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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
Du bist noch nicht wirklich in der Realität angekommen. Sie darf machen, was sie will. Der Kindesunterhalt ist immer fällig. Ob sie arbeitslos ist halbtags arbeitet, vollzeit arbeitet, wegzieht usw.

Der Kindesunterhalt ist nicht daran gekoppelt, was sie macht.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14

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