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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
Man sollte in Rechnung stellen, dass bei einem Wechselmodell auch die Kosten für die Fremdbetreuung geteilt werden müssten. Insofern ist man mit Unterhalt je nach Konstellation wirklich besser bedient.

Was Theo hier ansprach war die Einkommensdifferenz, die auch beim Wechselmodell zu Barunterhaltsansrüchen führen könnte.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14

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