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Kindergeldanrechnung 2015
#1
Der Betrug geht weiter.

Die Ministerin für Männerdiskriminierung hat extra festlegen lassen, dass die KG Erhöhung in 2015 nicht den Pflichtigen zugute kommt. Auch nicht zur Hälfte.
Anrechenbar auf den KU sind weiterhin nur die alten KG-Sätze.

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druck...onFile&v=1

Artikel 8 Absatz 3

"(3) Bei der Anwendung des §1612b Absatz 1 des Bürgelichen Gesetzbuches ist für die Zeit bis zum 31. Dezember 2015 Kindergeld von monatlich 184 Euro für erste und zweite Kinder, 190 Euro für dritte Kinder und 215 Euro für das vierte und jeder weiter Kind maßgeblich."
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#2
Kann sich das Ministerium einfach ex cathedra über das BGB hinwegsetzen?
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#3
So klingt das auch für mich.

Ich werde es mal ausprobieren.

Wobei, bei der DT klappt das ja auch schon ganz gut.

Gesetze spielen anscheinend für die Junta immer weniger eine Rolle.

Wobei, bei der DT klappt das ja auch schon ganz gut.

Gesetze spielen anscheinend für die Junta immer weniger eine Rolle.
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#4
Das kann man sich merken, wenn das Ministerium wieder mal die Rechtssprechung der Gerichte vorschützt, um einen unhaltbaren Zustand zu erklären. Titulierungspflicht, Betreuungkosten als Mehrbedarf, die konzentrierte selbstausgeschwitzte Richtersosse in der Düsseldorfer Tabelle...
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#5
Was heißt das jetzt für uns? Ab wann darf ich endlich wieviel mehr zahlen und vor allem rückwirkend überweisen? Hat jemand von euch den Durchblick?
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#6
(15-07-2015, 19:12)beppo schrieb: Der Betrug geht weiter.

Der DIJuF schreibt allerdings genau dazu, daß die Eltern untereinander einen Ausgleichsanspruch bei der Kindergelderhöhung haben...

https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/...6.2015.pdf

(Siehe Seite 4 ff.)

Offensichtlich sollen die Familiengerichte wieder Arbeit bekommen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#7
Da sind ja nette Nebensätze drin, z.B. "das bereits angesprochene Vorhaben des BMJV verwirklicht wird, den Kindesunterhalt – wieder – durch eigenständige Rechtsverordnung des Ministeriums festzulegen.". Die Unterhaltserhöhungen wegen der Koppung an die Freibeträge gingen der Regierung und der Unterhaltslobby ganz offensichtlich zu langsam, so dass man wieder das Pferd wechselt.

Klar, bei den Steuerfreibeträgen ist der Staat natürlich so geizig wie möglich. Die kosten nämlich staatliches Geld. Da war man mit den Erhöhungen nicht so eilfertig. Also muss der Unterhalt wieder von dieser "Fessel" freigemacht werden, damit er wie früher jedes Jahr kräftig hochgesetzt werden kann.
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#8
ok, und das heisst? gibt es eine Prognose von denen die sich darin auskennen? Ab jetzt jedes Jahr 100 Euro mehr pro Monat?
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#9
Die Geschichte der Entwicklung der Kindesunterhaltssätze zeigt (wenig überraschend), dass es nur eine Richtung gibt, die angestrebt und durchgesetzt wird :-)
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#10
Mehr (Forderung) wird irgendwann weniger (Leistung).

Das wird wie bei den Steuervermeidungsstrategien laufen nur Trennungsväter haben eine echte Exit-Option und sind dann irgendwann mal weg, wenn sie nichts mehr hält.

Manuela Ahnungslos und Angela Weissnix blasen dann nur die Backen auf.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#11
Das Bundesenteignungsministerium schließt sich an.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Co...-PM26.html

"6. Nichtanrechnung der Kindergelderhöhung 2015 auf andere Leistungen
Die rückwirkende Kindergelderhöhung des Jahres 2015 wird nicht auf Sozialleistungen und den zivilrechtlichen Kindesunterhalt angerechnet, sondern verbleibt in voller Höhe bei den Betroffenen. Damit wird ebenfalls Bürokratie vermieden, weil nicht alle bereits ergangenen Bescheide neu bearbeitet werden müssen."


Ich bin immer noch der Auffassung, dass die Nichtanrechnung des KG nur für neue Titel gelten kann, denn Titel sind so auszulegen, wie sie formuliert sind, und nicht so, wie es eine neue Rechtslage wünscht.

Ich werde mich also an den Wortlaut meinesTitels halten und das halbe KG abziehen. Und zwar das von 2015 und nicht das von 2014.

Wobei das vermutlich doch wieder obsolet wird, wenn tatsächlich, wie jetzt angekündigt, bereits am 1.8.2015 eine neue DT bzw. neue Mindestunterhaltssätze verkündet werden.
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#12
Man liest doch immer wieder was Neues. Diesmal also ein Kindergelddiebstahl, weil die Bürokratie weniger Aufwand mit Klau statt Ehrlichkeit hat.
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#13
Wenn ich das richtig verstehe, dann darf ich nicht nur, die rückwirkende Kindergelderhöhung nicht berücksichtigen sondern auch die laufende nicht, oder?
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#14
Wenn ich richtig gelesen habe hat die Bundesbums fest gelegt dass bis Jahresende keine Anrechnung erfolgen soll.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#15
Ich habe gelesen, dass die Bundes... das gerne so möchte.
Aber ich habe nichts gelesen, was meinen Titel ändern würde,
Da steht immer noch, ich darf das halbe KG abziehen.
Und das werde ich tun.

Und ich freue mich über jeden, der das auch so macht.
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#16
Völlig abgedreht. Dann sollen wohl Neutitel nach 1.8. nur mit teilweiter Kindergeldanrechnung ausgestellt werden und die muss man dann am 1.1.2016 anpassen?
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#17
Anrechnen könnte man ja auch nicht die Nachzahlungen, sondern erst, die monatsrichtig eingehenden laufenden Zahlungen? Beim letzten Mal habe ich noch nichts gesehen. Es geht also um max. 2 Euro pro Monat für 5 Monate. Wow! Und dafür eine eigene systemwidrige gesetzliche Regelung. Das war sicher ein lang geplantes Hochamt der Bundesbürokratie...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#18
Warum nicht die Nachzahlung? Das ist auch Kindergeld.
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#19
Ja schon, aber es stand zum Bedarfszeitpunkt nicht bereit, was eine rückwirkende Berücksichtigung mMn ausschließt. Und ansonsten ist (aber ebenfalls nur mMn) bei Unterhaltszahlungen nur das monatlich zutreffende Kindergeld anzurechnen. Ich lasse mich aber gerne belehren...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#20
Also in meinem Titel steht nichts davon und meines Wissens nach, richten sich Titel nach ihrem Wortlaut und nicht nach der aktuellen ideologischen Windrichtung.
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#21
Dann würdest Du die Nachzahlung im Auszahlungsmonat hälftig auf den Unterhalt anrechnen wollen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#22
War es nicht so das zuviel gezahlter Unterhalt nicht verrechnet werden darf?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#23
2 EUR im Monat sind auch Geld, keine Frage.

Aber deswegen würde ich mich nicht vor Gericht schleppen lassen!
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This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#24
Wir haben nicht zuviel Unterhalt bezahlt. Wir ziehen, wie bisher, das halbe KG ab. Und wenn das KG steigt, steigt auch unsere abziehbare Hälfte.
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#25
Der VAMV hat auch gleich mal ein Newsletter rum geschickt, dass ab 1.8. der Mindestunterhalt steigt und man darauf achten soll das die Titel angepasst werden...

Hab ich gar nicht mit bekommen das der steigt.

Bei den Summen hat der VAMV wohl aus versehen vergessen das Kindergeld einzurechnen.

Hab den Newsletter kommentarlos von der KM bekommen, die wohl denkt, sie bekommt jetzt mehr...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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