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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
Es bringt dich nicht weiter, zu beurteilen wie die Mutter lebt und was sie mit dem vielen Geld macht, das sich bei ihr von drei Seiten (Einkommen, Unterhalt, Kindergeld & Co) ansammelt, während du blechen musst. Es bringt dich und das Kind weiter, das Wechselmodell zu fixieren oder eben das Kind überwiegend selbst zu betreuen, wenn es bei der Mutter nichts als lange Bahnfahrten lebt.

Zitat:Umgang hast Du ja nach Deiner Aussage ausreichend, nämlich fast die Hälfte der Zeit. Was das Geld betrifft, würde ich an Deiner Stelle 'mal nachrechnen, ob Du bei einem tatsächlichen WM tatsächlich soviel günstiger wegkämest.

Sprichst du wirklich über StePe oder doch einen ganz anderen Fall? StePe lebt bereits das Wechselmodell hier und heute und zahlt gleichzeitig vollen Unterhalt wie wenn die Mutter allein betreuen würde. Inwieweit lässt sich daraus das Kunststück konstruieren, dass durch die schriftliche Fixierung des Wechselmodells plötzlich der fällige Unterhalt durch ihn steigt oder die Kosten fürs Kind steigen?
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von p__ - 23-09-2015, 14:33
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14

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