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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
#15
(20-09-2015, 17:59)Petrus schrieb: Vollstreckung ohne vorherige Mahnung ist merkwürdig

Das ist der übliche Weg, wenn eine Forderung bereits vollstreckbar ist. Gültige Titel sind das alle.

Zitat:Ist denn ratsam den Betrag der KM zu überweisen oder lasse ich es auf eine Klage ankommen?


Es wird keine Klage kommen. Wozu auch? Der Betrag, der vollstreckt werden soll ist genau das: Vollstreckbar. Es braucht keine weitere Klage, damit der Gerichtsvollzieher kommt.

Die Art deiner Fragestellung lässt darauf schliessen, dass du beim Kinderunterhalt (ich nehme an, es geht um Kindesunterhalt) viele Verfahren, Begriffe und Realitäten nicht kennst. Vorschlag: Faq-Kapitel zu Titel durchlesen und hier den Sachverhalte mal ausführlich schildern, dabei http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3719 beachten. Dann kann man dir raten, was der beste Weg für die nächste Zeit ist.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von p__ - 20-09-2015, 18:07
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
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