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Wie bekomme ich raus ob etwas gegen mich vorliegt?
#26
@ Austriake:: das mag ja sein, aber es ist eben nur einer gültig und das ist auch so vermerkt. Du kannst ja mal versuchen in beide Pässe Visa zu bekommen. Ich habe auch noch einen dritten herumliegen und habe bei einer Einreise eine peinliche Befragung über diesen dritten Pass über mich ergehen lassen müssen vom BGS. Von Amt bekommt man auf legalem Wege nur einen Pass mit 10 Jahren und einen mit 6 Jahren und nichts anderes. Was Du gemacht hast, ist streng genommen ein Passvergehen und Betrug und kann Dir eben auch so ausgelegt werden. Ich glaube wir versuchen hier Leuten zu helfen, welche Passprobleme haben und nicht diese lösen wollen und nicht noch zusätzliche dazu bekommen wollen.
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#27
Ich probiere es aus. Nächsten Sonntag fliege ich in die USA, schaun wir mal.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#28
Der Zweitpass ist tatsaechlich 6 Jahre gueltig (da habe ich mit 5 geirrt). Dennoch ist eine Beantragung riskant, weil dies die Aufmerksamkeit der Sachbearbeiterin weckt. Ich wuerde erst den Erstpass beantragen, und anschliessend den Zweitpass (z.b. bei Abholung des Ersten). Schreiben vom Arbeitgeber wegen Notwendigkeit (Reisen Syrien, Israel  ...) mit abgeben.

Im Eingangsposting ging es darum, herauszufinden, ob etwas vorliegt. Ich wuerde nach D zurueckkehren fuer ein paar Wochen, mich in einer Obdachloseneinrichtung anmelden (auch mit dieser Adresse bei der Gemeinde) und sehen, was kommt. Ob Du dann auf der Strasse, im Notasyl, bei Freunden oder im Hotel wohnst, ist egal.

Falls etwas vorliegt, wird sich die Polizei bei der Obdachloseneinrichtung melden, oder es treffen Briefe von Behörden ein. 

Vorteil dieser Vorgehensweise: Die denken, Du bist wirklich obdachlos und forschen nicht weiter, und denken auch, dass Du mittellos bist. Ein Staatsanwalt wird ein 170er Verfahren vermutlich einstellen, bei dem Kerl ist eh nichts zu holen.
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#29
(05-08-2015, 13:46)Mahatu schrieb:   Die denken, Du bist wirklich obdachlos und forschen nicht weiter, und denken auch, dass Du mittellos bist. Ein Staatsanwalt wird ein 170er Verfahren vermutlich einstellen, bei dem Kerl ist eh nichts zu holen.

Das ist sowieso die beste Strategie gegen die Kinderklaumafia/Helferindustrie.
Es hat bei mir wunderbar geklappt.
Tongue
"I'm the one who knocks".
“I have to return some videotapes” .
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#30
(04-08-2015, 20:15)Pennfred schrieb: ... Du kannst ja mal versuchen in beide Pässe Visa zu bekommen. ...

Das geht sehr wohl. Der Sinn von zwei Pässern (es gehen auch drei) ist aus der Sicht der ausstellenden Behörde, dass in den einen Pass die Visa und Ein und Ausreisestempel der Länder kommen die kein Problem untereinander haben und in den anderen Pass die Visa und Ein und Ausreisestempel der anderen Länder die kein Problem miteinander haben.

Das ist unter reisenden Vertrieblern ein ganz normales alltägliches Vorhgehen welche verhindert, dass man nicht einreisen darf (in manchen arabischen Länder) wenn man einen Stempel oder ein Visa aus der USA oder Israel im Pass hat.

Es ist denkbar (mir aber nicht bekannt) das zwischen Nord und Südkorea auch solche seltsamen Zustände herschen.

Die Welt, Ein zweiter Pass hilft Ärger zu vermeiden

Weltreise Info, Wohin steckt ihr einen zweiten Pass ?

Travelbook, Wann brauche ich einen zweiten Pass ?
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#31
@Bruno: darum ging es nicht, richtig durchlesen. Es ging darum in einen nicht korrekt beantragten Pass Visa zu bekommen.
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#32
(07-08-2015, 00:50)Pennfred schrieb: @Bruno: darum ging es nicht, richtig durchlesen. Es ging darum in einen nicht korrekt beantragten Pass Visa zu bekommen.

Hab jetzt tatsächlich nicht alles gelesen. Aber wenn ein Problem mit dem ersten Pass besteht hol dir doch einfach einen zweiten dazu.

Begründungen die das Amt akzeptiert hab ich dir ja oben geschrieben.
So, jetzt geh ich aber erst mal an der Matratze horchen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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#33
(07-08-2015, 00:55)Bruno schrieb: ...  Aber wenn ein Problem mit dem ersten Pass besteht hol dir doch einfach einen zweiten dazu...

Bei Pass Sperre gibt es nichts, weder Erst noch Zweitpass, hoechstens einen Personalausweis, und selbst dieser kann regional mit Ausreiseverboten versehen werden. Da hilft nichts. Deutsche Aemter, vor allem Staatsanwaelte, Richter, Botschaften usw. sind hier hammerhart. Da hilft hoechstens, eine andere EU Staatsbuergerschaft anzunehmen, was meistens nach 5 Jahre Aufenthalt geht.
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#34
(14-07-2015, 15:54)MitGlied schrieb: Wenn du nur n Deutschlandbesuch machen willst, dann fliege nach Amsterdam oder Zürich und lass dich von nem Kumpel abholen oder fahre per Mietwagen über die Grenze. (Züge sind etwas kontroll-anfälliger an der Grenze zu NL und CH)
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann deponiere deinen gültigen Reisepass in einem Schließfach oder lass ihn von einem Kumpel o Familienmitglied getrennt über die Grenze bringen. Falls man dich doch anhält, hast du ja ne Geburtsurkunde oder Personalausweis und kriegst höchstens Ärger, kannst aber jederzeit wieder weg fliegen. Vor Grenzübertritt Banderole weg vom Koffer und Ticketausdruck verschwinden lassen, damit du keinen brauchbaren Hinweis gibst, wo du hergekommen bist.

Schwieriger wird die Frage nach 2 Jahren wegen dem Visum. Hier könnte die amerikanische Botschaft entsprechende Dokumente anfordern, die du in Deutschland beantragen musst. Damit musst du in jedem Fall in Erscheinung treten.

Hallo,
warum gerade nach Amsterdam o. Zürich ? Machen die nur Sichtkontrollen ? Oder sind denen 170er Kandidaten egal.... Gilt das auch für Flüge von Amsterdam ? Habe noch einen alten Pass o. Fingerabdruck....

Beste Grüße
Richy
WWW.ILLEGALES-KLONEN.COM

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#35
(05-09-2016, 16:30)Richy8888 schrieb: Hallo,
warum gerade nach Amsterdam o. Zürich ? Machen die nur Sichtkontrollen ? Oder sind denen 170er Kandidaten egal.... Gilt das auch für Flüge von Amsterdam ? Habe noch einen alten Pass o. Fingerabdruck....

Beste Grüße
Richy

Amsterdam deshalb, weil in den Niederlanden ein deutscher Haftbefehl wegen §170 StGB nicht gilt - in Holland gibt es einen solchen Paragraphen nicht und deshalb keinen Haftgrund. Die Holländer lassen dich wieder laufen, wenn sie erfahren weshalb Deutschland einen Haftbefehl ausgestellt hat.

Zürich ist zwar ausserhalb der EU, der Grenzübertritt bei Konstanz nach Deutschland aber ganz easy - samstag vormittags, wenn Tausende Schweizer nach Konstanz fahren zum Einkaufen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#36
Hallo Austriake,
danke für Deine Info,

Malko wurde wohl doch schonmal in Amsterdam wegen Paragraph 170 verhaftet :
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...ermittlung

Wie schaut es denn in Amsterdam wegen Aufenthaltsermittlung aus ? (In meinem Fall ist das womöglich vom FG angeordnet zum Abstammungsgutachten,obwohl
ich eine Adresse angegeben habe, wenngleich ein ausserhalb EU, ohne Briefkasten ...)
Bei einer Aufenthaltsermittlung wissen die holländischen Beamten ja noch nichts von Unterhalt.....

beste Grüße
Richy
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#37
Hallo Richy,

ob du zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben bist, kann dir jeder Dorfpolizist (oder die Schreibtante auf dem Revier) herausfinden.

Wenn Du Malko´s Thread gelesen hast, dann weisst du ja dass sie ihn haben wieder laufen lassen - eben, weil der 170er in Holland kein Haftgrund ist.

Selbst wenn dich ein Grenzer aufhält und nach deiner Meldeadresse fragt - gib ihm eine. Irgendeine, die er vom Flughafen aus verifizieren kann.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#38
......da ich ja tatsächlich auch eine habe (mit Bürgerkarte ) sollte (m)einem Flug von Amsterdam, ob Aufenthaltsermittlung oder Anzeige wegen 170 nichts im Wege stehen...
Nur die Frage ob bei der Ermittlung nicht so viel Zeit vergeht, dass man seinen Flug verpasst....

beste Grüße
Richy
WWW.ILLEGALES-KLONEN.COM

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#39
Also, wenn ich das richtig verstehe, dann greift SIS nur, wenn bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

http://www.cyberfahnder.de/nav/them/erm/ristbv-f.htm

Das hier ist ebenfalls interessant, ich glaube allerdings kaum, dass es jemanden ausserhalb Deutschlands interessiert:

https://dejure.org/gesetze/StPO/131a.html
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#40
Hey Austriake,
klasse Link !
...."Im übrigen erfolgt die internationale Fahndung durch Interpol. Sie kann veranlasst werden, wenn eine deutsche Behörde die Strafverfolgung oder die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung gegen eine Person betreibt....." ich glaub ab 1 Jahr Freiheitsstrafe...
Mir stellt sich die Frage ob das FG mich überhaupt zur Aufenthaltsermittlung ausschreiben kann,da Mutti mich schon wegen 170 angezeigt hat, ohne Abstammungsgutachten, ohne Anerkennung etc. Dieses Verfahren läuft noch, dafür ist schon mein Strafverteidiger bestellt....
Eine Vaterschaftsernennung ist auch noch nicht erfolgt.

beste Grüße
Richy
WWW.ILLEGALES-KLONEN.COM

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#41
In der letzten Woche ist etwas interessant passiert: Ein von Interpol gesuchter Mann wurde freigelassen wenigen Minuten nach seiner Verhaftung. Das ist insofern interessant, weil mir vorher nicht bewusst war, dass ein Mitgliedsland (hier im Beispiel Spanien) den Haftbefehl (der sehr deutlich war!) von einem anderem Mitgliedsland (in diesem Fall Russland) einfach so ignorieren kann. Über die Gründe von Haftbefehle lässt sich (fast immer) streiten, aber internationales Abkommen ist internationales Abkommen; na anscheinend doch nicht.[font=Wingdings] Big Grin [/font]
Ein Meilenstein in der richtigen Richtung könnte man sagen, aber nur für diejenigen die ungerecht verfolgt werden (ich will hiermit keinen Banditen, Kriminelle etc. hiermit verteidigen). Im Beispiel geht es aber nicht um Unterhalt. Aber immerhin, der Fall zeigt z. B. das auch ein zu Unrecht verhafteten Vater doch für seine Recht kämpfen darf.
https://kurier.at/politik/ausland/kreml-.../400043389
I have to return some videotapes.
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#42
Ich kann nur jedem raten, mal den Knast in der Schweiz auszuprobieren. War mal 2 Wochen drin. Ich muss sagen, super Essen, angenehme Mitgefangene und recht viel Freizeit im Rahmen der räumlichen Beschränkungen.
Man muss das mal sachlich sehen. Wer einfährt zahlt erst recht keinen Unterhalt und kann jedem potentiellem Arbeitgeber von der Zeit im Knast berichten. Ein besseres Bewerbungsschreiben geht kaum....
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#43
In Skandinavien ist es auch so. Beinahe Luxus, angeblich. Natürlich will ich das trotzdem nicht, auch nicht für 2 Wochen, danke; aber letztendlich ist das wie der Leutnant einmal schrieb: "Wer beim Militär war kann das mit einer Arschbacke absitzen", genial formuliert. Wenn es kommt, dann kommt es halt. Ich war beim Militär.
I have to return some videotapes.
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