Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
#64
Jede Strategie hat ihre Risiken. Dir muss klar sein, dass ein echtes Wechselmodell oder ein Wechsel des Kindes ganz zu dir vor Gericht schlecht durchsetzbar ist.

Das Risiko von ganz anderen Verläufen ist grösser. Beginnst du mit Gerichtsklagen und führst die von der Mutter verursachte Unstetigkeit des Kinderlebens als Argument an, könnte die Mutter einfach das Kind einpacken, zu ihrem Frend ziehen, den Job aufgeben und dich zum Wochenend-Umgangsvater machen, der XXX Kilometer fahren muss um das Kind zu sehen. Sie kann das de facto. Packst du das Kind ein, bekommst du schweren Ärger, das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht hilft dir als Vater in der Praxis nicht viel.

Inwieweit es bei der Bahn möglich ist, sich auf eine Stelle mit weniger Reisetätigkeit versetzen zu lassen, weiss ich nicht. Das musst du im Gespräch mit der Mutter klären. Wenn das nicht der Fall ist, bleibt der Mutter nur kompletter Jobwechsel, Arbeitslosigkeit oder das Kind beim Vater wohnen lassen, was sie ganz sicher nicht freiwillig zulassen wird.

"Alles lassen wie es ist" geht für dich nur, wenn du zusätzliche Geldeinnahmen hast. Aufstocker, Mehrverdienst löst aber nur das Geldproblem, alles andere nicht. Den viel gewichtigeren Grund dagegen sehe ich aber nicht im Geld, sondern im Kind. Das wird völlig unstrukturiert an vier weit entfernten Orten herumgeschoben und kann sicher nirgends soziale Beziehungen aufbauen. Die Situation hat auch ein eindeutiges Verfallsdatum, muss also sowieso früher oder später geändert werden. Mit Schulbeginn ist Ende des Lebens in Bahnabteilen.

Eine begrenzte Zeit würde ich deshalb schon noch versuchen, mit der Mutter zusammen mehr auf die Bedürfnisse des Kindes hinzuarbeiten und ihr klarzumachen, dass es so oder so nicht so weitergehen kann. Vielleicht lässt sie das alles einfach nur laufen, weils ja läuft. Vielleicht denkt sie mehr darüber nach, wenn du sagst, dass du das Kind nur noch alle 14 Tage am Wochenende nehmen kannst, weil dir jetzt das Geld ausgegangen ist. Risiko ist natürlich, dass sie eine andere Betreuung aus dem Hut zaubert oder dann erst recht zum Freund weit weg zieht. Mit was genau du argumentieren kannst, musst du dir vorab überlegen, du kennst sie und weisst am Besten, wie ihre typischen Reaktionen sind.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von p__ - 22-09-2015, 09:18
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Anwaltsrechnung Gegenseite, "unerlaubte Handlung" HeinrichH 6 4.464 12-07-2018, 12:26
Letzter Beitrag: HeinrichH

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste