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#16
das mitteilen ans Gericht müsste doch erledigt sein wenn die Beurkundung ans Gericht geschickt wird. Da hat die Mutter doch zugestimmt.
Müsste es da nicht egal sein wer es ans Gericht schickt.
Zusätzlich könnte ja noch eine Elternvereinbarung dabei sein. Plus Zeugen.

Meine Ex war gestern der Meinung wir müssten zum zuständigen JA hier in HH.

Ein feuchter Traum wäre es wenn ich davon ausgehe das sie zusätzlich dem paritätischen WM zustimmen würde. Das wird nix.
Der Umgang bleibt aber im großen und ganzen so wie er seit 3 Jahren ist. Das war mein Hauptziel. Den Umfang zu behalten auch wenn es mit Schule losgeht und er nicht aufs Residenzmodell oder erweiterter Umgang zusammengeschrumpft wird
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#17
Das Sorgerecht hat ja nichts damit zu tun, ob der Umgang mehr oder weniger wird oder irgendwann einmal wegen neuer Umstände weniger wird.

Wenn sie es denn glaubhaft und dezidiert zusichert, dass sie einem gemeinsamen Sorgerecht zustimmt, dann ist es ja umso besser. Ansonsten ist es ja nun alles nicht so wichtig, wie das genau von statten geht. Geht doch einfach zum Jugendamt.
Ihr habt einen Anspruch dort beraten zu werden. Sollen die sich doch den Kopf zerbrechen. Oder wie Wackelpudding sagt, sich einfach ans Gericht wenden, denn das Gericht kennt ja das Gesetz. Man sollte da wohl allerdings aufpassen, wie es sich mit den Verfahrenskosten verhält, wenn man die ganze Chose abbiegt.
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#18
(25-06-2015, 10:49)Absurdistan schrieb: das mitteilen ans Gericht müsste doch erledigt sein wenn die Beurkundung ans Gericht geschickt wird.
Stimmt: die Mitteilung der Beurkundung ist eine Mitteilung.

(25-06-2015, 10:49)Absurdistan schrieb: Müsste es da nicht egal sein wer es ans Gericht schickt.
Stimmt: Egal, ob es du, die Kimu oder das Jugendamt zum Gericht schicken: es ist eine Mitteilung.

(25-06-2015, 10:49)Absurdistan schrieb: Zusätzlich könnte ja noch eine Elternvereinbarung dabei sein. Plus Zeugen.

Meine Ex war gestern der Meinung wir müssten zum zuständigen JA hier in HH.
@Absurdi
Irgendwie scheinst du es dir beonders schwer machen zu wollen. ;-) Geh mit der Kimu zum Jugendamt und Beurkunde - damit die Mitteilung ans Gericht entsteht.

Der Firlefanz mit Elternvereinbarung + Zeugen + Regentanz könnte doch jetzt nur Stress machen.

(25-06-2015, 12:08)the notorious iglu schrieb:  Man sollte da wohl allerdings aufpassen, wie es sich mit den Verfahrenskosten verhält, wenn man die ganze Chose abbiegt.
Es wird ziemlich sicher bei der üblichen Halbteilung bleiben. Einen Anlass für anderes oder für Mehrkosten kann ich nicht erkennen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#19
Natürlich weiss ich das ich einfach nur ne Beurkundung brauche.
Das mit der Elternvereinbarung mache ich nur damit die Mutter sich nicht überrumpelt fühlt. Sie hat ja nach wie vor Schiss das ich das Sorgerecht nur will um dann besser Probleme machen zu können oder das ich dann das Wechselmodell leichter bekomme.


Wenn ich könnte, würde ich es so einfach machen.
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#20
Es geht auch weniger um Mehrkosten sondern um die Frage, ob die Mutter immer noch so willig ist, wenn ihr gewahr wird, dass sie unter Umständen einen Teil der Gerichtskosten wird tragen müssen.
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#21
Das Thema hat sich erledigt. Ihre Anwältin hat meinem Anwalt ins Gesicht gesagt das sie ihrer Mandantin davon abrät. Anwalt sagt sie bekommt ja vkh.
Die Mutter war ja froh das ich Widerspruch gegen die Aufforderung des JC eine Abänderungsklage zu erwirken eingelegt habe. Die Beiständin hat mir jetzt aber einen Brief geschrieben das sie es eine Frechheit findet das ich die Solidargemeinschaft belaste und auf dem sozialrechtlichem Existenzminnimum rumreite.
Die Beiständin der Mutter setzt sich jetzt dafür ein das es zu einer Abänderungsklage kommt damit es zu einer geringeren Belastung der Solidargemeinschaft kommt und die Mutter weniger Unterhalt bekommt.
Dann halt so.
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#22
(28-06-2015, 12:28)Absurdistan schrieb: Ihre Anwältin hat meinem Anwalt ins Gesicht gesagt das sie ihrer Mandantin davon abrät.

Da siehst Du wer gegen das GSR ist. Ihre Anwältin möchte wohl noch mehr Geld an euch verdienen. Du weißt ja wo der Name der Anwältin veröffentlicht wird.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#23
(28-06-2015, 12:33)Zala schrieb:
(28-06-2015, 12:28)Absurdistan schrieb: Ihre Anwältin hat meinem Anwalt ins Gesicht gesagt das sie ihrer Mandantin davon abrät.

Da siehst Du wer gegen das GSR ist. Ihre Anwältin möchte wohl noch mehr Geld an euch verdienen. Du weißt ja wo der Name der Anwältin veröffentlicht wird.

Ich meine aber herausgelesen zu haben das die Mutter das im Vorfeld schon kritisch gesehen hat?

Ausgerechnet das JA jammert über die Belsatung der Solidargemeinschaft, bemerkenswert ist das schon!
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#24
Natuerlich sah die Mutter das kritisch. Sonst haette ich die gS schon. Ich bin mir sicher das die Beistaendin dachte wenn Sozialleiatungen beantragt werden kein Unterhalt mehr kommt.
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