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Studentenunterhalt
#1
Hallo Freunde,

folgende Situation:

Mein Sohn beginnt gerade sein Studium und erhält folgende Unterstützung, 500 Euro von mir als Vater + 188 Euro Kindergeld überwiesen durch die Mutter + 30 Euro Taschengeld von den Grosseltern mütterlicherseits. Macht zusammen 718 Euro.
Mit der Kindesmutter war ich nicht verheiratet und die Trennung liegt 14 Jahre zurück.

Die Mutter ist jetzt ca. 6 Jahren verheiratet und hat noch einmal 2 weitere Kinder bekommen im Alter von 5 und 2 Jahren.
Sie ist verbeamtete Lehrerin, arbeitet jedoch zur Zeit nicht und ist auch nicht gewillt jetzt oder in Zukunft Barunterhalt an meinen Sohn zu leisten.
Im Frühjahr/Sommer 2016 möchte sie jedoch Teilzeit wieder als Lehrerin arbeiten, meint allerdings, dass sie unter dem Selbstbehalt von 1200 Euro ? bleiben wird. 
Kann sie den Unterhalt bzw. eine Quotelung für meinen Sohn dadurch sicher vermeiden oder gilt in dem Fall das Familieneinkommen zu dem hauptsächlich ihr Ehemann beiträgt ?
Ist in diesem Fall vielleicht sogar das Familieneinkommen schon jetzt für Unterhalt hinzuzuziehen ?
Was sagt der Gesetzgeber zu dieser Situation ?
Kann es sein, dass sie die gesamte Studiendauer nie barunterhaltspflichtig wird ? 

Danke für hilfreiche Antworten.
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#2
(14-09-2015, 18:17)RR9 schrieb: Kann es sein, dass sie die gesamte Studiendauer nie barunterhaltspflichtig wird ? 

Ja. Das ist sogar recht sicher. Die jüngeren Kinder sind ausserdem vorrangig.
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#3
Gut, danke fürs erste.

Aber welche Rolle spielt das Familieneinkommen dabei ?
Es kann doch nicht sein, dass ihr zukünftiges Beamtengehalt angeblich komplett für die 2 kleineren Kinder draufgeht. Die Hauptlast trägt doch ohnehin der Ehemann. Sie sind ja die ganze Zeit ohne Zweiteinkommen ausgekommen.
Ich meine dazu gibt es auch Gerichtsentscheidungen wo der neue Ehemann mit in Verantwortung genommen wird, kann sie aber aufgrund des komplizierten Sachverhalts im Netz nicht finden.
Und sollte sie je wieder Vollzeit arbeiten, kann sie sich ja beliebig arm rechnen mit den angeblich hohen Familienkosten.

Tolle Aussichten.
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#4
(14-09-2015, 22:14)RR9 schrieb: Aber welche Rolle spielt das Familieneinkommen dabei ?

Null.
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#5
Nur mal rein interessehalber: Was wäre, wenn der TO jetzt auch dauerhaft in Teilzeit gehen würde? Wenn BEIDE Eltern unter dem SB von 1200€ liegen. Wie läuft es dann?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#6
Dann kann das Kind Bafög beantragen und sich so finanzieren.
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#7
Soviel ich weiß kann aberder Selbstbehalt der Frau reduziert werden, auch mit 2 Kindern. Bei solchen Konstellationenkann man doch wahrscheinoich davon ausgehen das die Mutter über kurz oder lang Vollzeit arbeiten kann. Ansonsten geht der Gesetzgeber doch davon aus das der Lebenspartner gegebenfalls die Mutter finanziell unterstützen kann? Taschegeldparagraph? Dazu müsste man natürlich wissen ob der neue Ehemann überhaupt soviel verdient das er das kann? Weiterhin stellt sich auch die Frage ob nicht eh Bafög vorrangig zu beantragen ist und ob der Sohn denn überhaupt Unterhalt von seiner Mutter gefordert hat, und wenn nicht, warum nicht?
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#8
Nicht, wenns um Volljährige geht. Nur der Bafögantrag.
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