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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
#61
ne, wieso? zahl doch einfach den Unterhalt, lass den Umgang so wie er ist und biete deiner Tochter so lange wie möglich eine gemeinsame Betreuung getrennter Eltern. Ob nu 1 Tag mehr oder weniger im Monat ist dem Kind egal. Hauptsache ihr könnt den Umgang flexibel an den Bedürfnissen des Kindes ausrichten. Das könnt ihr wenn du zum JC gehst.

Könnte zwar auch mit ein paar Hindernissen verbunden sein. Is aber meiner Meinung nach ein guter Weg. Erst Recht wenn die KM keine Leistungen vom JC bekommt.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von Absurdistan - 22-09-2015, 08:43
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14

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