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Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich
#26
(15-07-2015, 16:53)Skipper schrieb: Doch, doch, Dzombo.

Genau so: Mutter > amtl. Vermittlung > gerichtl. Regelungsantrag

Als ich den Umgang vor vielen Jahren mal gerichtl. zu regeln hatte, ....
Was das Wort "Regelung" bedeutet weißt Du?

Hast Du Dir dazu wenigstens eine Schaffnermütze aufgesetz ?  Big Grin

Sowas steht Dir doch bestimmt!
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich - von Ibykus - 15-07-2015, 20:15

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