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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
Geht man mal vom glücklichsten Fall aus und ich würde das echte WM durchkriegen. Dann müsste ich neu berechnet werden bei der Betreuung. Kosten ungefähr 230 Euro pro Monat. Mein Unterhalt laut Beispielrechnung 82 Euro für meinen Sohn und sie 18 Euro an meinen Sohn (sinngemäß) dann die Betreuung durch 2 geteilt komme ich auf 192 Euro, ok es sind knapp hundert Euro die ich spare aber ich zahle es für die Betreuung in der Kita und sie leistet das gleiche auf Prozentsatz ausgerichtet. Find ich fairer und alle 3 habe ihr Recht und 2 ihre Pflicht erfüllt.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von StePe - 23-09-2015, 16:51
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14

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