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Volljaehrigenunterhalt fuer meine 25-jaehrige Tochter
#1
Einen wunderschoenen guten Tag aus Rumaenien...

Vorab: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#volljaehrig hab ich gelesen, ist auch soweit klar fuer mich.

Da es vielleicht fuer andere Betroffene interessant sein koennte, hier mein konkretes 'Problem':

Meine Tochter studierte zunaechst Jura in Hamburg und ich habe bereitwillig, ohne Nachweise einzufordern monatlich Unterhalt in Hoehe von 500 Euro pro Monat bezahlt. Ich wollte auch meiner Ex signalisieren, dass es mir darauf ankommt, dass unsere Tochter eine Ausbildung bekommt, ohne in Loyalitaetskonflikte zu kommen. Ex steuerte dann, auch ohne meine Ueberpruefung, das Kindergeld zum Unterhalt bei.
Ich war ein 'Bad husband'"und fuehlte mich verpflichtet, einen kleinen Beitrag zur Begleichung meiner 'Schuld' fuer Ex zu leisten...Ex weigerte sich meiner Tochter gegenueber, Unterhalt zu leisten und ich wollte meiner Tochter ersparen, ihre Forderungen gegen ihre Mutter gerichtlich geltend zu machen. Bafoeg waere eine unrechtmaessige Belastung der Allgemeinheit gewesen, da ich genug verdiente, wenn auch schwer nachpruefbar, in Rumaenien auf den Oelfeldern...

Soweit so gut.

Nun kommt der Boyfriend um die Ecke und der wohnt in Heide und hat keinen Bock immer nach Hamburg zum Stechen zu fahren.
Er ueberredet Toechterlein, ihr Studium abzubrechen und ihre Wohnung in Stade aufzugeben, um eine Wohnung in Heide mit ihm gemeinsam zu beziehen... und ein kastriertes Jurastudium an einer hiesigen Fachhochschule Wirtschaftsjura aufzunehmen. Dies geschah und meine Tochter teilte mir das dann hinterher mit...
Ich hab den Fisch geschluckt und weiter bezahlt... das war vor einem Jahr.

Nun hat Boyfriend ein Schaustellergeschaeft und braucht hin und wieder Unterstuetzung, moeglichst billige Arbeitskraefte, und da bietet sich ja an, dass Toechterchen dann am Wochenende und auch in Vorlesungszeiten hilft, die Wuerstchen auf dem Grill umzudrehen... Ich weiss, dass sie wohl als geringfuegige Beschaeftigte in seinem Geschaeft angemeldet ist.

Nun habe ich meine Bedenken bei meiner Tochter angemeldet, dass dies eventuell dazu fuehren koennte, dass sie das Studienziel an der Fachhochschule in Heide damit gefaehrdet.
Hab ihr mitgeteilt, dass ich sehr gern bereit bin, ihr zu helfen, nicht aber ihrem Boyfriend. Dieser bereichert sich an der Arbeitskraft meiner Tochter, voegelt sie und ich bezahle meine Tochter dafuer, was heisst, dass ich dem Boyfriend praktisch sein Geschaeft subventioniere waehrend meine Tochter sich ihre Zukunft verdirbt.

Darauf hat meine Tochter erwartungsgemaess frech und nassforsch geantwortet, dass es mich nichts angehe, was sie macht und wie sie es macht und ich ihr Leben nicht zu kontrollieren habe. ;-)

Ich habe nun vor, die Unterhaltszahlung mal einzustellen. Hab im Moment mit meiner Firma in Rumaenien schon seit einem Jahr keine Auftraege, also defakto keinen Verdienst.
Desweiteren, beabsichtige ich nun einen Studiennachweis einzufordern (wie sollte der unangenehmerweise aussehen??)
und ich beabsichtige nun auch eine ordentliche Berechnung meines Unterhaltsanteiles unter Beruecksichtigung aller Unterhaltsquellen anzufordern, wie zum Beispiel ihr Verdienst durch das Umdrehen von Wuerstchen und dem Verdienst der Ex, die gluecklicherweise heute in der Geschaeftsfuehrung einer Firma recht gut verdient...

Ich bin gern bereit Unterhalt zu bezahlen... fuer meine Tochter... nicht jedoch Boyfriend seine Arbeitskraefte zu entlohnen und Toechterchen muss wohl tatsaechlich mal lernen, dass es gewisse Regeln zu beachten gilt. Hab die Schnauze nun gestrichen voll, mich auf diese Weise fuer dumm verkaufen zu lassen.

Ist der Gerichtsstand bei eventuellem Klagefall dann Rumaenien???
Weitere Ratschlaege willkommen... ;-)

By the way... es geht mir gut hier in Rumaenien, wohne in einem schoenen Appartment, Lebenshaltungskosten sind nur 30% im Vergleich zu BRD, Steuerlasten aeusserst gering (KFZ und Gewinn), Firmengruendung und -verwaltung einfach, Buerokratie nahezu null. Nur der Winter ist immer sehr kalt... dann ziehe ich immer nach Malaysia.
Und was soll ich sagen? Ich hab es geschafft mir die Maedels vom Leib zu halten, bis vor 4 Wochen... Nun hat es mich auch wieder erwischt.... 
Zwischendurch hab ich dann fuer eine pakistanische Firma in Qatar gearbeitet ... und schlage mich so durch...
Jetzt hab ich noch ungefaehr 20-mal Weihnachten zu feiern und kann schon absehen, dass ich es bis zum Ende schaffe...

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#2
Gerichtsstand ändert sich nicht, also Ort des Unterhaltsberechtigten, so wie früher.
Du kannst fordern: Nachweise über zügigen Fortgang des Studiums, Nachweise über ihr (offizielles) Einkommen und Vermögen, Nachweise über Einkommen der anderen Unterhaltsverpflichteten, also der Mutter.
Was sie ansonsten macht, ist in der Tat ihre Sache. Da kannst du nichts fordern. Bringt auch nichts. Es ist eh klar, wohin die Reise geht. Die Ausbildung ist ihr im Grunde egal, irgendwann macht sie den Kinder-Notausgang, eher früher wie später. Daran ändern kannst du rein gar nichts. Im Gegenteil, ohne dein Geld könnte das noch schneller gehen. Wäre auch das klassische Verhaltensmuster von Kindern, die lange ohne präsenten Vater gelebt haben. Inadäquate Partnerschaften, es wird schnell versucht sich eine eigene heile Familie zu schaffen, für die man auch bereit ist, schwachsinnige Investments zu machen - z.B. Würste braten statt Ausbildung sauber durchzuziehen.
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#3
(22-10-2015, 09:02)Al Bundy schrieb: Darauf hat meine Tochter erwartungsgemaess frech und nassforsch geantwortet, dass es mich nichts angehe, was sie macht und wie sie es macht und ich ihr Leben nicht zu kontrollieren habe. ;-)

Das gilt dann, wenn sie keinen KU von Dir haben will.

Will sie aber KU haben, hat sie die von p schon beschriebenen Nachweise vorzulegen.

Im übrigen brauchst Du diesen Nachweisen nicht nachzulaufen; einmaliges Auffordern reicht völlig!

Außerdem kann sie KU nur für die erste (!) Ausbildung verlangen. Ein einmaliger Wechsel innerhalb der ersten Semester wird normalerweise noch akzeptiert. Dein Töchterchen bewegt sich durch ihren Wechsel also schon auf sehr dünnem Eis.

Tongue

Simon II
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#4
Vielen Dank fuer die Antworten...
Seit sie 16 Jahre alt ist bezahle ich 500 Euro jeden Monat...
Davor hab ich natuerlich auch schon bezahlt.
Ich jammere der Kohle nicht hinterher, bin aber wieder einmal masslos enttaeuscht, dass dies jetzt alles darauf hinauslaeuft, dass sie ihr Leben da verschwendet und mich praktisch wie einen Goldesel sieht. ;-)
Wenn ich versucht hatte, sie zu erreichen, ist sie nie ans Telefon gegangen oder hat auf Emails geantwortet, war immer nur dann verfuegbar, wenn Zahltag war. Das Telefon war immer auf stumm oder ganz unten in der Tasche... 
Wenn ich ihr jetzt kein Geld mehr schicke (bis die Nachweise eintreffen) und auf eine korrekte Berechnung beharre, hoffe ich zumindest darauf, dass sie sich vielleicht besinnt und zumindest ihren Boyfriend um Entlohnung bitten muss.

Das ist alles Scheixxe. 

Al Bundy aus Ploiesti

p_ schrieb:

Gerichtsstand ändert sich nicht, also Ort des Unterhaltsberechtigten, so wie früher.

[/quote]

In der TFAQ steht
"Gerichtsstand ist bei privilegierten Volljährigen der Gerichtsbezirk des Kindes, bei nichtprivilegierten Volljährigen der des Beklagten."
hab ich das falsch verstanden??

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#5
(22-10-2015, 10:50)Al Bundy schrieb: Wenn ich ihr jetzt kein Geld mehr schicke (bis die Nachweise eintreffen) und auf eine korrekte Berechnung beharre, hoffe ich zumindest darauf, dass sie sich vielleicht besinnt und zumindest ihren Boyfriend um Entlohnung bitten muss.

Meiner Meinung nach solltest Du das unabhängig von ihrem Lover sehen (der wird sowieso noch seine Freude an ihr haben - warte es ab Wink ):

Sie ist dazu verpflichtet, Dir Auskunft zu geben. Punkt!



(22-10-2015, 10:50)Al Bundy schrieb: Das ist alles Scheixxe.

Ja, aber ganz ehrlich: Du bist ein bißchen selbst dran schuld!

Bisher hast Du einfach gezahlt und damit den Eindruck erweckt, daß Du nichts dagegen hast, eine auszupressende Zitrone zu sein. Du hast NICHT darauf geachtet, dem Kind beizubringen, daß Geld nicht wie Manna vom Himmel fällt.

(und glaube mir, ich weiß, wovon ich rede, ich habe nämlich selbst so ein Früchtchen am Hals, dem von seiner Mutter keine (oder nur geringe) finanziellen Grenzen gesetzt wurden und das glaubte, der Papa sei nach Belieben auszuquetschen. Ich habe allerdings direkt, nachdem das Früchtchen 18 wurde, die Unterhaltsreißleine gezogen.)


(22-10-2015, 10:50)Al Bundy schrieb: In der TFAQ steht
"Gerichtsstand ist bei privilegierten Volljährigen der Gerichtsbezirk des Kindes, bei nichtprivilegierten Volljährigen der des Beklagten."
hab ich das falsch verstanden??

Nö, p hat recht, denn das gilt nur für Antragsgegner, die im Inland wohnen.

Siehe hier § 3 Abs. 3:

http://dejure.org/gesetze/FamFG/232.html

Zitat:3.     das Gericht, bei dem der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn der Antragsgegner im Inland keinen Gerichtsstand hat.

Mit 25 ist Dein Töchterchen nicht mehr privilegiert.

http://www.unterhalt.net/blog/unterhalts...inder.html

Hier nochmal was zur Ausbildung:

http://www.lexikon-familienrecht.de/kind...ausbildung



Simon II
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#6
Moin Moin
auch mir kommt diese Platte irgendwie bekannt vor...

Hör sofort auf, den Melkesel zu machen:
Unterhalt per sofort einstellen, alle Nachweise einfordern - vor allem Einkünfte der Mutter -
und gleichzeitig mit dem richtigen Paragraphen drohen, dass du eventuell zuviel
bezahlten Unterhalt per Gericht zurückfordern wirst.

Danach auf keine Spielchen mehr reagieren, kommen die konkreten Nachweise,
dann lass dir ausrechnen, was du noch zu bezahlen hast.
Wie schon erwähnt, bist du evtl. ganz raus, da der Wechsel zu spät erfolgte?

Stell dein schlechtes Gewissen ab, ist sinnlos.

Bei mir wird es demnächst ähnlich weitergehen...meine Tochter ist 22 und fängt
gerade an mit dem Studium. Bisher nur Forderungen, NULL Nachweise und
ein Fach, dass sie nicht packen wird. Schauen wir mal, ich bin gewappnet.
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#7
(22-10-2015, 11:57)suppenkasper schrieb: und gleichzeitig mit dem richtigen Paragraphen drohen, dass du eventuell zuviel
bezahlten Unterhalt per Gericht zurückfordern wirst.

Keine gute Idee!

Wie soll er was zurückfordern, was er freiwillig (!) gezahlt hat?

Simon II

(22-10-2015, 11:57)suppenkasper schrieb: Danach auf keine Spielchen mehr reagieren, kommen die konkreten Nachweise,
dann lass dir ausrechnen, was du noch zu bezahlen hast.
Wie schon erwähnt, bist du evtl. ganz raus, da der Wechsel zu spät erfolgte?

Stell dein schlechtes Gewissen ab, ist sinnlos.

Volle Zustimmung!

Simon II
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#8
Die ganze Geschichte ist seit vielen Jahren gelaufen, wenn schon vorher keine Nachweise über den zügigen Fortgang des Studiums gefordert wurden. Geld, das immer kommt wird sofort zur Selbstverständlichkeit und man tut den Kindern nichts Gutes, wenn man einfach so überweist.

Man könnte auch fragen, wieso die Tochter überhaupt noch mit 25 studiert. Heutzutage macht man das Abi mit 17, höchsten 18 wenn man mal durchgeflogen ist. Welches Wirtschaftsjurastudium dauert denn sieben, acht Jahre? Was hat die eigentlich wirklich gemacht?
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#9
Kein Problem. Ich werde dann diese Angelegenheit auf eine sachliche Ebene bringen und die Rahmenbedingungen fuer weitere Unterhaltszahlungen entsprechend der geltenden Gesetze einfordern.
Dann werde ich wohl nicht mehr viel zahlen muessen, denn im Moment habe ich keine Arbeit...

Vielen Dank fuer Eure Beitraege, eine zweite und dritte Meinung ist/war mir wichtig, bevor ich eine Entscheidung faelle.

Al
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#10
(22-10-2015, 12:42)p__ schrieb: Die ganze Geschichte ist seit vielen Jahren gelaufen, wenn schon vorher keine Nachweise über den zügigen Fortgang des Studiums gefordert wurden. Geld, das immer kommt wird sofort zur Selbstverständlichkeit und man tut den Kindern nichts Gutes, wenn man einfach so überweist.

Man könnte auch frage, wieso die Tochter überhaupt noch mit 25 studiert. Heutzutage macht man das Abi mit 17, höchsten 18 wenn man mal durchgeflogen ist. Welches Wirtschaftsjurastudium dauert denn sieben, acht Jahre? Was hat die eigentlich wirklich gemacht?

Das stimmt. Ich hab offenbar meiner Tochter keinen Gefallen damit getan, ihr ohne Nachweise basierend auf Treu und Glauben Geld zu geben...

Ist gelaufen, das stimmt auch. Nur jetzt werde ich sagen, dass ich leider keine Arbeit habe (was stimmt) und deshalb nicht mehr zahlen kann, bzw. nur einen stark reduzierten Betrag zahlen kann. Das kann ja mal passieren. ;-)

Der Grund, weshalb sie mit 25 Jahren noch studiert, das liegt an dem Vater, der Schuft hat ihr immer zuwenig ueberwiesen oder hat sich nicht gekuemmert, nehme ich mal an...


Ich wollte das vermeiden und hatte die Absicht noch 2 Jahre zu bezahlen....
Die Lust dazu ist mir gaenzlich vergangen... die Lust zum Wuehlen im Dreck allerdings auch.

Al Bundy, Tfaq hat mich tatsaechlich auf Anhieb wiedererkannt. Danke P__, dass Du mich nicht geloescht hast.

Hat  Irgendwer Fragen an mich?? bzgl meiner Odyssee ?? 
Bin jetzt schon 13 Jahre unterwegs und immer noch nicht angekommen ;-)
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#11
(22-10-2015, 13:17)Al Bundy schrieb: Das stimmt. Ich hab offenbar meiner Tochter keinen Gefallen damit getan, ihr ohne Nachweise basierend auf Treu und Glauben Geld zu geben...

Richtig!

Aber es ist noch nicht zu spät für sie, in der Realität des Lebens anzukommen.

Big Grin

Simon II
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#12
Unterhalt ist immer eine gegenseitige Verpflichtung, auch wenn das von der Rechtspflege Jahrzehnt für Jahrzehnt immer tiefer verlacht und vergraben wurde.

Egal was jetzt passiert, es wird Ärger geben. Der alte Depp, der nicht zahlen will obwohl er das doch jahrelang ganz unbürokratisch getan hat und auch problemlos konnte (aber zu wenig, er hat sich immer gedrückt), der jetzt schuld ist dass das mit dem schwierigen Studium schief läuft, so dass sie die Würstchen von anderen Männern erhitzen muss. Sie unter Druck setzt mit Einmischung und Bevormundung. Wärst du ein guter Vater gewesen, wäre sie schon längst im Vorstand eines Grossbetriebes.
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#13
(22-10-2015, 13:32)Simon ii schrieb:
(22-10-2015, 13:17)Al Bundy schrieb: Das stimmt. Ich hab offenbar meiner Tochter keinen Gefallen damit getan, ihr ohne Nachweise basierend auf Treu und Glauben Geld zu geben...

Richtig!

Aber es ist noch nicht zu spät für sie, in der Realität des Lebens anzukommen.

Big Grin

Simon II

Funny! Ja ! Das hab ich ihr gestern schon auf ihre nassforsche Antwort an mich geschrieben.
Hatte schon gedacht, ich bin durch damit... jetzt geht es wieder los... allerdings bessere Aussichten...

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#14
habs doch gewusst....al bundy ist ein schlächter vater.... Angry 

bb
netlover
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#15
(22-10-2015, 15:28)netlover schrieb: habs doch gewusst....al bundy ist ein schlächter vater.... Angry 

Herrlich, diese Ironie! Big Grin   Tongue

Simon II
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#16
Hallo Al Bundy,

das, was Dir gerade mit Deiner Tochter passiert, wäre der absolute Horror für mich. Meine eigenen Kinder gehen noch in die Grundschule/aufs Gymnasium, aber meine Frau und ich haben sehr früh damit begonnen, die Leistungswilligkeit der beiden nach Kräften zu fördern.

Eine sehr gute Ausbildung halte ich für eine der wichtigsten Grundsteine, die man seinen Kindern auf dem Weg ins Leben mitgeben kann. Deshalb würde ich an Deiner Stelle alles versuchen, damit die Tochter doch noch einen guten Studienabschluss hinbekommt.

Da Ihr beide ja nach Deinen Worten ein gutes Verhältnis zueinander hattet, würde ich ein persönliches Gespräch mit ihr suchen und ihr klar machen, dass es keinesfalls darum geht, Unterhalt einzusparen, sondern darum dass sie einen guten Start ins Berufsleben hat. Dafür ist aber das zeitnahe Beenden des Studiums mit guten Noten immens wichtig.

Dem Alter nach zu urteilen, dürfte Deine Tochter ja den größten Teil des Studiums schon geschafft haben. Von daher würde ich ganz klar mit Zuckerbrot und Peitsche arbeiten: Begrenze die Zeitdauer des Unterhalts auf den Zeitpunkt, zu dem sie, ausgehend von ihrer jetzigen Situation ihr Studium beendet haben könnte, und stell ihr gleichzeitig ein "Zuckerl" in Aussicht, wenn sie das Studium bis dahin abgeschlossen hat (z.B. eine Reise, ein kleines Auto...).

Ich würde wirklich alles in meinen Möglichkeiten liegende tun, um sie davon abzuhalten, jetzt hinzuwerfen. Das wäre ein Schritt, den sie kaum jemals wieder gutmachen könnte.
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#17
(22-10-2015, 17:23)Theo schrieb: Da Ihr beide ja nach Deinen Worten ein gutes Verhältnis zueinander hattet, würde ich ein persönliches Gespräch mit ihr suchen und ihr klar machen, dass es keinesfalls darum geht, Unterhalt einzusparen, sondern darum dass sie einen guten Start ins Berufsleben hat. Dafür ist aber das zeitnahe Beenden des Studiums mit guten Noten immens wichtig.

Das ist richtig, ändert aber nichts daran, daß sie nachweisen muß, daß sie auch tatsächlich studiert.

In dieser Hinsicht würde ich (und habe es auch in meinem Fall nicht getan) keinen Kompromiß machen!

Schon alleine deswegen, um die Tochter auf den richtigen Weg zu bringen: Wenn sie die Unterlagen wirklich nicht beibringt, dann hat sie das Studium längst aufgegeben!


(22-10-2015, 17:23)Theo schrieb: Dem Alter nach zu urteilen, dürfte Deine Tochter ja den größten Teil des Studiums schon geschafft haben. Von daher würde ich ganz klar mit Zuckerbrot und Peitsche arbeiten: Begrenze die Zeitdauer des Unterhalts auf den Zeitpunkt, zu dem sie, ausgehend von ihrer jetzigen Situation ihr Studium beendet haben könnte, und stell ihr gleichzeitig ein "Zuckerl" in Aussicht, wenn sie das Studium bis dahin abgeschlossen hat (z.B. eine Reise, ein kleines Auto...).

Halte ich im Prinzip für eine gute Idee mit der oben genannten Einschränkung.


(22-10-2015, 17:23)Theo schrieb: Ich würde wirklich alles in meinen Möglichkeiten liegende tun, um sie davon abzuhalten, jetzt hinzuwerfen. Das wäre ein Schritt, den sie kaum jemals wieder gutmachen könnte.

Genau deshalb sollte er jetzt hart bleiben!

(Du glaubst gar nicht, was ich herausbekommen habe, als mein Früchtchen vom Gericht gezwungen wurde, seine Ausbildung nachzuweisen: Das Früchtchen hatte sich ein 3/4-Jahr auf die faule Haut gelegt und wollte von mir auch noch nachträglich Unterhalt für diese Zeit haben!)

Simon II
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#18
Komisch, dass die männliche Solidarität sehr schnell flöten geht, wenn Männer Töchter haben.

Einige Dinge möchte ich einmal zu bedenken geben:

1. Gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tochter ihr Studienziel verfehlt, jedenfalls wurden sie hier im Thread nicht vorgetragen.
2. Dass Studenten das Fach wechseln ist relativ normal.
3. Ist es ebenso normal, dass Studenten Jobben. Von 500 Euro kann man nicht leben. Jedenfalls nicht in Deutschland
4. Ist es ein netter Zug von ihr, dass sie ihrem Freund hilft.

Dir passt einfach nicht, was deine Tochter macht und willst sie mit Geldentzug bestrafen. Viellleicht hast du dich auch noch nicht damit abgefunden, dass Töchterchen Sex mit Männern hat. So stellt es sich für mich dar. Den anderen Thesen und Forderungen mag ich mich hier auch nicht anschließen.
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#19
(22-10-2015, 12:08)Simon ii schrieb: [quote='suppenkasper' pid='169668' dateline='1445507847'] und gleichzeitig mit dem richtigen Paragraphen drohen, dass du eventuell zuviel
bezahlten Unterhalt per Gericht zurückfordern wirst.

"Keine gute Idee!
Wie soll er was zurückfordern, was er freiwillig (!) gezahlt hat? SimonII"


Das war für die Zukunft gedacht - die Vergangenheit ist gelaufen,
drohen kann man trotzdem mal, vielleicht wirkt es ja...machen
die anderen doch auch ständig:
So nach dem Motto:
Wenn du nicht spurst (=bezahlst) hab ich dich nich mehr lieb oder
dann kann ich nicht studieren / arbeiten etc.

Und: Ärger wird es in jedem Fall geben - erwarte ja nichts anderes,
sonst wirst du böse enttäuscht werden!

Wie _p mal sinngemäss zu mir sagte:
Wo so viel Geld so leicht fliesst, vermutet man,
dass diese Quelle nie versiegt und wird einfach sehr böse,
wenn man auf einmal eine Gegenleistung erbringen soll

Viel Glück!
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#20
Möchte auch noch meinen Senf dazugeben:

- Töchterchen jetzt noch irgendwie mit Geldzahlungen motivieren wollen, dass Studium zu beenden ...

Ganz schnell vergessen diesen Gedanken. Das Studium ist (höchstwahrscheinlich) nie ernsthaft betrieben worden. Sie hat "studiert", um von al bundy die Kohle abzuziehen und ein gemütliches Leben zu führen. Wahrscheinlich schon immer nebenbei so um die 1000 Euronen hinzuverdient, plus Kindergeld fast 2000 Euronen gehabt für s süsse Leben. Möglicherweise unterstützt sie ihren Stecher nicht nur mit ihrem Job. ...

Wenn ein junger Mensch nicht angefressen ist von dem, was er studiert, wenn es kein wirkliches inneres Interesse gibt, wenn gar keine Prüfungen absolviert wurden und man nur wegen den vielen Vergünstigungen Student ist, dann kann man die Geschichte getrost aufgeben. Das ist dann die bessere Entscheidung, und zwar aus dem ganz einfachen Grund: Diese Leute würden, selbst wenn sie das Studium fertig kriegen sollten, im Arbeitsleben nie wirklich bestehen. Bei den Weibsen würde die Option Kinder dann eben erst in den ersten Berufsjahren gezogen werden. Einfach ein paar Jährchen später. Die Unterhaltszahlungen kann man sich dann ans Bein streichen ....

Also, lass dir von iglu und anderen Menschenkennern kein schlechtes Gewissen einreden. Du bist ja wohl anfällig dafür.

Mich würde interessieren wie dein Leben in Rumänien so ausschaut. Wie sieht es mit Kontakten aus? Was machst du in etwa für einen Job? Wenn du in der Ölbranche bist, müsste es nicht in Russland grosse Chancen für dich geben? Etliche deutsche Konzerne sind in Russland tätig und suchen Leute, die was können. ..
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#21
Woher wir das wieder alles wissen, was die Tochter (höchstwahrscheinlich) denkt und macht. Was ich mit Sicherheit weiß ist, dass 1000 Euro Plus Kindergeld nicht 2000 Euro ergeben.Big Grin

Aber so ist das, mit den Ratgebern hier.

Heide ist ja nicht so weit weg. Ich kann ja mal hinfahren und nachfragen. Vielleicht ergibt sich ja mehr.Wink

Wenn Bundy keine Kohle mehr hat soll er ihr das straight mitteilen und da jetzt nicht das Haar in der Suppe suchen, um moralische Rechtfertigungen zu konstruieren und schwarze Peter zuzuweisen.

Was hier auch schon wieder für Weltbilder gestrickt werden mit Gegenleistungen für elterliche Unterstützung. Es ist unterm Strich ganz einfach: wenn man sich aus dem Leben des Kindes verabschiedet, muss man sich nicht wundern, dass man nicht mehr als Autorität oder überhaupt irgendeine Instanz von den Kindern akzeptiert wird. Ob man nun 500 Euro zahlt oder nicht.
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#22
(22-10-2015, 18:20)the notorious iglu schrieb: 1. Gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tochter ihr Studienziel verfehlt, jedenfalls wurden sie hier im Thread nicht vorgetragen.

Falsch, es gibt ganz massive Anhaltspunkte dafür, stand bereits im Thread. Das komplette Studium bis zum Erreichen des Abschlussgrades "Master of Laws (LL.M.)" in Wirtschaftsrecht dauert zehn Semester. Natürlich ist es möglich, die Hochschule nach bereits sieben Semestern mit dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss "Bachelor of Laws (LL. B)." in Wirtschaftsrecht zu verlassen. Mit diesem Hochschulabschluss kann unmittelbar eine berufliche Tätigkeit im juristischen und betriebswirtschaftlichen Bereich aufgenommen werden.

Aber gut, rechnen wir mit dem absoluten Maximum und nicht Bachelor, sondern Master, also zehn Semester. Bei normalem Studienverlauf und mit einem Semster Wechselverlust ist sie somit längst über die Studiendauer hinaus, mindestens aber am Ende des Studiums angelangt. Das Studium ist zügig abzuschliessen. Als Orientierung gilt die jeweilige Regelstudienzeit. Der Student ist verpflichtet, Scheine, Prüfungsergebnisse und andere Nachweise vorzulegen.

(22-10-2015, 18:20)the notorious iglu schrieb: 2. Dass Studenten das Fach wechseln ist relativ normal.

Eine irrelevante Aussage, denn eine Konsequenz daraus hat hier ohnehin keiner gefordert und der Vater hat trotzdem anstandslos weitergezahlt, das war also vom Geld her nie ein Streitpunkt. Und dass der Vater seine Meinung zu dem Wechsel äussert, wird gnädig erlaubt oder ist das schon verboten?

(22-10-2015, 18:20)the notorious iglu schrieb: 3. Ist es ebenso normal, dass Studenten Jobben. Von 500 Euro kann man nicht leben. Jedenfalls nicht in Deutschland

Seit wann hat jeder, der Geld braucht einen bedarfsdeckenden Unterhaltsanspruch? Dafür gibt es gewisse Voraussetzungen und ob die hier und heute erfüllt sind, ist noch gar nicht raus, noch nicht einmal für den Vater. Auch ob die bisher bezahlten 54000 EUR unterhaltsrechtlich korrekt waren, wissen wir nicht.

(22-10-2015, 18:20)the notorious iglu schrieb: 4. Ist es ein netter Zug von ihr, dass sie ihrem Freund hilft.

Sie kann tun und lassen, was sie will, auch wenn es gegen den Rat des Vater ist, was sie ja auch so gemacht hat. Braucht sie deshalb länger bis zum Abschluss, ist es aber allein ihr Problem und nicht das des Vaters. Das hat sie dann selbst zu finanzieren. Das nennt sich "Eigenverantwortung".

Wenn sie unentgeltlich jobbt, ist das ihre Sache und die Folgen daraus ihr Problem. Jobbt sie gegen Geld, kann das unterhaltsrelevant werden. Auf jeden Fall hat sie ihr Einkommen genau nachzuweisen. Komisch, wenn das Väter sollen brüllt man sofort los und will Auskunft über jeden Furz, soll es Derjenige, der gerne kassieren möchte gibts ganz plötzlich Widerstände.

(22-10-2015, 18:20)the notorious iglu schrieb: Dir passt einfach nicht, was deine Tochter macht und willst sie mit Geldentzug bestrafen.

Nichts oder weniger zu zahlen, wenn gar kein Anspruch mehr besteht ist keine Bestrafung mit Geldentzug, sondern rechtlich und pädagogisch das Optimum. Hier über das angebliche Ende der "männlichen Solidarität" höhnisch Spott auszuschütten, halte ich für vollkommen daneben.
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#23
(22-10-2015, 18:45)zeitgenosse schrieb: Ganz schnell vergessen diesen Gedanken. Das Studium ist (höchstwahrscheinlich) nie ernsthaft betrieben worden.

Genau diese Befürchtung habe ich auch!

Darauf deutet ihre heftige Reaktion hin, Dir, Al Bundy, vorzuwerfen, Du würdest Dich in ihr Leben einmischen.

Würde sie ernsthaft studieren, wäre sie stolz darauf, Dir ihre guten Noten zeigen zu können!

(22-10-2015, 18:45)zeitgenosse schrieb: Sie hat "studiert", um von al bundy die Kohle abzuziehen und ein gemütliches Leben zu führen. Wahrscheinlich schon immer nebenbei so um die 1000 Euronen hinzuverdient, plus Kindergeld fast 2000 Euronen gehabt für s süsse Leben. Möglicherweise unterstützt sie ihren Stecher nicht nur mit ihrem Job. ...

Zustimmung (auch zu dem, was ich nicht zitiert habe).

(22-10-2015, 18:45)zeitgenosse schrieb: Also, lass dir von iglu und anderen Menschenkennern kein schlechtes Gewissen einreden. Du bist ja wohl anfällig dafür.

Ebenfalls Zustimmung!

Man hilft einem Kind nicht, wenn man ihm nicht beibringt, auf eigenen Beinen stehen zu können.

Und leider scheinst Du das versäumt zu haben.

Aber, wie ich oben schon schrieb, noch hat Deine Tochter zumindest theoretisch eine Chance, wenn Du jetzt konsequent bleibst.


(22-10-2015, 18:45)zeitgenosse schrieb: Mich würde interessieren wie dein Leben in Rumänien so ausschaut. Wie sieht es mit Kontakten aus? Was machst du in etwa für einen Job? Wenn du in der Ölbranche bist, müsste es nicht in Russland grosse Chancen für dich geben? Etliche deutsche Konzerne sind in Russland tätig und suchen Leute, die was können. ..

Würde mich auch interessieren - vielleicht per PN?

Simon II
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#24
Ach, das ist hier so die übliche Masche. Man wirft ein paar (subjektiv gefärbte) Informationsbrocken hin, die andere dann als Projektionsfläche aufsaugen und ihr eigenes Drama da reinwickeln

Kein Mensch macht sich die Mühe nachzufragen, wie es denn kommt, dass dieses oder jenes...so ist wie es ist. Vielleicht hat die Tochter vor dem Studium eine Ausbildung gemacht oder sonstwas.

Die Basisfakten sind folgende:

Er hat gezahlt, freiwillig, auch nach dem Wechsel des Studiengangs.Tochter hat jetzt einen Freund mit Wurstbude. Jetzt will er nicht mehr zahlen.

Das ist mir persönlich auch völlig WurstBig Grin dass er nicht mehr zahlen will, aber da jetzt irgendwelche Dinge hineinzustricken, die vorne und hinten nicht zusammenpassen, ist schon schäbig.

Mit "pädagogischen Maßnahmen" zu kommen, nachdem man seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr im Leben des Kindes stattfindet, ist ja nun an Albernheit nicht mehr zu überbieten.

Letztlich sagst du es ja selbst:"Wir wissen es nicht..."

Und wenn man es nicht weiß, sollte man den Ball einfach einmal Flach halten und hier nicht die zugleich selbstmitleidige und hämische Platte von der undankbaren, missratenen Tochter auflegen.
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#25
(22-10-2015, 18:57)p__ schrieb:
(22-10-2015, 18:20)the notorious iglu schrieb: 3. Ist es ebenso normal, dass Studenten Jobben. Von 500 Euro kann man nicht leben. Jedenfalls nicht in Deutschland

Seit wann hat jeder, der Geld braucht einen bedarfsdeckenden Unterhaltsanspruch?

Der Unterhaltsanspruch beläuft sich auf 670 EUR; die liebe Tochter hat also mit 500 EUR + 190 EUR Kindergeld aktuell 690 EUR und damit 20 EUR mehr als den Regelbedarf zur Verfügung.

Simon II
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