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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
#76
(22-09-2015, 15:01)StePe schrieb: Also siehst du ja das kein Verhandlungsspielraum ihrerseits ist.
Naja, zumindest war er da:
(21-09-2015, 20:31)StePe schrieb: [...] und da kam sie mir gerade mal mit 50 Euro entgegen.
Ob noch ein Verhandlungswille da ist, bedarf der Überprüfung (die Reaktion Zwangsvollstreckung war sicherlich nicht freundlich, allerdings war - wie Du mittlerweile gelernt hast - die eigenmächtige Kürzung ebenfalls nicht freundlich und vor allem nicht clever).

(22-09-2015, 15:01)StePe schrieb: Meine Ex zahlt die Kita, sie ist als Alleinerziehende eingestuft.
Ändert nichts daran, daß es sich dabei um Mehrbedarf handelt und sie eine Beteiligung Deinerseits einfordern könnte.

(22-09-2015, 15:01)StePe schrieb: Ich kann nicht nachvollziehen das man als Vater zur Kasse gebeten wird obwohl man sich Naturgesetzestreu um sein eigen Fleisch und Blut kümmert und sorgt.
Deine Frustration kann ich nachvollziehen und mein Gerechtigkeitsempfinden ist keineswegs deckungsgleich mit der Logik des Familienrechts ...

(22-09-2015, 15:01)StePe schrieb: Wenn es heute zu Tage danach geht ob man sich ein Kind leisten kann oder nicht dann würde es nie gehen.
In der Tat liegt eine Ursache der "Armut an Kindern" darin, daß es bei vielen nie geht ...
... eine Ursache von "Kinderarmut" liegt darin, daß einige es trotzdem versuchen.
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#77
(22-09-2015, 11:17)StePe schrieb: wir haben beide gute Einkommen

Dann wäre die Aufstockeroption zu streichen.

(22-09-2015, 11:17)StePe schrieb: Nur kann es nicht sein das meine Ex den ganzen Unterhalt einstreicht, unseren Sohn meistens nur nach der KiTa betreuen muss weil spätestens am Wochenende geht sie Arbeiten.

Ein Wechselmodell hätte nur mit wirklicher 50:50 Betreuung Auswirkungen auf den Unterhalt, Dank der beknackten BGH-Rechtssprechung. Wenn das Kind nach dem Kindergarten noch zwei Stunden bei dir wäre, dann Abends zur Mutter kommt und dort übernachtet, hätte es die Mutter zwar nur wenige Stunden am Tag, aber das wäre von Rechts wegen ein Tag, an dem die Mutter betreut. Ob du im Moment schon auf ein echtes Wechselmodell kommst, ist noch nicht raus. Es zählt auch das vergangene Jahr und nicht ein paar Monate.

Selbst wenn das Wechselmodell nachträglich festgestellt wird und unterhaltsrelvant wird, nutzt dir das nichts, weil die Mutter das Kind jederzeit ein bisschen mehr zu sich ziehen könnte und damit platzt dein Luftballon vom Unterhalt, verursacht dabei noch Kollateralschaden. Die Basis für diese Strategie ist also eine klare Umgangsregelung oder das Bekenntnis, das Kind gemeinsam gleichwertig zu betreuen, falls eine feste Umgangsregelung wegen der Arbeitszeiten nicht möglich ist.

Aus Sicht des Kindes ist der Wirbelwind aus vier verschiedenen entfernten Orten in kurzer Abfolge das Problem. Was sagt denn die Ex, wenn du das Argument mit der Schule bringst?

(22-09-2015, 11:17)StePe schrieb: Die Zukunft wird auch wahrscheinlich ein weiteres Kind mit meiner Freundin bringen.

Mit jedem Kind entstehen neue gravierende Unterhaltspflichten für viele, viele Jahre. Leute mit "mit dieser Frau wird alles ganz anders" Meinung sitzen meist mit 40 auf drei Kindern von drei Müttern und haben bis 65 ein mehr als karges Leben mit dem Selbstbehalt, dafür viel Arbeit vor sich. Wenn dir das egal ist, kannst du gleich weiter machen mit den Vaterschaften. Ansonsten hätte ich es nicht eilig, die nächsten beiden Unterhaltsberechtigten (die Mutter ist auch mindestens drei Jahre unterhaltsberechtigt) zu basteln.
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#78
Also die Betreungszeiten seit Juni 2013 kann ich darlegen. Es geht im Grundprinzip ja nur darum das irgendjemand meiner Ex mal klar macht was ich auch leiste und das man sich entgegen kommen muss und nicht nur nehmen kann wie sie und dann noch die Tatsachen verdrehen. Und dem Kleinen einen regelmäßigen Alltag aus dieser Sitution zu geben.

Um mal meine Freundin in ein etwas besseres Licht hier zu rücken, sie würde die Kosten für Anwalt und Gericht übernehmen zusätzlich zu dem was sie jetzt schon tut.
Klar kann mir das wieder passieren mit weiterem Unterhalt aber davon geh ich mal garnicht aus. Ich hab jetzt eine emanzipierte Freundin die eigentlich nicht auf mich angewiesen ist und nie sein wird. Sie ist viel zu sicherheitsbewusst als das sie ungeplant ein Kind in die Welt setzen würde. Und sie mag diese neu bestärkten Mütter die nur sich sehen mal überhaupt nicht.
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#79
Nach der Geburt ändert sich einiges bei vielen Frauen. Eigene Prioritäten, Ansprüche an Dritte... wie gesagt, eilig hätte ich es nicht mit dem nächsten Kind von der nächsten Frau.

Zitat:Es geht im Grundprinzip ja nur darum

Nur, dass dieses "nur" ein ganzes Gebirge voller Dinge und Schwierigkeiten darstellt :-)
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#80
Das sagst was wahres. Ich hab eine sogenannte Gerechtigkeitsfanatikerin zuhause, die kann das alles nicht verstehen warum es den Vätern so schwer gemacht und mit welcher Begründung sind Mütter besser gestellt. Laut Gesetz sind wir ja alle gleich!!! Haha...
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#81
Na, dann wünsche ich dir dass sie nicht nicht irgendwann mal "nur" das nimmt, was "ihr zusteht".
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#82
Nein ich denke nicht dafür haben wir in den letzten 2 Jahren zu viel durch gemacht, gerade in Bezug auf meine Ex. Haben quasi fast alle Freunde verloren und haben uns schon so einiges gefallen lassen müssen und das bindet ungemein und wir sind beide starke Familienmenschen. Wenn sie so scharf auf Kinder gewesen wäre dann hätte sie sich auch von ihren vorherigen eins "machen lassen" können. In der Hinsicht haben wir den altmodischen Traum der Familie. Jetzt muss es halt modern nach Patchwork sein. Die Hoffnung stirbt zuletzt und ich hoffe das meine Ex wenigsten die Einsicht nicht doch noch irgendwo verloren hat.
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#83
Du bist neu, ich bin auch relativ neu. Seit ich hier bin, hatte raid mühsam einen Erfolg errungen vor Gericht. Und Herr-vorragend glaub ich direkt mit der Ex, ohne Gericht auf alle Fälle, teils vielleicht mit Anwalt und mit Jugendamt. Vielleicht suchst du deren threads mal und liest viel... es gibt sicher noch andere hier. Sehr mühsam, stell dich auf einen langen Atem ein, den du benötigen wirst. Und viel Feingefühl. Und gezinkte Karten bei Frauen. _p hat die längste Erfahrung.
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#84
Wenn man sich selbst als Vater ernst nimmt und die Sache der Väter ernst nimmt, sollte man einmal aufhören ständig irgendwelche Leute zu verlinken oder ins Gespräch zu bringen, denen sowohl die eigenen Kinder egal sind als auch andere Väter mit ihren Nöten egal sind und erst recht deren Kinder egal sind. Die im Gegenteil nichts als Hohn und Spott für Väter, die auch Väter sein wollen übrig haben. Und die, was das wichtigste ist, absolut gar nichts, zum Kampf, Bemühen oder wie man es nennen will, der Väter für Kinder beizutragen haben.

Das stünde vor allem einem Väterforum gut zu Gesicht.
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#85
Wie sind denn hier die Fakten?

- der Vater hat überdurchschnittlichen Kontakt zu seinem Kind
- die Mutter geht in einem anstrengenden Job arbeiten und liegt eben nicht auf der faulen Haut
- offensichtlich hat der TO ein gutes Verhältnis zur Mutter, ansonsten wären diese vielfachen flexiblen Absrachen nicht möglich
- scheinbar kommt die Mutter dem TO beim Unterhalt entgegen

Der TO ärgert sich scheinbar darüber, dass er dennoch Unterhalt zahlen muss. Aber das sind eben so die Ärgernisse des Lebens. Kinder kosten Zeit, Anstrengung und Geld. Das ist ganz normal.

Es gibt absolut keinen Grund hier irgendeine Welle zu machen und ich würde auch dringend davon abraten. Es gibt hier vieles, was außerordentlich positiv ist. Wenn ihm dennoch irgendwelche komischen Flöhe ins Ohr gesetzt werden, dann lässt das bei mir an der Seriosität der Flohsetzer arge Zweifel entstehen.

Also, lieber TO, sei froh und stolz auf die Situation, wie sie ist. Das ist bei Leibe nicht selbstverständlich. Und an ein paar Kröten Unterhalt wird deine Welt schon nicht zerbrechen.
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#86
@iglu,

es wäre schön wenn es so wäre wie es anscheinend bei dir angekommen ist.

1. Wieso muss ein Vater froh darüber sein, das er sein Kind überdurchschnittlich sehen darf? Ich besitze ebenfalls das Sorgerecht und warum darf ich meinem Kind nicht der Vater sein der ich auch wäre wenn ich mit der KM noch zusammen wäre, im Übrigen hat sie sich getrennt.
2. Wie willst du ihren Job beurteilen? Ausser Arbeiten kann sie nichts, frag doch mal warum sie meistens Schichten am Wochenende fährt und dann noch mit Übernachtung, richtig die Kita hat geschlossen. Und ich musste dafür sorgen das sie mehr Zeit am Wochenende mit ihrem Kind hat in dem ich ihren Dienstplan vorgeschlagen habe.(das aber nur am Rande)
3. nein ich habe kein gutes Verhältnis. Eigentlich nur dann wenn ich alles so mache wie sie es will und wehe ich sehe es anders.
4. Ja sie kommt mir einem sehr geringen Teil entgegen was aber längst nicht meine Kosten deckt in der Zeit wo ich mich kümmere.

Was ist so schwer daran zu verstehen das ich Gleichberechtigung möchte. Warum muss ich klein bei geben und alles gefallen lassen. Ich bin ein Vater der sich kümmert aber dafür muss ich ihr nicht den A....vergolden. Sie könnte mehr arbeiten und das nicht am Wochenende, aber an den Tagen wo mein Sohn in der Kita ist von 8-16 Uhr schaukelt sie sich die E.... und macht sich einen bunten, aber an den Tagen wo sie sich kümmern müsste da geht sie lieber arbeiten. Ok kann sie tun dann hab ich die Zeit mit meinem Sohn aber dafür muss ich nicht noch voll bezahlen. Klar ich habe Mist gebaut als ich den Titel unterzeichnet habe.

Und nein ich bin nicht froh über diese Art und Weise.
Ich bin jetzt zusätzlich noch in den Vorstand der Kita gewählt worden um auch da etwas bewegen zu können. Und ob diese Art und Weise selbstverständlich ist oder nicht, mein Sohn hat zu gleichen Teilen Recht auf beiden Eltern und warum muss sich ein Elternteil dieses Recht durch Unterhalt erkaufen?

Sorry bin gerade etwas gereizt. Wie soll sich denn in Bezug auf uns Väter was ändern wenn man mit allem zufrieden sein soll was die KM so abziehen.

Grüße
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#87
@StePe...

Jetzt beruhige Dich wieder. @iglu muss so antworten. Er berät Trennungsväter gegen Geld. Da muss Erfolg abgerechnet werden. Und deswegen erscheinen Wörter wie "überdurchschnittlich, anstrengend, offensichtlich, flexibel" ganz automatisch in Darlegungen wie der seinen.

Wenn Du hier überleben willst, musst Du so was abkönnen.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#88
Diskussion über Dritte gelöscht.

(23-09-2015, 09:16)StePe schrieb: Und ob diese Art und Weise selbstverständlich ist oder nicht, mein Sohn hat zu gleichen Teilen Recht auf beiden Eltern und warum muss sich ein Elternteil dieses Recht durch Unterhalt erkaufen?

So sollte es sein, du hast in allem recht und solltest diese Tatsachen überall öffentlich machen. Nicht im Forum, da weiss es ohnehin jeder.
Nur nutzt dir das in der Praxis deines persönlichen Falls herzlich wenig. In der Praxis geht es darum, Ergebnisse zu erzielen. Dafür nimmt man die geeignetsten, wirkungsvollsten Mittel und nicht die Mittel, die in der Theorie am hellsten glänzen aber in der Praxis nichts bringen.

Und bitte reg dich nicht über Meinungen auf. Dir wird hier eine breite Palette von Ansichten und Tips geboten, das ist die Stärke so eines Mediums. Dass darunter auch Häppchen sind, die dir nicht schmecken ist nur natürlich. Die lässt man eben liegen, fertig. So machst du es doch auch im echten Leben.
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#89
(23-09-2015, 09:16)StePe schrieb: Sorry bin gerade etwas gereizt. Wie soll sich denn in Bezug auf uns Väter was ändern wenn man mit allem zufrieden sein soll 

Bei der Gelegenheit möchte ich Dich auf die ignore Funktion aufmerksam machen. 

Es kann sehr fruchtbar sein, sich mit gegensätzlichen oder auch mal absurden Äußerungen auseinander zu setzen. Dafür sind aber auch Kraft und Abstand notwendig. Wenn von beiden nicht genug in Reserve vorhanden ist - und in unserer Situation kommt das verständlicher Weise vor - sollte man sich schützen. Man muss sich dann nicht reizen lassen, man darf auch ignorieren. 
Was Du letztlich für Deine Situation für richtig hälst, kannst Du nur persönlich entscheiden.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#90
Weißt du, es gibt ganz viele Väter innerhalb und außerhalb dieses Forums, die urplötzlich einen sehr selektiven Gerechtigkeitsfimmel entwickeln, nämlich dann, wenn es um die Ex geht. Die meisten davon haben keinen Kontakt zum Kind und das seit Jahren nicht mehr.

Gut, die Welt ist nicht perfekt, aber das wird sich nun exklusiv für dich nicht ändern.

Ich finde schon, dass man sich darüber freuen sollte, wenn man einen guten Kontakt zu seinem Kind hat.

Du willst Gerechtigkeit, also das, was du für Gerechtigkeit hälst? Dann mach es wie die anderen, die ihr Kind nicht mehr sehen. Versuche deine Forderung maximal und absolut durchzusetzen. Stell den Unterhalt ein, verweigere die Betreuung an den Wochenenden und versuche ein Wechselmodell einzuklagen. Das wäre zumindest konsequent.

Ansonsten gibt es hier ein ganz tyisches Problem, so auch mit dir, was es schwer macht überhaupt einigermaßen ausführlich zu reagieren. Du behauptest erst das eine und wenn dir die Reaktion nicht passt, dann war es doch wieder ganz anders. Dazu habe ich ehrlich gesagt keine Lust.

Deine Probleme und deine Unzufriedenheit musst du schon in dir lösen. Woanders wird es keine Lösung geben.

Bei dir ist es finanziell eng, weil du dir ein Auto auf Pump gekauft hast und weil du andere Kredite aufgenommen hast. Niemand anderes als du ist dafür verantwortlich, niemand hat dich dazu gezwungen. Bezeichnender Weise, regt das in dir nicht so viel Ärger wie der Unterhalt, den du zahlen sollst, obwohl die Summe der Belastung wahrscheinlich höher ist, als der Unterhalt.

Wenn du glaubst, dass du dich von der Mutter über Gebühr vereinnahmen lässt, ist das ebenfalls dein Problem. In dem Fall könntest du ihr ja mal in aller Ruhe auseinandersetzen, dass du dieses oder jenes nicht kannst oder, dass du es anders besser fändest. Es zwingt dich auch keiner, die beruflichen Probleme deiner Ex zu lösen.

Wenn du die absolute Gleichberechtigung willst, in dem Sinne, dass jemand mit dem Lineal kommt und nachmisst, dann solltest du dich dem Väterwiderstand anschließen. Die haben zwar auch kein einfacheres Leben als du, aber die Gerechtigkeit im Herzen.

Ansonsten hast du dir deine Frage selbst beantwortet. Dass es nach einer Trennung in vielen Belangen nicht mehr so ist, wie vor einer Trennung, liegt in der Natur der Sache. Der Eindruck, der sich mir aufdrängt ist, du hast es gemerkt, dass du ein finanzielles Problem hast. Da sich das nicht so gut macht, reitest du hier auf der Welle der Gerechtigkeit. Das steht dir nicht gut zu Gesicht.
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#91
Ich ärgere mich nicht über die Tipps, im Gegenteil ich bin dankbar.

Ich habe ja noch die leise Hoffnung das mein Anwalt bei meiner Ex etwas erreichen kann, vielleicht reicht es ja wenn er ihr mal sagt was möglich wäre um etwas "Druck" zum nachdenken aufzubauen.
Ich muss nicht klagen wenn es nach mir geht, sie lehnt aber auch jegliche Gespräche ab seit letzter Woche aber per mail kommen dann so Sachen "ich hätte mir gewünscht das wir uns so einigen"
Hört sich so nach Pipi Langstrumpf an " ich mach mir die Welt so wie sie mir gefällt" und das zu Lasten des Kindes und mir.
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#92
Der Anwalt will Geld verdienen, das verdient er mit Streit. Geld, das du nicht hast. Es ist deine Entscheidung, aber ich würde in Sachen Umgang lieber ohne Anwalt vorgehen. Wenn, dann lieber früher vor Gericht.

Es gibt auch Gründe, die für einen Anwalt sprechen. Eigener problematischer schriftlicher Ausdruck, mangelnde Distanz zur Sache, völlige Unkenntnis der Möglichkeiten, zu viel Geld :-)
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#93
Ohne Anwalt vor Gericht wie soll das laufen und was soll man da angeben?
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#94
(23-09-2015, 09:47)StePe schrieb: Hört sich so nach Pipi Langstrumpf an " ich mach mir die Welt so wie sie mir gefällt" 

Das trifft doch eher auf Dich zu: Ich hab einen Titel, bedien ihn aber nicht.

Als ich mal den Unterhalt nicht pünktlich gezahlt habe, hatte mein Arbeitgeber am 4. (!) des Monats die Pfändungsunterlagen vom gegnerischen Anwalt zugestellt bekommen. 

Man wird in diesen Zusammenhängen auch mal diszipliniert.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#95
Wie schon gesagt: In Umgangssachen besteht keine Anwaltspflicht. Man schreibt selber einen Antrag und reicht ihn beim Gericht ein.
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#96
(23-09-2015, 09:57)StePe schrieb: Ohne Anwalt vor Gericht wie soll das laufen und was soll man da angeben?

Jedes Gericht hat eine Rechtsantragsstelle. 
Denen die Situation erzählen und was Du mit dem Antrag erreichen willst. Das schreiben die dann auf. 
Kann man aber auch selbst aufschreiben und ans Gericht senden. Nicht viel anders als formlose Anträge an andere Behörden.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#97
@p...

Du hast den Anwaltszwang vergessen zu erwähnen. Der  ja schon greift, wenn es auch nur um einen einzigen Cent der Regulierung in Sachen Unterhalt geht. Oder ist das auch nur ein Märchen?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#98
Das wird der TO noch entscheiden müssen, ob es ihm um Umgang oder um Unterhalt geht. Bei Umgang wie geschrieben kein Anwaltszwang.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#99
Moin StePe.
Mein fetter Senf dazu...

Deine Probleme erscheinen komplex, sind bei guter Sortierung und Reduktion mE recht einfach zu lösen.

Zunächst solltest Du sortieren in Angelegenheiten,  
a) die konkret Deine Finanzen und Dein Vatersein betreffen
und solche,
b) die Deine Gerechtigkeitsinn, politische Änderungswünsche betreffen.

Hier nur zu a:
Du solltest Dinge akzeptieren, die nur mit größtem Aufwand bzw  gar nicht zu ändern sind:

- Du hast einen UTitel für das Kind unterschrieben, der gegen die Vertreterin des Kindes nur mit einer Abänderungsklage aus der Welt zu schaffen ist. Mit der Unterzeichnung hast Du das Kind quasi auch der Mutter übergeben, anerkannt, daß es überwiegend bei ihr wohnt. 

- Kind lebt überwiegend bei der Mutter, Wechselmodell ist offiziell nur mit ihrer Zustimmung möglich, gegen sie grichtlich kaum durchsetzbar. (Daher macht der Anwalt das auch nicht mit VKH, weil ohne Ausicht auf Erfolg)

- Die Mutter ist im Wechseldienst tätig. Sie hat einen großen Bedarf an flexibler Betreuung des Kindes.
Offenbar ist sie geneigt, nicht Fremdbetreuung einzukaufen (und finanziell Dich dafür auch zusätzlich in Anspruch zu nehmen), sondern dies über guten Umgang zu organisieren.  

- Du bist als Vater zu Natural-(Umgang) und Barunterhalt verpflichtet.
An das offzielle Wechselmodell kommst Du nicht ran, also ist (gem. BGH) der volle titulierte Unterhalt an das Kind zu zahlen, Dein Kindergeldanteil wird verrechnet, Mutter verwaltet den Zufluß.

Das alles steht da wie ein Fels in der Brandung, schwer veränderbar.   

-

Du hast unter den Betreuungsambitionen der Mutter großzügige Umgangsmöglichkeiten.  
Dazu mußt Du das Kind befördern, es unterbringen und versorgen. Das kostet einerseits, ist andererseits mit einer Vollzeitarbeit schlecht vereinbar.

Diese Situation ist für ein gelebtes Vatersein so schlecht nicht, muß gesichert und finanziell gestemmt werden.

Dazu ist genau zu prüfen, ob und in welchem Maße Du soz.rechtl. bedürftig bist. Das geht in die Richtung, die Absurdistan und andere angesprochen haben: Ergänzende Sozialleistungen, sprich 'Aufstockung'.

Dazu muß Du wissen, grob und auf's Wesentliche geduziert dargestellt:
Anspruch auf 'Aufstockung' hast Du, wenn Dein soz.rechtl. Bedarf nicht von Deinem anrechenbaren Einkommen gedeckt wird.
Der Bedarf erstreckt sich zeitweilig auf einen 2-Personenhaushalt (Freundin raus genommen!), Lebenshaltung, angemessene Wohnung, Kosten des Umgangs.
Auf Dein Brutto-Einkommen werden Abzüge, Freibeträge und Deine Unterhaltspflichten angerechnet und es wird zum anrechenbaren Einkommen.

Diese Gegenüberstellung
- von hohem Bedarf(wegen Umgang) und
- vermindertem Einkommen(wegen Unterhalt) macht eine Prüfung sinnvoll, ...
wenn die Freundin aus den Büchern verschwindet/soz.rechtl. ihr Einkommen nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden kann/muß.


Das smarte an Aufstockung hier ist, daß dem mütterlichen Haushalt der volle Kindesunterhalt zufließen kann, gleichzeitig durch gute Betreuung bei Dir entlastet wird und Du das Kind gut versorgen und den Umgang zuverlässig darstellen kannst.  

Mutter ist unter Druck, Du willst Vater leben. Das läßt sich vereinbaren.  

Erst wenn sich keine Bedürftigkeit iSd Sozialrechts ergibt wird 's eng, macht es mE Sinn, wenn überhaupt, Anwälte und Gerichte zu bemühen.  

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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(23-09-2015, 11:03)Skipper schrieb: Auf Dein Brutto-Einkommen werden Abzüge, Freibeträge und Deine Unterhaltspflichten angerechnet und es wird zum anrechenbaren Einkommen.

Kleine Ergänzung: Unterhalt wird berücksichtigt, wenn er aufgrund eines Titels auch tatsächlich geleistet wird.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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