OK, hast Recht.
Also in meinem Fall wurde das Nießbrauchsrecht für den Fall vereinbart, dass ich das Leibwohnrecht nicht ausübe - aus welchen Gründen auch immer. Wenn ich also das Haus nicht bewohnen kann (Krankheitsfall, Auslandsaufenthalt o.ä.) dann kann ich es stattdessen vermieten.
Also in meinem Fall wurde das Nießbrauchsrecht für den Fall vereinbart, dass ich das Leibwohnrecht nicht ausübe - aus welchen Gründen auch immer. Wenn ich also das Haus nicht bewohnen kann (Krankheitsfall, Auslandsaufenthalt o.ä.) dann kann ich es stattdessen vermieten.
Bibel, Jesus Sirach 8.1