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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
Ich habs zwar schon dreimal geschrieben, aber schreibe es auch gerne nochmal: Die Unterhaltssachen sind letzte Folge auf einem Fundament, das noch gar nicht besteht. Geh erst mal dieses Fundament an. Ein etabliertes Wechselmodell oder du als Hauptbetreuer.

Die Details und (nicht gerade grossen) Chancen dazu sind im Thread ausführlich erörtert. Erst das Fundament, dann der Unterhalt. Ansonsten ist das eine Diskussion um die Frage unter Fiat Panda Fahrern, ob der neue Jaguar F-Type besser mit Kängurufell- oder Polarfuchsfellsitzen gefahren wird.

Steht das Fundament nicht, bleibts beim jetzigen Unterhalt.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von p__ - 23-09-2015, 18:21

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