20-09-2015, 15:32
Die 20 EUR sind die Gebühr für diesen Antrag. Die zahlt der Schuldner. Der übliche Satz nach §34 GKG. Jemand hat den Antrag gestellt, damit die Zwangsvollstreckung gegen dich betrieben wird. Es handelt sich um das Verfahren über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 829 Abs. 1, §§ 835, 839, 846 bis 848, 857, 858, 886 bis 888 oder § 890 ZPO. Was genau bei dir der Grund ist, kann man als Aussenstehender nicht erraten. Formal ist der Grund der, dass du irgendwo Schulden bei einem Gläubiger hast, die bereits vollstreckbar sind. Und genau das tut nun dieser Gläubiger: Vollstrecken.