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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
#48
(21-09-2015, 20:31)StePe schrieb:  Auch nachdem ich sie auf den Antrag zwecks Vollstreckung angesprochen habe kamen nur fadenscheinige Dinge. Ich hatte ihr auch mehrfach gesagt das ich den Unterhalt kürzen werden (ohne zu wissen das ich den Titel habe) und da kam sie mir gerade mal mit 50 Euro entgegen.


Sie kann Dir mit allem entgegen kommen wie sie will, gezahlt wird immer das was der Titel besagt.

Mach es wie p es vorgeschlagen hat. Zähle die Tage die der Kleine bei Dir ist. Sind es 50 Prozent oder mehr dann beantrage eine Abänderung des Titels.

Erst wenn Du das hast dann lässt Du die Umgangsregelung via Wechselmodel festsetzen. Machst Du es umgedreht könntest Du dir selber ein Bein stellen.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von Zala - 21-09-2015, 20:41
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