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Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich
#8
Ich finde Denke und Handeln des TO schon länger recht seltsam.

1. Es fehl mir an einer geordneten Ausrichtung auf vernünftige und priorisierte Ziele
in den Bereichen
- konkrete Hilfestellung
- Impulse für mittel- und langfristig ausgerichtete rechtspolitische Entwicklung

2. Es läßt sich nur mit einem gerüttert Maß an kognitiver Dissonanz beim TO erklären, wenn er
- einerseits Väter in gerichtliche Verfahren treibt,
- andererseits die Justiz für ihre Fehlentscheidungen anprangert.

Kurz: Er liefert sich und andere Väter bewußt bzw bewußtlos ans Messer.
Gleichzeitig werden erfolgreiche Alternativen, 1 und 2 im Dreisprung, radikal bekämpft.

Ich bedaure dieses Durcheinander beim TO, weil ich ihn und seine Möglichkeiten schätze, die aber im Klein-Klein verpulvert werden.  

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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RE: Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich - von Skipper - 15-07-2015, 10:36

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