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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
Die Mutter hat durch Pfändung aus dem Titel  mE unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß eine Reduzierung des Unterhaltes nicht in Frage kommt, auch mit bester väterlicher Betreuung nicht.

Die Gedanken an ein paritätisches Wechselmodell, das unterhaltrelevant wird und damit die Abänderung eines UTitels begründen könnte, sind mE völlig überflüssig und machen den TO nur falsche Hoffnungen.

Richtig verantwortungslos, wie hier teilweise diskutiert und beraten wird. Dodgy

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von Skipper - 23-09-2015, 16:30
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14

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