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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
Meine Ratschläge sind nicht nach dem sonst so beliebten Muster "Mach dies und das! Sonst bist du ein Idiot / verlierst / wasauchimmer". Es ist vielmehr das Vorstellen von Wegen und die Beurteilung von Risiken und Chancen im speziellen Fall.

Ich habe nicht geschrieben: "Geh vor Gericht und beantrage das Wechselmodell", sondern ich schrieb, er soll die entstandenen Schulden schnell, leise und ohne weitere Aktion zahlen weils unvermeidlich ist; dass Veränderungen beim Unterhalt am Besten erst nach verlässlicher Regelung des Umgangs bzw. Betreuung angegangen werden und dass die Chancen nicht hoch sind, mit Hilfe des Gerichts zu einer von StePe gewünschten Regelung zu kommen.

Wenn man auf Dissens und Gegeneinander gestrickt ist, kann man das schon mal im Eifer des Gefechts fehlinterpretieren. Da nutzt dann auch die grösste Klarheit in den Formulierungen nichts. Und auch weitere Erklärungen nutzen nichts. Ist mir piepegal, StePe hats gelesen und ich hoffe, er kann seine Entscheidungen damit und mit den Meinungen der anderen Antwortenden besser treffen.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von p__ - 24-09-2015, 13:57

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