22-09-2015, 16:12
(22-09-2015, 11:17)StePe schrieb: wir haben beide gute Einkommen
Dann wäre die Aufstockeroption zu streichen.
(22-09-2015, 11:17)StePe schrieb: Nur kann es nicht sein das meine Ex den ganzen Unterhalt einstreicht, unseren Sohn meistens nur nach der KiTa betreuen muss weil spätestens am Wochenende geht sie Arbeiten.
Ein Wechselmodell hätte nur mit wirklicher 50:50 Betreuung Auswirkungen auf den Unterhalt, Dank der beknackten BGH-Rechtssprechung. Wenn das Kind nach dem Kindergarten noch zwei Stunden bei dir wäre, dann Abends zur Mutter kommt und dort übernachtet, hätte es die Mutter zwar nur wenige Stunden am Tag, aber das wäre von Rechts wegen ein Tag, an dem die Mutter betreut. Ob du im Moment schon auf ein echtes Wechselmodell kommst, ist noch nicht raus. Es zählt auch das vergangene Jahr und nicht ein paar Monate.
Selbst wenn das Wechselmodell nachträglich festgestellt wird und unterhaltsrelvant wird, nutzt dir das nichts, weil die Mutter das Kind jederzeit ein bisschen mehr zu sich ziehen könnte und damit platzt dein Luftballon vom Unterhalt, verursacht dabei noch Kollateralschaden. Die Basis für diese Strategie ist also eine klare Umgangsregelung oder das Bekenntnis, das Kind gemeinsam gleichwertig zu betreuen, falls eine feste Umgangsregelung wegen der Arbeitszeiten nicht möglich ist.
Aus Sicht des Kindes ist der Wirbelwind aus vier verschiedenen entfernten Orten in kurzer Abfolge das Problem. Was sagt denn die Ex, wenn du das Argument mit der Schule bringst?
(22-09-2015, 11:17)StePe schrieb: Die Zukunft wird auch wahrscheinlich ein weiteres Kind mit meiner Freundin bringen.
Mit jedem Kind entstehen neue gravierende Unterhaltspflichten für viele, viele Jahre. Leute mit "mit dieser Frau wird alles ganz anders" Meinung sitzen meist mit 40 auf drei Kindern von drei Müttern und haben bis 65 ein mehr als karges Leben mit dem Selbstbehalt, dafür viel Arbeit vor sich. Wenn dir das egal ist, kannst du gleich weiter machen mit den Vaterschaften. Ansonsten hätte ich es nicht eilig, die nächsten beiden Unterhaltsberechtigten (die Mutter ist auch mindestens drei Jahre unterhaltsberechtigt) zu basteln.