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EU-Erbrechtsverordnung gilt ab heute
#15
(08-09-2015, 17:02)Austriake schrieb: OK, hast Recht.

Also in meinem Fall wurde das Nießbrauchsrecht für den Fall vereinbart, dass ich das Leibwohnrecht nicht ausübe - aus welchen Gründen auch immer. Wenn ich also das Haus nicht bewohnen kann (Krankheitsfall, Auslandsaufenthalt o.ä.) dann kann ich es stattdessen vermieten.

Ich will dir, ohne dich belehren zu wollen mal nachstehendes (mit Link) zum lesen geben, sofern du es schon kennst soll es anderen als Richtung zum Thema dienen. Wink

15 Jahre alter Nießbrauchserlass neu gefasst: Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Zur einkommensteuerlichen Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hatte die Verwaltung ihre Rechtsauffassung zuletzt in 1998 dargelegt (BMF 24.7.98, IV B 3 - S 2253 - 59/98). Nach nunmehr rund 15 Jahren wurde der Nießbrauchserlass wegen der zwischenzeitlichen Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung aktualisiert (BMF 30.9.13, IV C 1 - S 2253/07/10004, Abruf-Nr. 133233). Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen vorgestellt. |


Ganzer Artikel: http://www.iww.de/mbp/schwerpunktthema/v...ick-f74094
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