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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
(23-09-2015, 14:47)Theo schrieb: Je nachdem, wie die Zahlen liegen, kann es zu einer Einsparung kommen.

Na also, du siehst es ein.

Leichthin von vielleicht 100 EUR weniger zu reden, bleibt recht anmassend gegenüber den Leuten, für die das eine Menge Geld ist, weil sie knapp bei Kasse sin. "Nur" 100 EUR pro Monat sind bis zum Schulanfang immerhin 3600 EUR und so teuer kommt ein Gerichtsverfahren selbst mit Anwalt nicht.

Im übrigen sind die Auswirkungen durchaus höher, wer den Thread gelesen hat weiss das:

(22-09-2015, 11:17)StePe schrieb: Meine Ex und ich liegen Einkommenstechnisch ca. 500 euro auseinander, da ist das Kindergeld und der Unterhalt an sie nicht berechnet.

An anderer Stelle schreibt er, dass er eigentlich ein gutes Einkommen hat, ihn nur die Altlasten runterziehen. Selbst wenn man das schwachsinnige und nicht dem BGB entsprechenden System des OLG Düsseldorf zur Berechnung von Ausgleichen anlegt (das aber durchaus angreifbar ist), bleibt im mittleren Einkommensbereich ein Ausgleich von <100 EUR übrig. Und das wären immerhin rund 2500 EUR pro Jahr weniger für ihn.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
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