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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
Du verkennst die Realitäten, StePe.

Die Mutter könnte noch ganz anders 'bunt' werden, Dich eiskalt auf Minimalumgang reduzieren,
voll selbst in die Betreuung des Kindes gehen, maximal von Dir Unterhalte verlangen, dazu das Kind fremd betreuen und Dich dafür auch noch zahlen lassen.

Mach so weiter und Du könntest bald noch deutlicher spüren, was Recht ist, wenn die Mutter ihr Wohlwollen für beendet erklärt. Der Warnschuß ist bereits abgegeben, den Knall hast Du nicht gehört.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von Skipper - 23-09-2015, 13:42
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14

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