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Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren?
#18
(25-06-2015, 10:49)Absurdistan schrieb: das mitteilen ans Gericht müsste doch erledigt sein wenn die Beurkundung ans Gericht geschickt wird.
Stimmt: die Mitteilung der Beurkundung ist eine Mitteilung.

(25-06-2015, 10:49)Absurdistan schrieb: Müsste es da nicht egal sein wer es ans Gericht schickt.
Stimmt: Egal, ob es du, die Kimu oder das Jugendamt zum Gericht schicken: es ist eine Mitteilung.

(25-06-2015, 10:49)Absurdistan schrieb: Zusätzlich könnte ja noch eine Elternvereinbarung dabei sein. Plus Zeugen.

Meine Ex war gestern der Meinung wir müssten zum zuständigen JA hier in HH.
@Absurdi
Irgendwie scheinst du es dir beonders schwer machen zu wollen. ;-) Geh mit der Kimu zum Jugendamt und Beurkunde - damit die Mitteilung ans Gericht entsteht.

Der Firlefanz mit Elternvereinbarung + Zeugen + Regentanz könnte doch jetzt nur Stress machen.

(25-06-2015, 12:08)the notorious iglu schrieb:  Man sollte da wohl allerdings aufpassen, wie es sich mit den Verfahrenskosten verhält, wenn man die ganze Chose abbiegt.
Es wird ziemlich sicher bei der üblichen Halbteilung bleiben. Einen Anlass für anderes oder für Mehrkosten kann ich nicht erkennen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von the notorious iglu - 25-06-2015, 00:05
RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von sorglos - 25-06-2015, 12:40
RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von the notorious iglu - 25-06-2015, 12:08
RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von the notorious iglu - 25-06-2015, 14:58

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