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KUH - weiß nicht mehr weiter...
#1
Hi,

mir wurde heute der Wiedereinsetzungsantrag vor dem OLG wegen Fristversäumnis durch meinen RA abgelehnt (seine Angestellte hatte die Frist nicht notiert) Begründung des OLG der RA hätte die korrekte Frist selbst kontrollieren müssen.
Nun bleibe ich auf einem offensichtlichen falschen Beschluss in 1. Instanz sitzen den ich nicht leisten kann.

Vorgeschichte:
Klage auf Unterhalt - da ich einen meiner letzten Arbeitsplätze durch Terror der KM verloren hatte habe ich mich geweigert meinen neuen AG bekannt zu geben. Mein RA hat die Firmenbezeichnung / Strasse geschwärzt, allerdings den Ort bekannt gegeben um meine nicht Fahrtkosten zu belegen. Ein Umzug kommt aufgrund der wesentlich höheren Mieten am Arbeitsort nicht in Frage.
Gericht hat aus diesem Grund die Lohnabrechnungen (wären nicht vollständig) und damit meine Fahrtkosten (75 km tgl.) nicht anerkannt allerdings trotzdem mit meinem Netto den KU festgesetzt.

Mittlerweile musste ich wegen PKH meinen AG vorm OLG bekanntgeben der Antrag wurde auf Wiedereinsetzung wie oben beschrieben allerdings abgelehnt.

Nun müsste ich meinen RA für den KU in Haftung nehmen (bzw. für die durch seinen Fehler entstehende Differenz). Nur woher kommt diese Differenz? Es gibt ja keinen "richtigen Beschluss" mit richtiger Berücksichtigung z.B. meiner Fahrtkosten!

Der RA der Ex wird natürlich vollstrecken. Ich stehe also vor der Wahl entweder ich hab nix mehr zu essen oder keine Kohle mehr um auf die Arbeit zu kommen.

Bei Fragen, fragen - ich fahr gerade Achterbahn und kann das nicht so richtig in Worte fassen.

Danke euch .
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#2
Eine Klage gegen den Anwalt um Schadenersatz wird so laufen wie alle anderen Klagen um Geld: Man fordert halt eine Zahl und versucht, es so gut wie möglich zu begründen. In deinem Fall würde ich einfach die Differenz zwischen deinem Angebot im Amtsgerichtsverfahren und dem ausgeurteilten Unterhalt fordern. Ob so eine Klage überhaupt Chancen hat, kann ich nicht beurteilen. Anwalt gegen Anwalt, du weisst schon...

Das Urteil in der Unterhaltssache ist rechtskräftig, dir bleibt nur das Vollstreckungsrecht. p-Konto einrichten, sehen inwieweit der pfändungsfreie Betrag erhöht werden kann. Vielleicht kannst du auch Aufstocker werden, das wäre das Beste.
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#3
Unglaublich. Aber trotzdem. Solche Klagen gegen Anwälte laufen zumindest in D meist ins Leere. Denn Du musst praktisch begründen - ja beweissen - das wenn es anders gelaufen wäre, und der Anwalt die Frist nicht versäumt hätte, dann ein anderes Urteil gefällt worden wäre, das zu Deinen Gunsten ausgefallen wäre.
Danach könntest Du erst eine Summe benennen, um dies es im Verfahren geht. Und da würde man so angehoppelt kommen:

Wenn der Anwalt die Frist nicht verpasst hätte, wäre aber lange nicht klar und nachweisbar, dass die 2. Instanz anders geurteilt hätte und somit wäre sogar das Urtreil aus 1. Instanz bestätigt worden, also ist kein Schaden entstanden.

Erlaube Dir einfach den Spaß, Deinem Anwalt zu schreiben, Du würdest nun auf Schadenersatz klagen und Du bräuchtest mal die Nummer seiner Berufshaftpflicht. Das mögen die gar nicht. Natürlich sähest Du davon ab, wenn er Dir 2.000 rüber rückt.

1. Entweder ist er Volldepp und gerät ans Schwitzen und macht es oder er sagt
2. Klag doch!

Wahrscheinlich ist 2. der Fall! Sehr wahrscheinlich! Und das solltest Du lassen.

Mach das mit dem Aufstocken.. Hier der Artikel dazu:

http://www.ra-koblenz.de/kategorie1/uki-...index.html

Er ist zudem recht amüsant geschrieben. Hätte es damals mal wissen müssen. Der Anwalt ist nicht mal weit weg. Tja...
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#4
Zitat:In deinem Fall würde ich einfach die Differenz zwischen deinem Angebot im Amtsgerichtsverfahren und dem ausgeurteilten Unterhalt fordern. Ob so eine Klage überhaupt Chancen hat, kann ich nicht beurteilen. Anwalt gegen Anwalt, du weisst schon...

Ich kam in dem mündlichen Termin garnicht dazu ein Angebot zu machen.

(21-07-2015, 19:00)Nappo schrieb: Unglaublich. Aber trotzdem. Solche Klagen gegen Anwälte laufen zumindest in D meist ins Leere. Denn Du musst praktisch begründen - ja beweissen - das wenn es anders gelaufen wäre,

Um das auszuräumen, hab ich in der Hektik vergessen - mein RA hat den Vorfall seiner Haftpflicht gemeldet und er ich denke er wird mir behilflich sein dass seine Haftpflicht für einen größtmöglichen Teil gerade steht. Allerdings wird es schwer sein den monatl Schaden zu beziffern, da es ja kein Urteil aus der 2. Instanz gibt. Die Haftpflicht wird natürlich versuchen den Schaden so gering wie möglich zu beziffern.
Meine Angst ist nur, dass vollstreckt wird bevor ich ne Entscheidung bzgl. des Schadensersatzes habe. Ich komme aus 3 Jahren ALG II - viele Rücklagen ist da nicht :-(

Rein von den Zahlen her bin ich nach Abzug der Fahrtkosten nicht leistungsfähig.

Ich werde euch auf dem Laufenden halten.

Das Aufstockermodell ist ne Option. Natürlich muss ich dazu erst meine Vollzeitstelle "verlieren".
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#5
(21-07-2015, 19:31)GeckoMan schrieb: Das Aufstockermodell ist ne Option. Natürlich muss ich dazu erst meine Vollzeitstelle "verlieren".

Magst du ein paar Zahlen nennen, dann liesse sich das vorab, auch mit Vollzeitstelle, mal durchrechnen?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#6
(21-07-2015, 19:31)GeckoMan schrieb: Das Aufstockermodell ist ne Option. Natürlich muss ich dazu erst meine Vollzeitstelle "verlieren".

Im Gegenteil! Das Aufstockermodell macht überhaupt nur Sinn, wenn du genug verdienst!

Lies erstmal den Artikel bevor du deinen Job hin schmeißt.
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#7
(21-07-2015, 19:57)Sixteen Tons schrieb:
(21-07-2015, 19:31)GeckoMan schrieb: Das Aufstockermodell ist ne Option. Natürlich muss ich dazu erst meine Vollzeitstelle "verlieren".

Magst du ein paar Zahlen nennen, dann liesse sich das vorab, auch mit Vollzeitstelle, mal durchrechnen?

Ich hab meinen Urlaub mal genossen um abzuschalten, daher späte Antwort. Es gibt eigentlich auch nichts "Neues"

Hier die Zahlen:

Netto: ca. 1450 EUR
Fahrtkosten: 385 EUR ( 75 km tgl. Hin & Zurück)
Gewerkschaft: 14 EUR
Unterhalt lt. Titel: 344 EUR
Erschwerend kommt nun noch dazu, dass ich PKH-Raten zurückzahlen soll, für ein Verfahren, welches es nicht gibt Huh Mein RA hat zwar die Einstellung beantragt aber die bis dahin gezahlten Raten sind voll über´n Jordan bzw was passiert wenn ich die einfach nicht mehr zahle? Weiß das evtl. jemand ?

Danke!
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#8
Sag noch was zu Warmmiete (OHNE Strom), zum Umgang (Tage und Kosten der Fahrten), dann können wir losrechnen, Dir sagen, ob Du gut leben oder Dich gleich erschießen kannst. Wink

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#9
@Skipper...

Lasse diese blöden Witze sein. Wegen so was hat sich mein Kollege Mitte Juni erschossen.

Wie viele Fälle kennen wir, in denen die Zahlväter wegen Kindsmutterterror ihren Arbeitsplatz verloren haben?

@GeckoMan...

Wie lief der Terror der KM denn eigentlich konkret ab? Dazu was zu sagen könnte für andere Betroffene hilfreich sein dafür, nicht in die gleiche Falle zu tappen. Wir müssen ja Strategien entwickeln, die so was verhindern.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#10
Ich habe beim TO nicht den Eindruck, daß er bereits auf der Brücke steht, um in die Tiefe zu springen.
Dazu schreibt er mE zu klar, hat guten Kontakt zu seinen Gefühlen, sorgt gut für sich.
Wer ersthaft gefährdet ist, der macht einfach, den erreicht gar nix mehr, weder gutes Zureden, noch Witze.

Bedenklich an Deinem Beitrag, Dzombo, finde ich die Fokussierung auf 'Terror der Ex'. Diese Fokussierung  ist mE NICHT hilfreich, nicht geeignet, Strategien FÜR den TO zu generieren. ICH unterstütze die Betroffenen, statt zu viel Energien mit und auf der anderen Seite zu verschwenden, die ohnehin nicht groß zu ändern ist.  

An solchen Geschichten bekümmert mich, daß es überhaupt zu solchen Exzessen kommt, daß Betroffene oft keine Kenntnis von den Möglichkeiten des Sozialrechts haben, bei Bedürftigkeit Unterhalte (Bar- und Naturalunterhalt für die Kids) zuverlässig darstellen zu können. Dies erlebe ich erschreckend seit Jahren in den Vätergruppen hier am Ort, in die Väter oft erst kommen, wenn die Hütte schon fast abgebrannt ist.

Die sog. Aufstockung, also die zum Einkommen ergänzende Leistung, ist eine tragende Säule aus den Art. 1 und 20 GG, aus Menschenwürde und Sozialstaatlichkeit, konkretisiert in den SGB.

Wenn der TO hier die notwendigen Angaben macht, dann können wir ihm recht genau vorrechnen, wie das sozialrechtlich bei ihm aussieht, sodaß er laufende Unterhalte zahlen kann und damit die Pfändungsgrundlage dafür entfällt.  

Zur Einkommensseite hat der TO bereits Netto, Titel zum Barunterhalt und Fahrtkosten zur Arbeit angegeben.
Zur Bestimmung des Bedarfs werden zusätzlich noch Angaben zur Warmmiete (OHNE Strom) und Kosten aus der Umgangspflicht benötigt, genauer: An wieviel Tagen lebt das Kind bei ihm, wie hoch sind die Aufwendungen für die Fahrten.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#11
(14-08-2015, 21:17)Skipper schrieb: Sag noch was zu Warmmiete (OHNE Strom), zum Umgang (Tage und Kosten der Fahrten), dann können wir losrechnen, Dir sagen, ob Du gut leben oder Dich gleich erschießen kannst. Wink

S.

Warmmiete: ca. 440 EUR
Umzug an den Arbeitsort kommt nicht in Frage da Wohnraum dort affig teuerer. Außerdem dient er in keinster Weise dem Kindeswohl, Kind hat hier seine gewohnte Umgebung und ist hier aufgewachsen.

Umgang komm ich mit 3 Tagen/WE und Ferien auf ca. 110 Tage (wenigstens da gab sowas wie ein weing Gerechtigkeit)
Kosten der Fahrt: ca. 10 km hin und 10 zurück, also nichts nennenswertes.

Danke euch.

Edit:
Terror äußerte sich so, dass KM massiv an meinem Arbeitsplatz (Durchwahl) angerufen hat, Drohungen (insbesondere Umgang) aussprach etc. Vorübergehende Hilfe brachte "nicht mehr verbunden werden wollen" bzw. Gespräch beenden - dann wurde unser Kind beauftragt mich anzurufen Sad "er müsse das mit Papa klären sonst könne er Papa nicht besuchen, man wisse nicht ob Papa Zeit hätte usw,"
Der Terror machte wohl einen maßgeblichen Anteil am Verlust des Arbeitplatzes aus, begleitet durch ne schlechte Auftragslage.
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#12
Wie alt ist das Kind genau?
Wie errechnen sich die steuerlich absetzbaren Fahrtkosten zur Arbeit anhand der Km-Pauschalen?

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#13
Kein Interesse an einer Berechnung?

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#14
(15-08-2015, 09:50)Skipper schrieb: Bedenklich an Deinem Beitrag, Dzombo, finde ich die Fokussierung auf 'Terror der Ex'. Diese Fokussierung  ist mE NICHT hilfreich, nicht geeignet, Strategien FÜR den TO zu generieren. ICH unterstütze die Betroffenen, statt zu viel Energien mit und auf der anderen Seite zu verschwenden, die ohnehin nicht groß zu ändern ist.  

Du g l a u b s t nur, dass du Betroffene unterstützen würdest, du g l a u b s t nur, dass es hilft, den Terror der Exe ausser acht zu lassen. .... Und du verstehst nicht, mit welcher emotionalen Gewalt manch eine Exe Ausgrenzung des Vaters vorantreibt. Der Vater wird seelisch schwerstens verletzt. Man schneidet ihm ins Herz. Und wenn das Herz dann blutet und man als Opfer auf seine Wunden zeigt, kommst du daher, spielst den Mediator, hast deine systemischen Dogmen im Kopf und willst uns weiss machen, dass es nichts bringen würde, vom Terror der Exe zu sprechen.

Das ist einfach Blödsinn. Es ist psychologisch und menschlich gesehen falsch!
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#15
Kaeptn Blaubaer tritt gerne mal nach wenn jemand am Boden liegt und bohrt gerne in offenen Wunden. Diskussionen mit ihm bringt nichts, er ist voellig festgefahren auf seiner muetterverheiligenden Kuscheltour. Nutze die Ignorierfunktion und gut ist.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#16
Skipper hat seine Meinung. Wir Anderen unsere. Entweder nähern wir uns mit unseren Meinungen an und verändern gemeinsam. Oder es geht weiter wie bisher. Momentan geht es weiter wie bisher.

Und jetzt wieder zum Thema des vorliegenden Falles.

Lösungsansätze vorhanden?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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