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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
#46
(21-09-2015, 18:51)p__ schrieb:  Aber um die Gerichtsgebühren kommt man nicht herum.

Das ist so nicht ganz richtig. Der Richter oder die Richterin kann das Verfahren gebührenfrei stellen. Bei Einigungen wird das auch häufiger so gemacht.

Aber das nur nebenbei.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
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