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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
#94
(23-09-2015, 09:47)StePe schrieb: Hört sich so nach Pipi Langstrumpf an " ich mach mir die Welt so wie sie mir gefällt" 

Das trifft doch eher auf Dich zu: Ich hab einen Titel, bedien ihn aber nicht.

Als ich mal den Unterhalt nicht pünktlich gezahlt habe, hatte mein Arbeitgeber am 4. (!) des Monats die Pfändungsunterlagen vom gegnerischen Anwalt zugestellt bekommen. 

Man wird in diesen Zusammenhängen auch mal diszipliniert.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
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