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Umgangspflegschaft - örtliche Zuständigkeit Familiengericht?
#3
Angenommen das Gericht entscheidet was und es kommt weiterhin zu Problemen, dann ist auf alle Fälle das Familiengericht des Wohnortes zuständig.

Von einem unwilligen Gericht hast du auch nicht viel zu erwarten.

Versuche, frühere Verfahren in den laufenden Prozess mit einzubringen. Wie das gehen könnte, weiß ich allerdings nicht. Gibt es bei einzelnen Verfahren ggf. sachliche Anknüpfungspunkte ?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Umgangspflegschaft - örtliche Zuständigkeit Familiengericht? - von CheGuevara - 27-06-2015, 08:08

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