07-08-2015, 01:32
(07-08-2015, 01:20)Zala schrieb: Es wäre schöner die Richterin würde es alleine für das Beste ansehen.
Laß doch ´mal rechnen: Der Junge ist jetzt 12. Beim OLG ist er 13 - da wird er dann auf jeden Fall befragt. Ob da noch jemand Lust hat, den Kindeswillen zu ignorieren? Dafür wäre ja erforderlich, dass dieser sich krass zum Kindeswohl verhielte...
Wer nicht taktet, wird getaktet...