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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
(23-09-2015, 13:34)StePe schrieb: Die macht sich einen bunten in ihrer Luxuswohnung auf meine Kosten aber die Pflichten dem Kind gegenüber das überlässt sie mir.

Es ist anzuraten, 'mal die Hass- und Neidkappe abzunehmen und die Sache rationaler anzugehen.

Wie Deine Ex wohnt ist allein ihre Sache, ebenso wie Deine Rückzahlungen der Konsumschulden für Deinen vorfinanzierten Luxus Deine Sache sind.

Umgang hast Du ja nach Deiner Aussage ausreichend, nämlich fast die Hälfte der Zeit. Was das Geld betrifft, würde ich an Deiner Stelle 'mal nachrechnen, ob Du bei einem tatsächlichen WM tatsächlich soviel günstiger wegkämest.

Es ist nämlich ein Irrtum zu glauben, dass beim WM kein Unterhalt fließt. Im Allgemeinen wird der Unterhaltsbedarf des Kindes bei diesem Modell durch die Eltern im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Verdienst getragen. Irgendwo stand in diesem Thread bezüglich Deines Verdienstes die Zahl 2000 im Raum, bei ihr sind es wohl 500 € weniger.

In Eurer Verdienstklasse macht die Differenz Eurer Einkommen immerhin ein Viertel Deines Einkommens aus. Somit würde auch im Fall des offiziellen WM mit Sicherheit Unterhalt von Dir an sie fließen.

Aktuell zahlst Du hingegegen 275 mit Chance, dies auf 225 € zu reduzieren. Von der Beteiligung an der KITA hat Dich Deine Ex ganz frei gestellt.

Die Frage ist, ob Du für geschätzte 100 bis 150 € Besserstellung tatsächlich ein großes Fass mit mehr als ungewissem Ausgang aufmachen willst, musst Du selbst entscheiden. Allerdings ist Dir wirklich zu empfehlen, Dich bei der Entscheidung weniger von den Hassgefühlen gegen die Ex leiten zu lassen als von Erwägungen, wie das Leben wirklich am angenehmsten ist.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
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