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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
#88
Diskussion über Dritte gelöscht.

(23-09-2015, 09:16)StePe schrieb: Und ob diese Art und Weise selbstverständlich ist oder nicht, mein Sohn hat zu gleichen Teilen Recht auf beiden Eltern und warum muss sich ein Elternteil dieses Recht durch Unterhalt erkaufen?

So sollte es sein, du hast in allem recht und solltest diese Tatsachen überall öffentlich machen. Nicht im Forum, da weiss es ohnehin jeder.
Nur nutzt dir das in der Praxis deines persönlichen Falls herzlich wenig. In der Praxis geht es darum, Ergebnisse zu erzielen. Dafür nimmt man die geeignetsten, wirkungsvollsten Mittel und nicht die Mittel, die in der Theorie am hellsten glänzen aber in der Praxis nichts bringen.

Und bitte reg dich nicht über Meinungen auf. Dir wird hier eine breite Palette von Ansichten und Tips geboten, das ist die Stärke so eines Mediums. Dass darunter auch Häppchen sind, die dir nicht schmecken ist nur natürlich. Die lässt man eben liegen, fertig. So machst du es doch auch im echten Leben.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von p__ - 23-09-2015, 09:29
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14

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