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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
#14
Vollstreckung ohne vorherige Mahnung ist merkwürdig und (wenn es nicht um selbst gekürzten Kindesunterhalt geht) auch nichtig. Bei Kindesunterhalt bin ich mir nicht ganz sicher - vielleicht weiß einer der Kollegen hier mehr.

Wenn die Mahnung ergangen ist, kann die Mama Dich damit ziemlich unter Druck setzen, weil sie einfach im Recht ist, und damit zu dem geschuldeten Betrag noch die Mahn- und Vollstreckungskosten kommen. Man muss sich dann entscheiden, ob man zahlen kann oder nicht. Wenn ja, ist es besser das auch zu tun, weil es sonst nur noch teurer wird. Wenn man nicht zahlen kann, kann man alle viere gerade sein lassen und sich zurück lehnen. Ggf. kommt will der Gerichtsvollzieher dann noch die Unterschrift für eine Privatinsolvenzerklärung.
https://t.me/GenderFukc
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von Petrus - 20-09-2015, 17:59
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14

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