StePe,
Gesetzte müssen ausgelegt und angewendet werden. Das macht die Justiz.
Grundsätzlich sind beide Eltern zu Bar- und Naturalunterhalt verpflichtet, hat das Kind einen entsprechenden Anspruch gegen seine Eltern.
Der BGH, wurde bereits mehrmals genannt, hat in seiner Gesetzesauslegung entschieden, daß bis zur hälftigen Betreuung der volle Kindesunterhalt zu zahlen ist.
Das steht so im Raum. Danach wird geurteilt.
Es steht Dir frei, dagegnen bis sonstwohin zu klagen.
Oder Dich im gesetzgeberischen Bereich, politisch für Veränderungen einzusetzen.
Das machen zahllose Väter und werden dabei nur alt. Von gelegentlichen Veränderungen haben sie und ihre Kindes dann nix mehr, weil sich dieser Gang durch die Instanzen und der politische Weg elendig hinziehen kann.
S.
Gesetzte müssen ausgelegt und angewendet werden. Das macht die Justiz.
Grundsätzlich sind beide Eltern zu Bar- und Naturalunterhalt verpflichtet, hat das Kind einen entsprechenden Anspruch gegen seine Eltern.
Der BGH, wurde bereits mehrmals genannt, hat in seiner Gesetzesauslegung entschieden, daß bis zur hälftigen Betreuung der volle Kindesunterhalt zu zahlen ist.
Das steht so im Raum. Danach wird geurteilt.
Es steht Dir frei, dagegnen bis sonstwohin zu klagen.
Oder Dich im gesetzgeberischen Bereich, politisch für Veränderungen einzusetzen.
Das machen zahllose Väter und werden dabei nur alt. Von gelegentlichen Veränderungen haben sie und ihre Kindes dann nix mehr, weil sich dieser Gang durch die Instanzen und der politische Weg elendig hinziehen kann.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.