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JA fordert erneut Auskunft über mein Einkommen
#35
(03-12-2015, 21:52)HansWurst schrieb: Den Arbeitsgeber werde ich vermutlich doch schwärzen, vor allem wenn man hört, was das Jugendamt sonst noch für Sachen abziehen kann.

Die Mühe kannst du dir eigentlich sparen. Die Anschrift deines Arbeitgebers kann sich das JA im Rahmen der Beistandschaft auch beim Finanzamt holen (§ 68 SGB VIII).
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: JA fordert erneut Auskunft über mein Einkommen - von Sixteen Tons - 04-12-2015, 00:16

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