Die Praxis zeigt:
Solange keine unmittelbare Lebensgefahr besteht oder droht, werden Hilfen zur Erziehung und für die Familie vorgezogen. Erst wenn sich die Eltern/die Mutter unzugänglich und inkooperativ dafür zeigen, fangen Ämter und Gerichte an, über Eingriffe nachzudenken. Aber selbst dann ist nicht sicher, daß das gefährdete Kind zum Vater wechseln kann.
S.
Solange keine unmittelbare Lebensgefahr besteht oder droht, werden Hilfen zur Erziehung und für die Familie vorgezogen. Erst wenn sich die Eltern/die Mutter unzugänglich und inkooperativ dafür zeigen, fangen Ämter und Gerichte an, über Eingriffe nachzudenken. Aber selbst dann ist nicht sicher, daß das gefährdete Kind zum Vater wechseln kann.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.