Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Mutter holt Kind aus meiner Wohnung
#51
Da die "Ausschweifungen" nicht allzu gravierend sind, nehme ich die Erfahrungsberichte positive auf.

Was mir an der Sache zu Denken gibt, ist die Tatsache, dass meine Tochter erleben musste, wie ihre Mutter sie problemlos aus meiner Wohnung zerren konnte. Ich frage mich welches Bild die Kleine jetzt hat. Gut, sie ist erst knapp 6 und da verblassen Erinnerungen auch wieder. Ich schäme ich eigentlich.
Zitieren
#52
Danke, @bio, für das feedback.

Wenn Kindesbesitzerinnen Situationen schaffen, in denen das gemeinsame Kind Schaden nimmt, bleibt Vätern oft nichts anderes, als sich so zu verhalten, dass der Schaden begrenzt wird. Das ist nichts, weswegen man(n) sich schämen muß. Wenn man aber verstanden hat, wie die spezielle Kindesbesitzerin tickt, kann man antizipieren. An Deiner Stelle wäre ich einfach mit dem Kind nicht da gewesen.

Wchtig ist aber auch, dass man versucht, immer ganz nah´bei seinem Kind zu sein, d. h. zu wissen, was es in einer es belastenden Situation möchte. Dann kann man es auch einfach ´mal auf den Arm nehmen und die Mutter fragen, ob es ihr einen feuchten Schlüpfer macht, wenn sie sieht, wie ihr Kind weint... (So geschehen auf einem Wohnmobilstellplatz unter regem Interesse der Nachbarn, nachdem die Mutter, begleitet von einer Freundin und deren Kindern, versuchte dem Kind recht lautstark klarzumachen, dass es in väterlicher Umgangszeit mitkommen sollte, um mit den Kindern der Freundin zu spielen. Das führte dann schlagartig zum Rückzug bei deutlicher Schnappatmung.)
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#53
Wenn ich meine Tochter in der Situation auf dem Arm genommen hätte, wäre die Mutter sofort hinterhergesprungen und hätte die Kleine vom Arm gezerrt. Womöglich hätte sie mich auch geschlagen. Es wäre richtig eskaliert.

Noch ist nichts ausgestanden. Am Dienstag ist regulär Umgang. Die Mutter weiß ja, dass ich mich eigentlich im Urlaub mit der Kleinen sehe. Möglich, dass sie sie bei sich behält. Vielleicht hat sie dazu auch das Jugendamt auf ihrer Seite. Werde ich abwarten müssen.
Zitieren
#54
Ja, das habe ich ja auch im "Schutz der Öffentlichkeit" gemacht... Sollte nur ein Beispiel sein, wie man(n) Situationen nutzen kann.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#55
(17-07-2015, 17:44)zeitgenosse schrieb: Gib dich versöhnlich .... das Kind muss älter werden und du musst schauen, dass du es regelmässig siehst, das ist viel wichtiger als jetzt die ein oder andere Woche Ferien. Es ist viel, viel wichtiger!! Bedenke immer, bei Gericht, bei den Behörden, als Mann hast immer ein Spielblatt voll mit 7-ern, und 8-ern, die Exe hat alle Asse und alle Buben.

Die würde sogar, wenn sie ein Blatt mit lauter 7ern hätte und du die Buben und Asse, sagen, gib sofort die Buben und Asse her.

Ich wage die zynische, weil aus der Distanz leichte Prophezeiung, dass die dir das Kind nicht mehr freiwillig hergibt. Die weiß, dass du dir das nicht mehr gefallen lässt.

Daher: vorbereiten auf das Schlimmste am Dienstag.
Zitieren
#56
(19-07-2015, 19:48)bio schrieb: (...)

Noch ist nichts ausgestanden. Am Dienstag ist regulär Umgang. Die Mutter weiß ja, dass ich mich eigentlich im Urlaub mit der Kleinen sehe. Möglich, dass sie sie bei sich behält. Vielleicht hat sie dazu auch das Jugendamt auf ihrer Seite. Werde ich abwarten müssen.
Schon aus diesem Grunde wäre ich binnen Minuten nach diesem mütterlichen Überfall bei der Jugendschutzbehörde und hätte den Vorfall zumindest zu Protokoll gegeben.

Ohne diesen Gang könnte das später als Nachlässigkeit gegen den Vater gerichtet werden.
Wie oben schon angesprochen ist das mütterliche Verhalten eine Steilvorlage für eine unverzügliche gerichtliche Entscheidung, um dem Kind dieses von der eigenen Mutter verursachte Grauen zu ersparen...

Hier würde ich nicht eine Sekunde zögern, die Mutter anwaltlich zur Unterlassung aufzufordern, den Kinderschutz einzufordern und einen Antrag zum Schutz und im Interesse des Kindes zu stellen. Die Mutter hat sich zudem von der väterlichen Wohnung fern und Verträge einzuhalten.

Ganz offen: Jetzt ist MIR dieses Rumgeeiere hier unverständlich.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#57
das mit dem Jugendamt kann man machen, dann ist das protokolliert. Alles andere finde ich heikel.

Der TO hat bisher regelmässig Umgang mit seiner Tochter (6 Jahre alt) gehabt und jetzt gibt es diese Feriengeschichte. ICH würde da jetzt nicht mit der grossen Kelle ausholen und Gott-Weiss-Was veranstalten, womöglich noch aus gekränktem Ehrgefühl heraus. Ich würde - am besten über das Jugendamt vermittelt - die Exe auffordern einen Vorschlag zu machen, wie die Ferienregelung denn ihrer Meinung nach ausschaut. Ich würde schreiben, wovon ich ausgangen wäre, dass dies da und da doch so besprochen worden wäre und ob es eventuell ein Missverständnist gibt. Die Alte muss doch irgendwie einen Grund gehabt haben, dass sie die Tochter so zielstrebig abholt.
Zitieren
#58
(19-07-2015, 21:12)zeitgenosse schrieb: Die Alte muss doch irgendwie einen Grund gehabt haben, dass sie die Tochter so zielstrebig abholt.

Sicher: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...?tid=10355

Sie ist halt die Kindesbesitzerin.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#59
(19-07-2015, 21:12)zeitgenosse schrieb:  Die Alte muss doch irgendwie einen Grund gehabt haben, dass sie die Tochter so zielstrebig abholt.

Seit wann brauchen gestoerte Kindesbesitzerinnen einen Grund dem Vater das Kind zu enziehen?????!!!!!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#60
zg,

ich kann mir keine Gründe vorstellen, die solch ein rabiates Vorgehen der Mutter rechtfertigen, außer vielleich akute Lebensgefahr für das Kind. Danach sieht es hier aber nicht aus.

Gestern noch Umgang vereinbart, plötzlich unvermitteltes und gewaltsames Herausreißen des Kindes. Das mutet schon recht seltsam an.  

Nein nicht die Keule. Die Mutter freundlich in der Form, aber deutlich in der Sache auf Regeln und Grenzen hinweisen. Für einen guten erfahrenen Anwalt kein Problem. Zudem sollte zügig das Umgangsrecht und seine Ausgestaltung festgeschrieben werden, um Mißverständnisse zu vermeiden.

Solche elterlichen Gewaltszenen sind vor allem für das Kind das reine Gift und müssen auf jeden Fall vermieden werden. Die Eltern können sich anbrüllen, sich hauen, sich gegenseitig totschweigen usw..., aber nicht vor dem Kind!! Dodgy

Der Vater hier hat die Situation mE gut entschärft. Ist danach offenbar aber in Inkonsequenz erstarrt.    

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#61
Ich verfolge eigentlich eine andere Taktik (mit mäßigem Erfolg zugegebenermaßen). Die Mutter in Sicherheit wiegen, nachgeben und dann irgendwann, wenn es sie überrascht, quer schießen. Entlastung anbieten. Sie aber hintergehen, wo's geht.

Neulich wollte sie mir verbieten, mich in der Schule zu engagieren. Bin ich blöd und lass mir das verbieten oder was?

Du solltest vielleicht schon den Nachgebenden und Ums-Kinderwohl-Besorgten mimen. Heimlich bereitest du dich auf den nächsten Übergriff vor und hängst aus Versehen die Kette vor die Tür, hast laut das Radio laufen, hörst die Klingel nicht, bist nicht da. Gehst zur Hintertür raus, falls vorhanden. Entschuldigst dich hinterher. Mimst den Unschuldigen und Dummen.

Manchmal erfordert es eine Situation, Geistesblitzen folgen zu können, die Situation zu erfassen und sie mit irgendeiner unvorhersehbaren Aktion aus der Fassung bringen zu können. Das geht aber nur, wenn man mit dem Wind ein wenig mitsegelt. So bleibt die schnelle Auffassungsgabe zum Wahrnehmen der Gelegenheiten eher vorhanden.

Sehr theoretisch. Aber immer wieder erlebt. Auch als "Opfer". Plötzlich ist man aus der Fassung und am falschen Fuß erwischt.
Zitieren
#62
Ich weiß aus vielen Jahren Jugendarbeit, Tätigkeiten in psychiatrischen Einrichtungen für Jugendliche und Erwachsene, welche schwerwigenden Verletzungen solche Exzesse in Kindern verursachen können.  

An Stelle des Vaters würde ich mich 'freundlich in der Form und beinhart in der Sache' neben, vor und hinter das Kind stellen und auch dafür sorgen, daß es fachliche Hilfen erhält, das Erlebte gut verarbeiten zu können.
Hört sich vielleicht übertrieben an, ist es nach meiner Erfahrung aber nicht. Mit ein Grund, weshalb ich mich so sehr gegen elterliche Auseinandersetzungen stellen.  

Wir sollten als Väter vielmehr auf unsere Kinder achten, IHNEN unsere Kraft geben, statt diese an schwierige Mütter zu verschwenden! Damit erhält man als Vater auch mehr Gehör bei Ämtern und Gerichten.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#63
Das ist leicht gesagt. Die Mutter hatte mich 2010 mit ähnlichen Provokationen polizeilich aus der Wohnung befördert. Ein paar Monate vorher war sie im Frauenhaus, auch über provozierte Streithandlungen. Es ist also für mich nur schwer vorstellbar, dass man mir Glauben schenken wird beim Jugendamt.

Allerdings werde ich den Gedanken aufgreifen und Hilfe für meine Tochter organisieren. Es sind Beteiligte, die die uns bereits seit Jahren kennen. Man kann mir dann jedenfalls nicht unterstellen, mir ginge es nicht ums Kindeswohl oder dass ich untätig war.
Zitieren
#64
Ich würde bei DIESER EXE gar nichts machen, was sie reizen könnte. Ob dir später jemand was unterstellt, ist s c h e i ...... egal. Es sollte dir nur darum gehen, den Umgang sicherzustellen, dass du deine Tochter weiterhin regelmässig siehst. Alles, was an Aktionen vorgeschlagen wurde, wird deine Exe nehmen, sich als Opfer fühlen und gegen dich bei der Tochter verwenden. Vor allem auch die "Hilfe" die du für deine Tochter organisieren möchtest. Die von manchen geäusserte Idee, solche Frauen ändern zu können oder ihnen Grenzen aufzeigen zu können, ist meiner Meinung nach in DEINEM Fall nicht zielführend. Schau, dass es dazu kommt, dass sie wegen den Ferien einen Vorschlag macht, und den akzeptierst du.
Zitieren
#65
also....ich habe in meinem sportskreis einen familienrichter....mit frau...: folgendes wird IMMER beachtet mittlerweile!

1. ein unbewiesenes gewaltschutzverfahren mit der beschuldigung, daß ein elternteil vom anderen
elternteil gewalt erfahren hat - wie auch immer, kommt einer verläumdung, bzw. üblen nachrede
gleich und stellt einen straftatbestand dar. im familienverfahren muß dies auf den tisch kommen, daß
diese behauptung bestritten wird von der gg-seite! mittlerweile verstehen viele richter, in welche richtung
das zielt. lt. deren aussage soll sich kein elternteil mit einer strafanzeige wegen verläumdung, übler nach-
rede und stellen UNGERECHTFERTIGTER anträge, scheuen diese zu stellen. besonders in umgangsver-
fahren wird hier sehr genau in zukunft hinterfragt...wann - wie - wo - was wurde verletzt....da werden
einige frauen alt aussehen. besonders wenn nachgewiesen wird, daß frauchen seeehr bindungsintolerant ist...

der wind hat sich pro-väter gedreht....und wird es weiter tun -  nur geduld und nicht nachgeben!

bb
netlover
Zitieren
#66
Dann macht die immer wieder so shock and awe - Aktionen. D.h. dann wäre die Abholung unter dem Motto passiert "ich muss dem mal wieder eine verpassen". Insofern könnte es sein, dass Dienstag wieder alles normal läuft. Wie hast du denn trotz Frauenhaus die Umgangszeiten bekommen? Gerichtlich erstritten? Oder von ihro Gnaden zugebilligt?
Zitieren
#67
(20-07-2015, 09:22)Gualterius schrieb: Dann macht die immer wieder so shock and awe - Aktionen. D.h. dann wäre die Abholung unter dem Motto passiert "ich muss dem mal wieder eine verpassen". Insofern könnte es sein, dass Dienstag wieder alles normal läuft. Wie hast du denn trotz Frauenhaus die Umgangszeiten bekommen? Gerichtlich erstritten? Oder von ihro Gnaden zugebilligt?

Moin Bio, es ist extrem schwierig bei deiner Vita einen guten Rat zu geben, was die Kinder angeht schwimme ich ein Stück auf @Skippers Welle.

Frauenhaus, Gewaltschutzverfahren, Hausverbot - ihr/du habt die volle Palette durch an Grausamkeiten nach einer Trennung.

Sein Satz; "Wir sollten als Väter vielmehr auf unsere Kinder achten, IHNEN unsere Kraft geben, statt diese an schwierige Mütter zu verschwenden!", unterschreibe ich wenn das Kind noch sehr Jung ist.

Ich spreche immer von Kröten die man schlucken muss, je jünger das Kind, desto mehr oder dickere Kröten.

Hat sich über einen längeren Zeitraum stabiler Umgang etabliert, beruhigen sich in den meisten Fällen die Mütter und sehen die Vorteile die es ihnen bringt den Vater zu beteiligen.

Der Grad ist schmal, zugegeben und nicht jede Mutter wird sich ändern, braucht Druck vom Familiengericht, Jugendamt etc.! Manch eine KM ändert sich nie und reagiert entsprechend mit all den Folgen für die Beteiligten, besonders die Kinder.

Der beste Ratschlag ist immer noch der, Ruhig bleiben, den Fokus auf das Kind richten und mit ihm eine schöne Zeit verbringen, in der Sache aber - hier ist das JA, Gericht - gemeint, bestimmend am Ball bleiben und seine Rechte einfordern und durchsetzen.

Nachdem ich mit mehrern Kindern die letzten Jahre sprechen konnte, auch als junge Erwachsene, bin ich ständig in der Zwickmühle wenn ich Väter berate.

Diese bestroffenen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene leiden ihr ganzes Leben unter der Entfremdung eines Elternteils!

Es ist eine nationale Schande wie wir mit unseren Kinder umgehen und wenn ich sehe wie Verfahrensbeteiligte, Richter, Helferindustrie daher reden packt mich die kalte Wut.
Zitieren
#68
Also ich werde die Angelegenheit bei einer Kinder- und Jugendpsychiatrie vorstellen, die meine Tochter wegen einer anderen Sache schon seit Jahre begleiten. Die Mutter schleppte sie seinerzeit dorthin, weil sie sich an den Augenbrauen zupfte und sie in einer Phase fast blutig zog. Mittlerweile ist es zwar immer noch da, aber offenbar eine gelebte Begleiterscheinung. Es dominiert gar nicht den Alltag und passiert wohl nur nachts. Es lässt sich offenbar nicht therapieren. Ich vermute Spannungen im Zusammensein mit der Mutter.

Der Umgang nach dem Frauenhaus wurde im Zuge einen ABR Verfahrens, das ich anleierte, geregelt: 2xöchentlich nachmittags+Wochenendübernachtung(24h). Die Ausweitung und weitere Regelung des Umgangs war vereinbart. Die Mutter scherte das nicht.
Meine Tochter war damals knapp 1 Jahr alt. So sind wir gestartet. Damals lebte ich aber noch gut 5 Monate mit ihr zusammen. Als die Anwälte damals eine Regelung für Weihnachten zimmerten tickte sie (genau wie jetzt) aus und schlug mich. Die von mir gerufene Polizei verwies mich der Wohnung. Ab da begann die Regelung tatsächlich zu greifen. In den 5 Monaten Trennung zuhause, wurde ich trotz der Situation zuvor, Hauptbetreuer für meine Tochter, brachte und holte sie überwiegend zum/vom Kindergarten. Wenn sie später bei mir war, konnte ich ihre Erleichterung tatsächlich durch Seufzer hören (z.B. beim Bücher ansehen).

Im folgenden Umgangsverfahren 2011 wurde dann also erneut Umgang geregelt: 2xwöchentlich nachmittags + 1x 14-tägig eine Übernachtung (36 h). Das habe ich damals zähneknirschend hingenommen, da durch diese Regelung eine Übernachtung wegfiel. Es hätte bedeutet das OLG anzurufen, da die Richterin das so beschließen wollte. Auch diesmal die Vorgabe, über Beratung die Ausweitung zu regeln.

Weil sich die Mutter auch darauf nicht eingelassen hatte, gab es kein Jahr später das nächste Verfahren: Di, Do, Di nachmittag und 14-tägig Freitag bis Sonntag. Diese Regelung ist bis heute gültig - seit 3 Jahren. Auch hier wieder die Maßgabe, Beratung in Anspruch zu nehmen. Von systemischer Therapie war die Rede und zwar bei besagter Kinder-und Jugendspsychiatrie.

Sie nimmt die Beratung wahr, aber die Ergebnisse sind eher begrenzt. Sie versteift sich darauf, Vergangenes wieder und wieder durchzukauen. Eine ausgeprägte Vorwurfshaltung. Auch über das Jugendamt konnte keine dauerhafte Lösung erreicht werden. Über die zuständige Sachbearbeiterin, habe ich zwischenzeitlich eine Beschwerde eingereicht.

Die Mutter scheint vollkommen beratungsresistent, auch anwaltliche Einigungen interessieren sich nicht. Das einzige was eine Ergebnis brachte, das andauert, ist eine gerichtliche Regelung.
Zitieren
#69
@Bio, mich würde interessieren was für eine Vita die Kindsmutter hat? Also Schulbildung, Beruf etc., geht sie arbeiten oder ist sie Hausfrau?
Zitieren
#70
Die Mutter ist ebenso promovierte Biologin. Mit der Trennung fing sie wieder an zu arbeiten. Offenbar war sie aber ab 2014 arbeitslos. Derzeit kann ich nichts Bestimmtes sagen. Es sieht so aus, als wäre sie in irgendeiner Form beschäftigt. Das könnte auch schon wieder vorbei sein.
Zitieren
#71
gibts für solche frauen nicht irgendwie eine re-boot-cd oder reset-knopf - start new????

bb
netlover
Zitieren
#72
(20-07-2015, 12:12)bio schrieb: Die Mutter ist ebenso promovierte Biologin. Mit der Trennung fing sie wieder an zu arbeiten. Offenbar war sie aber ab 2014 arbeitslos. Derzeit kann ich nichts Bestimmtes sagen. Es sieht so aus, als wäre sie in irgendeiner Form beschäftigt. Das könnte auch schon wieder vorbei sein.

Das erhärtet meinen Verdacht, dass studierte Kindsmütter oder solche mit höherem Bildungsniveau überproportional zu den Kreidekreismüttern gezählt werden müssen.
Zitieren
#73
Die Erfahrung muss ich auch teilen. Eine weitere Bekannte, studiert, hat erfolgreich den Vater der Tochter entsorgt. Sie tut aber so, als sei sie ein Opfer.
Zitieren
#74
Es gibt weder Korrelation noch gar Kausalität zwischen Beruf und Nachtrennungshaltung. Andere Faktoren sind weit wichtiger. So ist zum Beispiel bewiesen, dass strittige Trennungen quer durch alle sozialen Schichten ähnlich häufig vorkommen. Nur die Nuancen der Effekte sind anders, wer Geld hat streitet eher mit anderen Mitteln und dreht auf anderen Wegen ab. Deshalb sind Vermutungen über Beruf und Nachtrennungsärger vom eigenen Küchentisch herunter fruchtlos, sie helfen auch dem Threadopener in seiner Situation kein bisschen.

Die wichtigste Information ist das hier:

(20-07-2015, 10:45)bio schrieb: Die Mutter scheint vollkommen beratungsresistent, auch anwaltliche Einigungen interessieren sich nicht. Das einzige was eine Ergebnis brachte, das andauert, ist eine gerichtliche Regelung.

Damit hast du selbst schon erlebt, welche Strategie die Beste in deinem Fall ist: Darauf abzielen, dass die Dinge vor Gericht landen. Alles andere ist für die Ex offenbar nur Begleitmusik für ihre eigenmächtigen Aktionen und die anhaltende Schädigung des Kindes durch sie.
Zitieren
#75
(20-07-2015, 12:49)p__ schrieb: Es gibt weder Korrelation noch gar Kausalität zwischen Beruf und Nachtrennungshaltung.

Da sagen meine Erfahrungen etwas anderes, es gibt sehr wohl einen Unterschied bei oder besser ab einen gewissen Bildungsgrad.

Gerade Kindsmütter mit Studium oder hohem Berufsabschluss lassen nichts unversucht den Vater zu entsorgen oder in Misskredit zu bringen.

Auffällig sind Kindsmütter in pädagogischen Berufen, Lehramt zum Beispiel.

Hingegen Mütter mit normalen Bildungsabschluss und Beruf sind weit weniger versucht einen Vater zu entsorgen, zwar gilt auch hier, Aussnahmen bestätigen die Regel, aber es fällt eben doch auf.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Nicht betreuende Mutter: Mutter-Kind-Kur wackelpudding 89 65.877 24-05-2014, 20:35
Letzter Beitrag: wackelpudding
  Kranke Frau zieht nicht aus, wer behält Wohnung und Kind helmut 43 45.454 26-04-2012, 01:06
Letzter Beitrag: helmut
  BGB1603 Jugendamt holt unberechtigt Geld über Finanzamt calcaneus 10 12.860 23-03-2011, 13:49
Letzter Beitrag: neuleben
  Entreicherung meiner Mutter neuleben 48 51.713 04-03-2011, 15:50
Letzter Beitrag: neuleben

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste