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Zugewinnausgleich Haus, Schenkung, Auto usw.
#1
Hallo zusammen,

meine Frau trennt sich aufgrund eines neuen Partners von mir und ich bin zur Zeit etwas überfordert mit der gesamten Situation:


Daher bitte ich um Unterstützung bei der Berechnung vom

1. Zugewinnausgleich (Haus, Schenkung, Kontotstände, KFZ)

  und bei der alleinigen Übernahme des gemeinsamen Reihenhauses.

2. Auszahlungsbetrag für die Übernahme des Hauses durch mich.

Unten habe ich ein FIKTIVES Zahlenbeispiel erstellt.

Wie geht das vor allem wenn noch eine Schenkung meiner Eltern zum Kauf eines Hauses dabei ist.

Nach Möglichkeit und Sinnhaftigkeit möchte ich versuchen das gemeinsame Reihenhaus alleine zu halten... doch dafür benötige ich Klarheit bzgl. dem Zugewinnausgleich und wieviel ich ihr auszahlen müsste, sofern ich das Haus alleine übernehmen würde.



Folgendes FIKTIVES  Beispiel:


Heirat ohne Ehevertrag:
10.05.2005

Kontostände Hochzeit
Sie: 1000.-
Ich: 20.000.-


Neubau Reihenhaus 2009 beide im Grundbuch und im Kredit zur Hälfte
Kaufpreis: €300.000.-
Kredithöhe: €200.000.-

Eigenkapital Ich: €50.000.-
Schenkung von Eltern an mich: €50.000 zum Kauf von Haus (2009)
Eigenkapital Sie zum Haus: 0


Trennungsdatum:
01.08.2015


Zustellungs Scheidungsantrag:
01.08.2016

Kontostände:
Sie: negativ -€3000.-
Ich: €6000.-

Hauskredit 200.000.- im Jahr 2009
noch offen: €164.000.-

Kaufpreis Haus 2009: €300.000.-
Zeitwert Haus: 2016: €325.000.-

Mein monatlicher Kreditanteil über die bisherige Laufzeit:  €850.-
Ihr    monatlicher Kreditanteil über die bisherige Laufzeit:  €150.-


KFZ:

Kombi: in Ehe gekauft: 2008 aktueller Marktwert: €8000.- (Eigentümer mein Vater)
Kleinwagen:  hat sie mit in die Ehe gebracht Marktwert: €2000.-
uraltes Wohnmobil: Kauf in Ehezeit    Marktwert: €5000.- (Eigentümer mein Vater)

Wie ist das wenn der Eigentümer von Kombi und Womo mein Vater ist und er auch Steuern und Versicherung zahlt.
Den Kaufpreis allerdings von mir bezahlt wurde???
Fallen Kombi und Womo auch in den Zugewinn??



Vielen lieben Danke für alle Unterstützung.

VG,
Michael
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#2
Geld, das du geschenkt bekommen hast, ist deins und bleibt deins. Du solltest aber alles nachweisen können. Zum Beispiel ein Schreiben deiner Eltern mit Höhe, Datum, Adressat, Zweck der Schenkung. Wenn die zum Beispiel einfach wortlos 50000 EUR auf ein gemeinsames Konto überwiesen haben, den Rest nur mündlich besprochen, dann wird die Gegenseite versuchen das als Schenkung für Beide, fürs Haus hinzustellen.
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#3
1. Du bist mit 20tEUR gestartet und hast dann zum Zeitpunkt Hauskauf 50tEUR eingesetzt. Also sind da von Dir 30tEUR angespart worden? Oder war dein Anfangsvermögen erheblich umfangreicher als nur Kontostand?

2. Hintergrund für Fahrzeuge bei Vater verstehe ich nicht. Könnte da jemand auf Idee kommen, dass hier langfristige Vermögensverschiebung praktiziert wird oder hat das plausiblen Grund?

3. welchen Wert hatte Fahrzeug der Hexe bei Start?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#4
@CheGuevara

alles nur ein fiktives Bespiel
--> mir geht es darum zu verstehen wir alles gerechnet wird..z.B. wie die Schenkung verrechnet wird

1. fiktives Beispiel, zählt doch nur Kontostand, KFZ usw. was mit in die Ehe gebracht wurde zählt doch nicht oder doch??
2. hatten wir wg. Beamtentarif und extrem niedrigen % bei der Vers. so gemacht.
3. Kleinwagen der Hexe wurde vor der Ehe gekauft: Wert zur Eheschließung ca. €7000.- --> Zählt der zum Anfangsvermögen von ihr?

LG,
Michael
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#5
Das Anfangsvermögen unterliegt nicht dem Zugewinnausgleich. Anfangsvermögen ist das, was das Wort sagt. Vermögen. Aktien, Immobilien, Bargeld, Geld auf Konten...
Gibt es Wertveränderungen während der Ehe, erfährt die Immobilie zum Beispiel Wertsteigerungen, dann fällt diese Wertveränderung in den Zugewinnausgleich. Die musst du teilen.
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#6
- Anfangsvermögen (Mann+Frau)
+Positives Endvermögen (Mann+Frau)
- Schulden (Mann+Frau)
- Schenkungen während Ehezeit

= Zugewinn

Wenn die Fahrzeuge wirtschaftlich dir gehören, müssten sie beim Endvermögen erfasst werden.
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