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....brauche aktuelle Urteile
#1
Hallo alle,

kennt jemand aktuelle Gerichtsurteile gegen unwillige Kindesmütter, denen das Sorgerecht oder das Kind aufgrund ihres unkooperativen Verhaltes weggenommen wurde?

Der Grund warum ich frage ist folgender. Das Gericht hat angefragt wie ich im Verfahren des GSR weiter vorgehen möchte. Wir waren in den letzten Monaten bei einer Erziehungsberatung stelle. Die Kindesmutter machte immer wieder deutlich das sie mehr Umgang nicht möchte. Auch den Kontakt mit meinem kleine per Handy unterbindet sie. Die Erziehungsberaterin hält sich aus gutem Grund neutral.

Jetzt wäre es nicht schlecht wenn ich ein oder mehrere schon bestehendes Urteile hätte.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#2
Wozu?

Das Verweisen auf ähnliche Fälle und bereits ergangene Urteile gibt es im deutschen Familienrecht nicht. Das kommt nur in amerikanischen Seifenopern im Fernsehen vor.
Du könntest deinem Gericht Hunderte von Gerichtsurteilen vorlegen, dein Richter macht das was er für richtig hält.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Man verweist nicht darauf, sondern nutzt sie als Schatzkiste für die Formulierung eigener Anträge.

Urteile gibs einige, einfach mal suchen. Geh z.B. mal die Entscheidungen von http://dejure.org/gesetze/BGB/1666.html durch.
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#4
(06-08-2015, 12:09)Zala schrieb: kennt jemand aktuelle Gerichtsurteile gegen unwillige Kindesmütter, denen das Sorgerecht oder das Kind aufgrund ihres unkooperativen Verhaltes weggenommen wurde.
Dann brauchst Du einen verdammt guten Anwalt und einen sehr gnädige(n) Richter(in). Ich habe versucht das ABR einzuklagen, da das Kind offensichtlich geschlagen wurde. Ergebnis - Obwohl die Gegenseite einen Vorfall zugab, war keine akute Kindeswohlgefährdung vorhanden. Die Gegenpartei sicherte Besserung zu und Kind blieb bei der Mutter.

Du kannst es gerne versuchen, aber es wird ein langer steiniger Weg werden. Und Frauen neigen dann dazu, das sehr persönlich zu nehmen.
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#5
In meinem Antrag ging es eigentlich nur um das GSR. Die KM verhält sich aber so Bockbeinig das die Richterin unter diesen Umständen das GSR nicht erteilen kann.
Ich hatte natürlich zwischendurch immer wieder die Richterin darüber informiert das die KM so gar nicht mitspielen möchte. Die Richterin hat deshalb jetzt bei mir angefragt wie weiter verfahren werden soll.
Beweise gegen die KM habe ich schon gesichert. Aber auch ich denke das wird nicht reichen.
Aber irgendwie muss ich weiter machen. Huh
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#6
Das ist was ganz anderes. Ich hatte es so verstanden, dass die gemeinsame Sorge besteht und du die Alleinige willst. Aber du versuchst erst, in die gemeinsame Sorge hineinzukommen? Dann hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/1626a.html
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#7
(06-08-2015, 13:45)Zala schrieb: Aber irgendwie muss ich weiter machen. Huh

Nein, musst Du nicht. Das gemeinsame Sorgerecht ist eh unwichtig und nichts wert, wie wir von Richterin Scherf wissen.

http://mediathek.daserste.de/Menschen-be...d=23394598

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist wichtig, nur das.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
(06-08-2015, 14:20)Austriake schrieb: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist wichtig, nur das.

Das ABR geht leider nicht ohne GSR.

Man braucht das ABR auch nicht zwingend damit das Kind bei mir leben darf. Das GSR schon.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
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#9
raid,

Deine Unterwürfigkeit ist schon recht speziell.
Du solltest Dich in die Zeit beamen lassen, als Untertanen ihrem Kaiser und König per Fußfall zujubelten, Rocksaum und Füße küßten.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#10
Beantrage das ABR doch einfach und begruende es gut. Mehr als dass dem Antrag nicht stattgeben wird, kann nicht passieren. Aber was manN bei Gericht nicht beantragt, kann einem auch nicht zugesprochen werden. Ev. daempft so ein Antrag zumindest die Aroganz und Ueberheblichkeit der Kindesbesitzerin. Ich verstehe nicht warum viele Vaeter so eine Angst haben irgendwas bei Gericht zu beantragen....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#11
Zala,

auch hier gilt:

Die gES bekommst Du nur, wenn Du sie nicht brauchst.
Brauchst Du sie, dann kriegst Du sie nicht, weil die Eltern zerstritten und keine Basis haben.

Erkläre Deinen Antrag auf gES für erledigt, bevor das Gericht ihn ablehnt und der Mutter damit massiv in die Hände spielt.

"Mit Blick auf das Kind und die gegenläufigen Anträge halte ich als verantwortungsvoller Vater nicht am Antrag fest..., zu groß die Gefahr für das Kind... durch Elternstreit... Loyalitätskonflikte... "

Weite besser den Umgang aus, hast Du mit Kind mehr von und ist gerichtlich aussichtsreicher.

ABR bringt Dir hier gar nix. Es käme aus mütterlicher Sicht auch einer Wegnahme des Kindes gleich und könnte das Leben des Kindes zur Hölle machen. Das wird nix, solange wir matrifokale Rechtsprechung haben.  

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#12
Skipper

Aufgeben fällt aus wegen iss nicht.....
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#13
Nach 1BvR 3116/11 rechtfertigt ein Umgangsboykott durch die Mutter nicht, ihr das SR zu entziehen.

Es müßten in diesem Falle auf Seiten der Mutter Gründe vorliegen, die vergleichweise eine Inobhutnahme des Kindes rechtfertigen würden.

Ich halte dafür, dem Gericht die Aufgabe zu überlassen zu begründen, dass ein gSR der Eltern nicht möglich ist: Man soll niemanden daran hindern, sich mit Perversitäten auseinander zu setzen...

Allerdings -nur Du kennst die Mutter Deines Kindes- solltest Du Dir die Frage nach möglichen Umgangsauswirkungen schon beantworten...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#14
(07-08-2015, 00:10)wackelpudding schrieb:  sich mit Perversitäten auseinander zu setzen...

Smile  wie recht Du hast.

Aber ich mache es gern. Langsam wird dieser Streit um das GSR ein Hobby für mich. Wenn die mein Kind behalten wollen müssen sie den Preis dafür zahlen.

Und wenn ich sie bei Gerald E. 10x als übelste Kinderschänder auf die Liste setzen muss. Mir ist das egal, ich bin nur ein Vater und sitze nicht in einem Gericht wo jeder hinsieht. Ich muss mich auch nicht vor meiner Familie rechtfertigen warum ein Vater so was von mir schreibt.
Sollen sie mein Kind behalten wenn sie den Preis dafür bezahlen können Smile
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#15
(07-08-2015, 00:27)Zala schrieb:
(07-08-2015, 00:10)wackelpudding schrieb:  sich mit Perversitäten auseinander zu setzen...
Sollen sie mein Kind behalten wenn sie den Preis dafür bezahlen können Smile

Nur das auch dein Kind einen Preis bezahlt! Man fährt unter Umständen Zweigleisig besser und dafür ist regelmäßiger und guter Umgang die Grundvoraussetzung in diesem Land.

Alles zu seiner Zeit Zala..... Wink
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#16
(06-08-2015, 23:50)Zala schrieb: Skipper

Aufgeben fällt aus wegen iss nicht.....
Das sehe ich ganz anders:

Wenn Du Ziele verfolgst, die unerreichbar sind,
schon die Wege auf dieses hin zum Elternkrieg führen,
in dem das Kind zugrunde gehen kann,
sich womöglich auf die Seite des ET stellt, von dem es überwiegend abhängig ist...,

dann gibst Du DICH und vor allem das Kind auf!

Dein Sprech deutet für mich darauf hin, daß Du kurzsichtig nur Dich und weniger das Kind siehst.
Solche 'Väter' braucht niemand!

S.
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#17
Schon richtig aber mein kleiner ist 12 Jahre alt und der trampelt jetzt schon seiner Mutter auf dem Kopf rum. Sie wird ihn so oder so bald verlieren weil er ein Papa Kind ist. Das wissen alle. Sie wollen ihn nur des Geldes wegen so lange wie möglich zurück halten.
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#18
Es ist schwer ein Vater zurück zu halten der nicht die Öffentlichkeit scheut und ein Kind zu zwingen sich wohl zu fühlen.

Kurzes Beispiel

Mein kleiner war jetzt für 3 Tage in einem Trainingscamp. Das hat die KM einfach angeleiert obwohl er in dieser Zeit bei mir sein sollte. Der Umgangsbeginn musste um eine Woche verschoben werden.
Das ging von Freitag bis Sonntag. Er hat sein Handy mitgenommen und mit mir und meiner Mutter ( seiner Oma] jeden tag stundenlang Nachrichten geschrieben via Whatsapp.
Am Sonnabend Abend gegen 21.45 Uhr wurde er von der KM ermahnt. Sie sieht es und er möge sich bitte an die Absprache halten. Das hat meinen kleinen gar nicht gejuckt. In der darauf folgenden Woche durfte er es dann zwar wieder nicht haben aber daran stört er sich nicht.
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#19
Dann schlage dem Gericht doch vor, das Kind zu befragen, ob es das gut findet, wenn es zwei Elternteile hat, die für es sorgen...

Mal schauen, wie dann Kindeswille gegen Mutterbefinden abgewogen wird.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#20
Gute Idee das möchte das Gericht nicht. Der kleine hat bei seiner Befragung im Dezember 2014 kein gutes Haar an der KM gelassen. Die Rechtsanwältin der Gegenseite wollte eine erneute Befragung des Kindes. Keine Chance die Richterin war davon überzeugt das dass Kind nicht lügt.
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#21
Versuch es doch einfach das ABR zu beantragen, was spricht dagegen?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#22
Ja und - dann muß das Gericht das halt begründen, weshalb es den Kindeswillen bei Sorgerechtsentscheidungen für entbehrlich hält... die Arabesken juristischer Kunst werden nur so geschaffen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#23
(07-08-2015, 01:16)kay schrieb: Versuch es doch einfach das ABR zu beantragen, was spricht dagegen?

Die spanne des machbaren ist zu klein. Ich denke dann könnte die Richterin es ablehnen weil ich zu viel gefordert habe. Es wäre schöner die Richterin würde es alleine für das Beste ansehen. Smile
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#24
Dann macht das Sorgeverfahren erst recht keinen Sinn.
Zudem verstärkt es nur die Angst der Mutter, das Kind zu verlieren, und sie wird verstärkt agieren.

Es ist gelegentlich notwendig, die Situation gesamt-systemisch zu erfassen und entsprechen zu handeln. Das kann dann sehr paradoxe Züge annehmen:
Greife nicht nach den Dingen und sie fallen Dir einfach zu.

S.
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#25
(07-08-2015, 01:20)Zala schrieb: Es wäre schöner die Richterin würde es alleine für das Beste ansehen. Smile

Laß doch ´mal rechnen: Der Junge ist jetzt 12. Beim OLG ist er 13 - da wird er dann auf jeden Fall befragt. Ob da noch jemand Lust hat, den Kindeswillen zu ignorieren? Dafür wäre ja erforderlich, dass dieser sich krass zum Kindeswohl verhielte...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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