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880,- Euro im Trennungsjahr?
#1
Liebe Betroffene und Helferlein,

Ich habe eine Gehaltspfändung auf 880,- Euro (von Ex-Freundin), habe dann die Arbeit verloren, war auch noch krank, bis die nächsten zwei Wochen und lebe im Trennungsjahr.
Ich habe einen 16 J. Sohn aus erster Freundschaft (Sie ist während Schwangerschaft immer fremd gegangen und Lebt mit dem Mann und zweitem Kind zusammen) und dann noch eine 13 jährige Tochter danach geheiratet. Jetzt Trennungsjahr  und ich bin schon ausgezogen und habe Pfändung auf 880,- Euro Basis bekommen, womit ich eigentlich nicht leben kann. Jetzt in Arbeitslosigkeit geht dann alles weg und die alte Freundin und die Noch Frau bekommen alles über 880,- Euro. Aber 880,- Euro ist doch unter der Sozialgrenze? Und im Trennungsjahr müsste ich doch Geld von meine Frau bekommen, wenn ich so wenig Geld habe, Sie hätte mindestens über 2000,- Euro und wenn ich voll zahlen könnte über 2500,- Euro - ich 880,- - wie sieht das dann im Trennungsjahr genau aus? Außerdem hohe Schulden zusmmane von ca. 10.000 Euro und immer noch Gemeinschaftskonto, da wir es noch nicht auflösen können, voll im Dispo (Minus)!
Muss ich jetzt schon Auswandern oder gibt es noch einen lebenswerten Weg? Ich denke auch eine Minijob wird abgezogen? Habe noch einige gebrauchte Wertsachen und muss eine Vermögensaufstellung beim Jugendamt machen, was muss dort alles angegeben werden und wieviel ist frei, kan man die Schulden gegenrechnen?
Es sind auch noch ca. 5000,- Euro Schulden auf für Ex-Freundin aufgelaufen, da immer mal ein monat wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit von mir und Ehefrau nicht bezahlt werden konnte, jetzt sagt Ehefrau, daß Sie dafür nicht verantwortlich sei, aber das kann doch so nicht sein?

Sorry für die vielen Fragen, ist aber ein Komplex (- ich denke auch, daß das gemeinsame Konto das Trennungsjahr eigentlich ungültig macht?)

Freue mich wirklich über jede Antwort

Ein Mann :-)
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#2
Geh mal http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3719 durch, strukturiere und ergänze fehlende Informationen. Es ist bereits unklar, um was es geht, Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt oder beides?
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#3
Hier kann man tatsächlich (noch) sehr wenig sagen. Alles besser noch mal in Ruhe (!) und der Reihe nach. Siehe Link von "p".

Grundsätzlich ist zu erkennen, dass man Dich über den Tisch ziehen will. Eine Auskunft über Vermögensgegenstände gibst Du erst einmal keine. Du lässt jetzt erst mal den gesamten Schriftverkehr liegen und postest nochmal WER von Dir Geld will und für WAS.

Was machst Du beruflich oder demnächst beruflich? Hast Du beim Jugendamt Titel untershrieben bezüglich Kindesunterhalt? Hattest Du schon einen Anwalt?

Das Gemeinschaftskonto soll dir Wurst sein. Du gehst jetzt erst mal zu einer anderen Bank und machst ein separates Konto für Dich auf. Das wandelst Du sofort in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) um.

Über den Umgang mit Deinen Schulden reden wir dann. Bei den anderen Fragen kann Dir dann hier auch geholfen werden.
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#4
Liebe Mitleidenden,

Sorry, wenn ich zu emotionsgeladen an die Sache ran gegangen bin...
ich gehe erst einmal kurz auf diese Mail ein:


(13-08-2015, 14:21)Nappo schrieb: Hier kann man tatsächlich (noch) sehr wenig sagen. Alles besser noch mal in Ruhe (!) und der Reihe nach. Siehe Link von "p".

Grundsätzlich ist zu erkennen, dass man Dich über den Tisch ziehen will. Eine Auskunft über Vermögensgegenstände gibst Du erst einmal keine. Du lässt jetzt erst mal den gesamten Schriftverkehr liegen und postest nochmal WER von Dir Geld will und für WAS.
>>> Die Auskunft über Vermögen und Einnahmen will das Jugendamt haben, damit geprüft wird, wieviel Kindesunterhalt ich an mein Kind von meiner Ex-Freundin zahlen muss. Dort habe >>> ich auch noch einen hohen Betrag Schulden, da durch krankheit und Arbeitslosigkeit die Zahlung in der Vergangenheit einige Monate ausgesetzt wurde.

Was machst Du beruflich oder demnächst beruflich? Hast Du beim Jugendamt Titel untershrieben bezüglich Kindesunterhalt? Hattest Du schon einen Anwalt?
>>> Beruflich bin ich gerade arbeitslos geworden, dem Jugendamt bei der Ex Freundin habe ich einen Titel unterschrieben (vor langer Zeit 115%) - bei der jetzigen Ehefrau
>>> (Trennungsjahr) ist noch kein Jugendamt eingeschaltet, auch noch kein Anwalt.

Das Gemeinschaftskonto soll dir Wurst sein. Du gehst jetzt erst mal zu einer anderen Bank und machst ein separates Konto für Dich auf. Das wandelst Du sofort in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) um.
>>> Ich hatte schon ein anderes Konto aufgemacht, aber noch kein P-Konto - da muss man ja einiges erfüllen? Schufa?

Über den Umgang mit Deinen Schulden reden wir dann. Bei den anderen Fragen kann Dir dann hier auch geholfen werden.

Vielen vielen Dank!
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