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Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren?
#8
Mir scheint das löst sich durch einen Blick ins Gesetz: §1626b

Zitat:http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626b.html
(3) Eine Sorgeerklärung ist unwirksam, soweit eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach den § 1626a Absatz 1 Nummer 3 oder § 1671 getroffen oder eine solche Entscheidung nach § 1696 Absatz 1 Satz 1 geändert wurde.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von sorglos - 24-06-2015, 22:38
RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von the notorious iglu - 25-06-2015, 00:05
RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von the notorious iglu - 25-06-2015, 12:08
RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von the notorious iglu - 25-06-2015, 14:58

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