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Bald mehr Wechselmodelle ?
#26
Legistiker nennt man diese Leute glaub ich.
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#27
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Rechtsf%C3%B6rmlichkeit

Wenn ich so rechthaberisch wie eine Frau sein darf. Dort wird dann das neue Gesetz so formuliert, dass es zwar nichts bringt, aber mit der Resolution des Europarats konveniert. Oder nicht dagegen verstößt.
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#28
Vermutlich wird auch eine gesetzliche Neuregelung gehen die Menschenrechtskonvention verstoßen, aber bis dagegen der EGHMR ein Urteil fällt, sind wir wieder fünf Jahre weiter und viele unserer Kids erwachsen.
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#29
http://m.faz.net/aktuell/politik/inland/...44567.html

Wer hat Kontakt zu Herrn Petry und weist ihn auf dieses Forum hin?

Wird noch wichtig für ihn!!
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#30
Unter Hinweis auf die Forderung des Europarates hat nun ein Vater - wie ich heute bei fb erfuhr und gelesen habe - nach langem Kampf eine 40/60 Regelung erreichen können. Dies gegen den Willen der Mutter und unter vielen Tränen ....

Natürlich "darf" er weiter Unterhalt zahlen. Man wehrt sich eben beikräften in D. Aber immerhin .... Auf diese Frage hin, meinte der Vater, es sei ihm egal nund auch möglich. Es wäre ihm erst einmal um mehr Umgang gegangen. Glückwunsch!

Es sind kleine Schritte, und wir werden wohl kaum noch Nutznießer sein, aber ich hoffe, man arbeitet sich weiter vor...

http://www.vaeter-ohne-rechte.at/europar...ardmodell/
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#31
Wozu sich aufreiben, wenn man am Ende keinen Nutzen von hat?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#32
Also bei dem Thema laufe ich weiter bis zum EGHMR nach Straßburg oder fahre mit dem Fahrrad da hin!

Auch wenn Kind zwischenzeitlich volljährig werden sollte und ich auf der Strecke das gemeinsame Sorgerecht verlieren sollte!

Nunmehr bereits beim OLG :-)

Sorry, aber da bin ich zum "Überzeugungstäter" geworden.

OLG, BGH, BVerfG, EGHMR

Vermutlich alles ohne Anwalt! Zumindest so weit wie möglich!
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#33
Bravo Che!
Ich hab meiner Ex heute auch zum erstenmal kontra gegeben. Mal schaun, ob sie sich denkt, was is'n mit dem los.
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#34
Ich denk mir grad, das muss ja total lächerlich klingen, angesichts der Geschichten hier. Entschuldigung. Ich hatte nur bis jetzt keinen Anlass, darauf zu hoffen, dass ich gerichtlich mehr erreiche. Aber sie scheint's ausloten zu wollen, wie weit ich mich erniedrigen lasse.
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#35
Also unter 15 Nummern beim Familiengericht geht nix.! Damit Du weißt, wo der Hammer hängt ;-)!
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#36
Ok, langer Weg. Sleepy
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#37
(14-10-2015, 12:37)Nappo schrieb: Unter Hinweis auf die Forderung des Europarates hat nun ein Vater - wie ich heute bei fb erfuhr und gelesen habe - nach langem Kampf eine 40/60 Regelung erreichen können. Dies gegen den Willen der Mutter und unter vielen Tränen ....
Hast Du einen Link ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#38
(18-10-2015, 18:33)Pistachio 00 schrieb: Hast Du einen Link ?

Am 02.10.2015 hat der Europarat die Resolution 2079 einstimmig beschlossen. In dieser werden die europäischen Mitgliedsstaaten unter anderem dazu aufgefordert, ein gemeinsames Sorgerecht ab der Geburt zu etablieren, unabhängig von Familienstand.
Viel wichtiger ist allerdings der Abschnitt 5.5, in dem es heißt:

"in ihre Gesetze den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell)
nach einer Trennung einzuführen, und Ausnahmen ausschließlich auf
Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, oder häuslicher
Gewalt einzuschränken, mit jener Zeitaufteilung, in der das Kind mit
jedem Elternteil lebt, die entsprechend den Bedürfnissen und Interessen
des Kindes angepasst sind."

- Inhalt der Resolution 2079 (2015) des Europarates in Englisch
- Inhalt der Resolution 20179 (2015) des Europarates auf Französich
- Benennung der Mitgliedstaaten des Europarates
- Angabe welche Länder des Europarates wie abgestimmt haben
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#39
Er meint, glaub ich, den Link zu dem fb - Eintrag, in dem stehen soll, dass der Vater 40/60 erreichen konnte.

Aber was anderes:
"...mit jener Zeitaufteilung, in der das Kind mit jedem Elternteil lebt, die entsprechend den Bedürfnissen und Interessen des Kindes angepasst sind", klingt ja eigentlich wieder nach einer Hintertür... Wer bestimmt denn die Interessen des Kindes?

Also der Schreck des Abendlandes bleibt doch das japanische Grasfressertum...
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#40
(19-10-2015, 23:10)Gualterius schrieb: Er meint, glaub ich, den Link zu dem fb - Eintrag, in dem stehen soll, dass der Vater 40/60 erreichen konnte.

Da kann ich nicht mit dienen. FB lese ich im Normalfall nicht.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#41
(19-10-2015, 23:10)Gualterius schrieb: Er meint, glaub ich, den Link zu dem fb - Eintrag, in dem stehen soll, dass der Vater 40/60 erreichen konnte.
Stimmt, den meinte ich natürlich.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#42
Wenige Medien berichten, Bundesregierung zaudert:

Zitat:http://www.welt.de/politik/deutschland/a...haben.html

Schluss mit dem "Besuchspapa"-Dasein: Scheidungskinder sollen bei beiden Eltern ein Zuhause haben, fordert der Europarat. Die Bundesregierung will aber zuerst prüfen, ob das dem Kindeswohl entspricht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#43
Ein wichtige Prüfung, die da der Bundestag macht. Man sollte nichts überstürzen. Das kann sich schon 20-30 Jahre hinziehen, für unsere Kinder ist uns keine mühevolle, ausgiebige Prüfung zu schade. Am Ende der Prüfung könnte eine Empfehlung stehen, dass es auch ein Wechselmodell gibt und das erlaubt sein solle, wenn die Eltern dies unbedingt wünschen, es ein Richter gebilligt hat und dabei auch einen ausfühlichen Unterhaltsausgleich berechnet hat. Denn ohne dass Geld fliesst, geht sowas natürlich ganz und gar nicht. Am Ende muss das arme Kind in der Strassenbahn verhungen, auf dem Weg von einem zum anderen Elternteil. Das gilt es zu verhindern, denk mal einer an die Kinder!
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#44
Hier die Info zu Veranstaltung am 18.11.2015 in München, Trudering:
http://maria-noichl.eu/workspace/media/s...3b882d.pdf
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#45
Es wird mit dem Wechselmodell vermutlich doch schneller vorwärts gehen als von mir erwartet:

In der FamRZ (September 2015, S. 1433) hat Dr. Stephan Hammer einen Beitrag veröffentlicht zum Wechselmodell. Hammer ist im Justizministerium für Umgangs- und Sorgerechtssachen zuständig.

Im Eingang seines Beitrages hat er darauf hingewiesen, dass es sich um seine persönliche Meinung handelt. Da will jemand verhindern, dass sich zu viel Druck aufbaut!

Anschließend führt er aus, dass Wechselmodell sich auf Grundlage der bestehenden Gesetze auch gegen den Willen eines Elternteil anordnen lässt.

Das wird bisher von vielen Gerichten ja noch anders gesehen.
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#46
Jetzt muss er nur noch einige -zigtausend Richter überzeugen, dann gehts wirklich schneller.
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#47
@p:

Klar sind die Richter "strukturkonservativ". Aber das Thema ist im Umlauf und zieht immer weitere Kreise!
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#48
Ein weiterer positiver Hinweis: Die Zeit der Zahlväter ist vorbei


Zitat:Doch trotz aller Zweifel im Detail: Es ist eine gute Sache, die nacheheliche Arbeitsteilung in Sachen Kinder voranzubringen, darin sind sich die Fachleute einig. "Nötig ist eine gesetzliche Regelung, die die Trennungskultur positiv beeinflusst", sagt Heinrich Schürmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg.

http://www.sueddeutsche.de/leben/gemeins...-1.2736400
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#49
Da wird schon noch gemauert.

Es ist die Frage, wann der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hier die Bananenrepublik Deutschland zwingt, das Wechselmodell einzuführen.

Das Problem ist nicht die angeblich fehlende Anordnungsmöglichkeit.Laut dem zitierten Stefan Hammer könnte Wechselmodell auch gegen die Zustimmung eines Elternteils angeordnet werden.

Das eigentliche Problem ist anzugehen; die Exen verweigern die Kommunikation und die Lutscher stellen fest, dass das Kindeswohl gefährdet ist.

Es ist an der Zeit, die Kommunikationsverweigerung als Strategieelement zu ächten!
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