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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
@Skipper...
 
Da habe ich doch glatt etwas vergessen zu erwähnen.

Das Hauptargument gegen das Doppelresidenzmodell (WM).

Guckst hier nach ganz oben zum BVerfG

http://www.bundesverfassungsgericht.de/S...D.2_cid393

Dazu schrieb eine gewisse Frau Rechtsanwältin M-H in der Neue Zeitschrift für Familienrecht (FamRZ), Ausgabe 16/2015 vom 21.08.2015 auf Seite 758 u. a.:

"Was bei den Grundsatzdiskussionen um das Wechselmodell häufig vergessen wird, sind die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Eltern .... .
...
Für den einkommensschwächeren Elternteil ist der ...Kindesunterhalt ein bedeutender Faktor im Finanzhaushalt, der bei paritätischer Betreuung entfällt .... ."

Quelle: ( aus dem vorgenannten Link)

Es ging um die Entscheidung zur gemeinsamen elterlichen Sorge nicht ehelicher Eltern gegen den Willen der Mutter.

Fazit:

Das Kind ist Unterhaltsgeisel. Es MUSS bei dem einkommensschwächeren Elternteil (also meistens der MUTTER) leben, um deren ÜBERLEBEN mit dem Kindes- und Betreuungsunterhalt zu SICHERN.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von Dzombo - 24-09-2015, 14:06

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