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Borderlinerin trennt sich
#27
Hallo zusammen,
vielen lieben Dank für die vielen Antworten.
Ich würde mich sehr sehr freunen, wenn ihr mir BITTE  auf Basis meiner weiteren Details gute Hinweise, Ideen, Erfahrungen usw. geben könntet.
Vielen, vielen Dank..... bin mit der akt. Situation überfordert.


Nachfolgende einige Details und Fragen speziell was die Wohnsituaion betrifft.
Bitte aber auch die gesundheitliche Situation meiner Frau nicht außer acht lassen..... Unterhaltszahlungen


Zugewinngemeinschaft.

WICHTIG:
gesundheitliche Situation:

Frau:
Frau mit vielzahl an chronischen Erkrankungen, aktuell durch schwierie OP bedingt Taubheitsgefühle im Arm und Finger. Darf die nächsten Wochen nichts tragen.
Sie ist bis Ende des Jahres krankgeschrieben, BL Symtomatik vorhanden, die mir gerade in der Trennungsphase sehr heftig begegnet aber nicht diagnostiziert.
Sie fühlt sich bedroht, hat starke Ängste, muss sich schützen, großen Hass auf mich ---> könnte mehrere Seiten schreiben

Ich:
letzen Wochen bis jetzt wegen Erschöpfung krankgeschrieben


Gerichtlicher Antrag auf alleiniges Wohnrecht zum Wohle des Kindes läuft von ihr --> keine Post bisher da

Die Wohnsituation in Verbindung mit dem finanziellem Aspekt steht im Moment ganz oben auf der Priolisten, Umgang mit Kind wird mir die letzen Tage gewährt und soll laut ihren Aussagen auch in Zukunft nicht das Problem sein....

Hier bitte ich euch dringend um gute Idee wie ich hier vor allem finanziiell am Besten bei rauskomme!!!

Reihenhaus mit schlechter Abtrennbarkeit, gemeinsam in Grundbuch, Eigenkapital nur von mir, ich zahle 75% vom Kredit, Sie 25%, ich die Nebenkosten
Ich möchte das Haus, wenn finanziell möglich, irgendwie halten, da dies auch meine Altersvorsorge ist.
Meine Frau erwähnte mündlich, vor Anwalt, dass sie auf Nachehelichen Unterhalt für sich verzichten könne, wenn ich dafür die Möglichkeit hätte das Haus weiter zu tragen.....

Scenario:
Ich aus dem Haus: zahle Hauskredit dafür keinen Trennungsunterhalt, mündl. Aussage meiner Frau: nur für 3 Monate....bis sie was neues gefunden hat....
Wenn ich z.B. den Hauskredit weiter alleine trage, sie dafür keinen Trennungsunterhalt bekommt, kann ich mir evtl. nur eine ganz kleine 1 Zimmer Wohnung leisten.
Problem ist nur, dass sich meine Frau aktuell auch keine Wohnung leisten kann, für sie und Kind und vor allem auch gesundheitsbedingt bis Ende des Jahres krank geschrieben ist.

Ursprünglich war die Idee, dass ich das Haus auch zum Wohle von unserem Kind versuchen werde zu halten, wenn es denn finanziell möglich ist. Dies war sogar
der Wunsch meiner Noch-Frau bevor sie zum Anwalt ging. Sie meinte ich solle nur für 3 Monate ausziehen, bis sie etwas neues gefunden hat (???)
Problem: Wenn ich erstmal draußen bin, mache ich mich doch erpressbar im weiteren Verfahren. Wenn ich etwas nicht passt, ist sie weiterhin Krank und darf nichts tragen und geht nicht aus dem Haus.

Wie kann ich das mit den 3 Monaten absichern?  --> Wahrscheinlich nur mit notariellen Vertrag.
Habe ich dazu aber überhaupt das Recht wenn Antrag auf alleiniges Wohnrecht zum Wohle des Kindes kommt, zu sagen aber nur mit notariellem Vertrag wie über 3 Monate???

Was tun, wenn die 3 Monate um, bzw. wir uns in verschiedenen Dingen nicht einigen können und sie weiterhin krank im Haus sitzen bleibt und deswegen kein Auszug zuzumuten ist????

Bleibt dann nur der Verkauf, wenn Sie krank im Haus sitzt??

Und vor allem wird da überhaupt die finanzielle Situation berücksichtigt?? Muss ich raus, egal wohin??

Wie kann ich mich sonst noch absichern, dass ich im Haus bleiben kann???

Wie lasse ich mir den Auszug am Besten vergolden??



Neuer Partner von Ihr:
- kennt sie schon sehr sehr lange > 15 Jahre --> flirten schon lange, heiss aufeinander gemacht...
- entweder Stand seine Ehe oder unsere Ehe dem im Wege (bitter für mich zu erfahren)
- er hat sich gerade von seiner langjährigen Freundin getrennt (Auslöser der Situation)


Kind:
- kommt nächsten Sommer in die Schule
- Betreuungsmöglichkeiten insgesamt schwierig auch bei meiner Frau (Elternseite nicht möglich), nur Freundinnen die weiter weg wohnen.
- Betreuungsmöglichkeit durch mich durch flexible Arbeitszeiten teilweise möglich aber nicht dauerhaft (ganztags berufstätig mit ab und zu Überstunden), für meine Eltern dauerhaft zu viel

Freundeskreis:
- sehr sehr klein bzw. auch Land unter mit Job, Kind, Familie, Haus..., einige gemeinsame Freunde für die es jetzt auch nicht einfach ist....


Vielen lieben Dank für alle Antworten,

Michael
WICHTIGE ERGÄNZUNG:

habe die letzen Tage wieder regelmäßigen Umgang mit meiner Tochter. Muss aber nicht heißen, dass das so bleibt.

LÜGEN vor dem Jugendamt:
ich wäre gewalttätig gegenüber Kind und hat daher Angst vor mir.....
Problem ist: hier steht Aussage gegen Aussage --> gibt in Kürze einen Termin zu dritt dort.

Wie beweise liefern???
War gerade noch vor Kurzem mit Tochter alleine im Urlaub. Gibt viele Bilder, 2 Nachbarn wären auch bereit Aussage zu machen.


Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrech
t
Sorgerecht könne sie sich mittlerweile geteilt vorstellen, Aufenhaltsbestimmungsrecht nur bei Ihr.
Entsprechende Klage soll auch schon am Laufen sein!!!!

Wie ist das mit dem Aufenhaltsbestimmungsrecht? Ist das immer bei dem wo das Kind wohnen wird??????


Vielen lieben Dank für alle Antworten

LG,
Michael
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Borderlinerin trennt sich - von surfistar - 17-09-2015, 16:05
RE: Borderlinerin trentt sich - von the notorious iglu - 17-09-2015, 18:17
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RE: Borderlinerin trentt sich - von surfistar - 17-09-2015, 21:42
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RE: Borderlinerin trentt sich - von Surajin - 17-09-2015, 21:39
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